Landtagswahlen

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Wahlergebnisse

Um Briefwahl zu beantragen gibt es folgende Möglichkeiten:

1. ONLINE auf der OLIWA-Antragsseite

manuell oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen

QR-Code den Antrag stellen

2. Antrag per Post:

entweder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit Geburtsdatum und

Unterschrift (dringend erforderlich!) ausgefüllt und ausreichend frankiert

oder

einen formlosen Antrag unter Angabe von Familiennamen, Vornamen,

Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift

an den Oberbürgermeister

Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik

-Wahlamt-

In den Haesen 84

47040 Duisburg

3. Persönlich in einer der drei Briefwahlstellen:

Briefwahlstelle

Bezirksrathaus Hamborn

Duisburger Straße 213

47166 Duisburg

Raum 102

Zeiten 8-16 Uhr

Do 8-18 Uhr

Briefwahlstelle

Bezirksrathaus

Homberg/Ruhrort/Baerl

Bismarckplatz 1

47198 Duisburg

Raum 203

Zeiten 8-16 Uhr

Mo 8-18 Uhr

Briefwahlstelle

Bezirksrathaus Süd

Sittardsberger Allee 14

47249 Duisburg

Raum 10

Zeiten 8-16 Uhr

Di 8-18 Uhr

Es ist keine Terminvergabe für die Beantragung der Briefwahl nötig. Die Briefwahlstellen sind am Freitag, 13.05.2022, bis 18.00 Uhr geöffnet.

4. Anträge per Mail an: briefwahlstadt-duisburgde mit Angabe Adresse, Name und Geburtsdatum

ONLINE-Briefwahl ist nur bis Donnerstag (12.05.2022), 18.00 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Briefwahl-Service-Hotline unter 0203- 283 3333,

Mo. - Fr. bis 16.00 Uhr, zur Verfügung.

Wahlbekanntmachung

Landtagswahlen

Wahl der Mitglieder des Landesparlamentes in Nordrhein-Westfalen

Wahlperiode
Fünf Jahre

Wahlgebietseinteilung
Das Duisburger Stadtgebiet ist zur Stimmabgabe in 323 Stimmbezirke und für die Kandidatenaufstellung und Direktwahl in 3 Landtagswahlkreise eingeteilt.

Die Wahl in den Landtagswahlkreisen 61 - 63 (Duisburg I - III) liegt in der Verantwortung des Kreiswahlleiters der Stadt Duisburg. 

Wahlsystem
Es handelt sich um eine "Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder auch "personalisierte Verhältniswahl".

Gewählt werden 128 Direktkandidaten aus den Landtagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 53 Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen. Der Landtag in NRW besteht also grundsätzlich aus 181 Mitgliedern.

 

Stimmabgabe
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der Direktkandidat beziehungsweise die Direktkandidatin, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

 

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern Sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen.

 

Ermittlung des Wahlergebnisses
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.

Landtagswahlen 2022

Rechtsgrundlagen

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link:

Die Wahl hinter den Kulissen