Kommunalwahlen (Rat, Bezirksvertretungen und Regionalverband Ruhr)

Kommunalwahl - Rat und Bezirksvertretungen

Wahl
- des Rates,
- der Bezirksvertretungen
- der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
 
Wahlperiode
Die Oberbürgermeister/-innen sowie die Räte der Städte und Gemeinden werden in Nordrhein-Westfalen künftig wieder gemeinsam gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete am 20.03.2013 das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie", mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden.

Dazu wurde die Amtszeit der Räte und der Bezirksvertretungen einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Oberbürgermeister/-innen dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt.
Ab 2025 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt.

Nächster Wahltermin
2025

Wahlberechtigte in Duisburg
360.750 Wahlberechtigte

Einteilung des Stadtgebietes
Das Stadtgebiet Duisburg ist in 323 Stimmbezirke zur Stimmabgabe und 36 Kommunalwahlbezirke (01-36) eingeteilt.

Wahl des Rates
Die Sitze werden nach Maßgabe des § 33 auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen unter Anrechnung der in den Wahlbezirken errungenen Sitze verteilt. Gewählt werden 36 Direktkandidaten aus den Kommunalwahlbezirken und 36 Listenkandidaten.

Wahl der Bezirksvertretungen
Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen. Nur Parteien oder Wählergruppen können Wahlvorschlagslisten einreichen.

Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen. Nur Parteien oder Wählergruppen können Wahlvorschlagslisten einreichen.

Wahlberechtigung


Wahlberechtigt ist,

·         wer Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,

·         das 16. Lebensjahr vollendet hat

·         und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Duisburg ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Duisburg hat.

Wählbarkeit


Wählbar zum Rat und zu den Bezirksvertretungen sind,

·         Deutsche oder Unionsbürger,

·         die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

·         und die seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

·          

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet das Stadtgebiet, bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk. Bei der Wahl des RVR ist das Wahlgebiet das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr.
Für die Bezirksvertetung ist darüber hinaus wählbar, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.

Ermittlung des Wahlergebnisses
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln §§ 33 und 46 a Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ratsinformationssystem

Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die politische Gremienarbeit informieren:

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link: