Wahlhelfende für die Kommunalwahlen 2025 gesucht!
Wahlhelfende sind auch Demokratiehelfende!
Allgemeines
Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in Wahllokalen, die über das gesamte Duisburger Stadtgebiet verteilt sind, durchgeführt. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden.
Ein Wahlvorstand besteht aus 8-9 Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
- 1 stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
- 1 Schriftführung
- 1 Stellvertretung der Schriftführung
- 4-5 Beisitzende
Was machen Wahlhelfende eigentlich?
Die Wahlhelfenden kümmern sich vor Ort in einem Wahlraum um den reibungslosen Ablauf der Wahl. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:
- die Überprüfung der Personalien
- die Ausgabe der Stimmzettel
- die Führung des Wählerverzeichnisses
Am Ende des Tages zählen sie die Stimmen aus - Demokratie live!
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um aktiv bei der Wahl zu helfen?
Wahlhelfende oder Walhelfender kann werden, wer:
- Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (22.08.2025) in Duisburg ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Duisburg hat und
- wer am Wahltag nicht ihre/seine Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.
Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Im Vorfeld der Wahl finden entsprechende Schulungen statt, um alle bestmöglich auf den Einsatz vorzubereiten.
Was erhalten Wahlhelfende?
Erfrischungsgeld
Alle Wahlhelfenden erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der zugehörigen Wahlniederschrift.
Das Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, so dass auch hier einem ehrenamtlichen Einsatz nichts entgegensteht.
Sollte Wahlhelfenden kein Freizeitausgleich für Ihren Einsatz von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gewährt werden, erhöht sich das Erfrischungsgeld um 30 €.
Wahlvorstehende
Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80 € (110 € ohne Freizeitausgleich) ausgezahlt. Dieser beinhaltet 20 € für den Koffertransport zur Gruppenleitung.
Stellvertretender Wahlvorstand, Schriftführung, stellvertretende Schriftführung
Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € (90 € ohne Freizeitausgleich) ausgezahlt.
Beisitzende
Beisitzende erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € (80 € ohne Freizeitausgleich).
Bonussystem
Für das Superwahljahr 2025 gibt es zusätzlich ein Bonussystem für verdiente und zuverlässige Wahlhelfende. Nehmen Sie an allen Wahlen teil, dann profitieren Sie extra.
Sie haben schon bei der Europawahl 2024 und der Bundestagswahl 2025 teilgenommen? Dann erhalten Sie zusätzlich 40 € für einen Einsatz bei den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 14.09.2025. Nehmen Sie darüber hinaus auch noch bei einer möglichen Oberbürgermeisterinnen- oder Oberbürgermeisterstichwahl teil, erhalten Sie einen Bonus von insgesamt 60 €.
Haben Sie erst bei der Bundestagswahl teilgenommen, erhalten Sie die erste Bonuszahlung bei der Teilnahme an den Kommunalwahlen 2025 in Höhe von 20 €. Nehmen Sie darüber hinaus auch an der möglichen Oberbürgermeisterinnen- oder Oberbürgermeisterstichwahl teil, erhalten Sie einen Bonus von insgesamt 40 €.
Zahlung des Erfrischungsgeldes
Bei den Kommunalwahlen, der Integrationsratswahl und einer möglichen Stichwahl wird Ihnen der Grundbetrag (80 €, 60 €, 50 €) des Erfrischungsgeldes wie gewohnt in Bar im Wahllokal ausgezahlt.
Die Bonuszahlungen, die Freizeitausgleichspauschale und das Schulungsgeld wird Ihnen bei diesen Wahlen im Nachgang überwiesen.
Stellen Sie also sicher, dass Sie uns bei Ihrer Anmeldung ihre Kontodaten mittteilen.
Wie läuft der Tag im Wahllokal ab?
Um 7.30 Uhr müssen die Wahlhelfenden im Wahllokal erscheinen. Eine etwaige Pausenregelung wird mit dem gesamten Wahlvorstand vor Ort geklärt.
Nach Schließung der Wahllokale, um 18 Uhr, erfolgt vor Ort die gemeinsame Auszählung der Stimmzettel durch alle eingesetzten Wahlhelfenden.
Briefwahlhelfende müssen ab 15 Uhr an Ihrem Einsatzort erscheinen.
Die einsatzspezifischen Details entnehmen Sie Ihrer Einberufung.
Wie erfahren Wahlhelfende, ob sie am Wahltag eingesetzt werden?
- Die Wahlhelfenden erhalten eine schriftliche Einberufung. Diese kann auch erst kurz vor den Wahlen erfolgen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die keine Rückmeldung erhalten, werden nicht eingesetzt.
- Sollten Sie unsicher sein, was Ihren Einsatz am Wahltag betrifft, kontaktieren Sie gerne das Team der Wahlhelfendenberufung.
Nützliche Infos
Informationen rund um Wahlhelfendenschulungen
Es wird für die Wahlvorstehenden und die Schriftführenden ein zweiteiliges Schulungsangebot geben.
- Eine Theorieschulung, bei der die rechtlichen Aspekte der Wahlen und der Ablauf im Wahllokal besprochen werden. Die Theorieschulung wird in Präsenzterminen und Onlineterminen angeboten.
- Eine Auszähungsschulung, bei der die Auszählung an einem praxisnahen Beispiel durchgeführt wird. Die Auszählungsschulung findet bei der Stabsstelle Wahlen statt.
Für Wahlhelfende der Urnenwahllokale finden Sie alle Informationen auf unserer Webseite mit Infos für Urnenwahlhelfende.
Für Wahlhelfende der Briefwahllokale finden Sie analog dazu alle Informationen auf unserer Webseite mit Infos für Briefwahlhelfende.
Jegliche Schulungsvergütung wird im Nachgang der Wahlen überwiesen.
Lernplattform für Wahlhelfende
Ab sofort finden Sie hier eine Lernplattform für Wahlhelfende.
Dort finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Vielzahl von Schulungsclips, ein Wahllexikon (Wahl-ABC), eine interaktive Stimmauszählung, die Anordnung der Ausstattungsgegenstände im Wahlraum sowie ein Quiz.
Sie können sich somit vorab über die Aufgaben des Wahlhelfenden informieren.
Zur Bewerbung!
Kontakt bei Rückfragen zur Einberufung
Adresse
Wahlhelferhotline
I-03 Stabsstelle Wahlen
In den Haesen 84
47198 Duisburg