Wahl Oberbürgermeister/in

Wahl der/des Oberbürgermeister/in

Wahlperiode

Oberbürgermeister/-in:  5 Jahre

Die Oberbürgermeister/-innen sowie die Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt.
Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete am 20.03.2013 das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie", mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden.

Dazu wurde die Amtszeit der Räte und der Bezirksvertretungen einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Oberbürgermeister/-innen dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt.
Ab 2025 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt.

Nächster Wahltermin
2025

Wahlberechtigte in Duisburg
360.750 Wahlberechtigte

Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Duisburg.

Einteilung des Stadtgebietes
Das Stadtgebiet Duisburg ist in 323 Stimmbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahl des/der Oberbürgermeisters/-in
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Stichwahl
Erhält von mehreren Bewerber/-innen keine(r) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/-innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Bei der Stichwahl ist die/der Bewerber(in) gewählt, die/der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Wahlberechtigung


Wahlberechtigt ist,

·         wer Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,

·         das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat

·         und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Duisburg ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Duisburg hat.

Wählbarkeit


Wählbar ist,

·         wer am Wahltag Deutsche(r) oder in Deutschland wohnhafte(r) Unionsbürger/-in ist,

·         das 23. Lebensjahr vollendet hat

·         und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

·         sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link: