WahlhelferInnen

Pressemitteilung Wahlhelfer Landtagswahl 2022

Dringend gesucht!

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer? Sie kümmern sich vor Ort in einem Wahlraum um den reibungslosen Ablauf der Wahl: Überprüfung der Personalien, Ausgabe des Stimmzettels, Führung des Wählerverzeichnisses. Am Ende des Tages zählen sie die Stimmen aus - Demokratie live.

Für ihren Einsatz bekommen die WahlhelferInnen ein Erfrischungsgeld:

- WahlvorsteherInnen erhalten 80 €

(beinhaltet 20 € für den Koffertransport zu den GruppenleiterInnen)

- stellvertretende WahlvorsteherInnen, SchriftführerInnen sowie stellvertretende Schriftführerinnen erhalten 60€,

- BeisitzerInnen erhalten 50 €

- HygienekoordinatorInnen erhalten 50€.

Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der Wahlniederschrift.

WahlhelferIn werden darf jede(r), der/die auch wahlberechtigt ist.

Der Einsatz als WahlhelferIn beginnt am Wahltag um 7.30 Uhr und endet mit Abschluss der Auszählung und der Verpackung der Wahlunterlagen.

Landtagswahlen

Wahl der Mitglieder des Landesparlamentes in Nordrhein-Westfalen

Wahlperiode
Fünf Jahre

Wahlgebietseinteilung
Das Duisburger Stadtgebiet ist zur Stimmabgabe in 323 Stimmbezirke und für die Kandidatenaufstellung und Direktwahl in 3 Landtagswahlkreise eingeteilt.

Die Wahl in den Landtagswahlkreisen 61 - 63 (Duisburg I - III) liegt in der Verantwortung des Kreiswahlleiters der Stadt Duisburg. 

Wahlsystem
Es handelt sich um eine "Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder auch "personalisierte Verhältniswahl".

Gewählt werden 128 Direktkandidaten aus den Landtagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 53 Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen. Der Landtag in NRW besteht also grundsätzlich aus 181 Mitgliedern.

 

Stimmabgabe
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der Direktkandidat beziehungsweise die Direktkandidatin, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

 

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern Sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen.

 

Ermittlung des Wahlergebnisses
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.

Ich möchte WahlhelferIn werden

Hier finden Sie das Formular, um sich als WahlhelferIn anzumelden.

Alternativ können Sie auch eine Email an folgende Adresse senden:

wahlhelferstadt-duisburgde

Lernplattform für WahlhelferInnen

Ab sofort finden Sie hier eine Lernplattform für WahlhelferInnen. Dort finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Vielzahl von Schulungsclips, ein Wahllexikon (Wahl-ABC), eine interaktive Stimmauszählung, die Anordnung der Ausstattungsgegenstände im Wahlraum sowie ein Quiz. Sie können sich somit über die Aufgaben als WahlhelferInnen informieren.

Kontaktdaten:

0203/283-4399 oder wahlhelferstadt-duisburgde

Hier finden Sie Informationen für WahlhelferInnen

Hygieneanweisung