Infos und Schulungen für Wahlhelfende

Am 14.09.2025 finden in Duisburg die Kommunalwahlen sowie die Integrationsratswahl statt. Eine mögliche Stichwahl findet am 28.09.2025 statt. Auf dieser Seite finden Wahlhelfende alle wichtigen Informationen, Materialien, Schulungsvideos und die Anmeldung für die jeweiligen Schulungstermine.

Anmeldung zu den Schulungen für Wahlhelfende

Um möglichst gut auf die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl sowie einer möglichen Stichwahl vorbereitet zu sein, haben wir für jede Funktion ein Schulungsangebot erstellt. Es werden im Zeitraum vom 04.08.2025 bis zum 12.09.2025 zwei sich ergänzende Schulungen angeboten. Stellen Sie sicher, dass Sie sich frühzeitig anmelden.


Die erste Schulung an der Sie dringend teilnehmen sollten, ist eine Theorieschulung. Dabei wird der Fokus auf den Ablauf am Wahltag, die rechtlichen Voraussetzungen und Regeln, Erläuterungen zu den Formularen und Dokumenten und etwaigen Sonderfällen im Wahllokal liegen.
Diese Schulung wird online via Microsoft Teams und in Präsenz verteilt über das Duisburger Stadtgebiet angeboten.

Die zweite Schulung ist eine Auszählungsschulung. Dabei wird die Auszählungsmethodik an einem konkreten Beispiel erklärt und geschult. Die Auszählungsschulung ersetzt nicht die Theorieschulung. Nach Möglichkeit sollte an beiden Schulungen teilgenommen werden.
Das Auszählungstraining findet bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84 in 47198 Duisburg statt.

Bitte melden Sie sich ab dem 18. Juli 2025 zu den Schulungen an.

Für Reservekräfte und Beisitzende werden keine Schulungen angeboten.

Sind Sie Reservekraft oder beisitzende Person, können allerdings auch für Sie die von uns bereitgestellten Unterlagen hilfreich sein.

Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfendenschulungen

Die Aufwandsentschädigungen werden zu den Kommunalwahlen in Gänze überwiesen. Die Überweisungen erfolgen erst nach endgültigem Abschluss der (Stich-) Wahl. Dies bedeutet ab dem 26.09.2025 oder bei einer Stichwahl ab dem 11.10.2025.

Für die Teilnahme an der Theorieschulung wird es bei der Präsenzschulung 30 €, bei der Onlineschulung  15 € Erfrischungsgeld geben.

Für die Teilnahme an der Auszählungsschulung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 € überwiesen.

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