Die aktuell in Europa geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung.
Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Überarbeitung der Richtlinie und der Luftgrenzwerte. Ende 2024 trat diese neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Kraft.
Zusätzliche Grenzwerte und Anforderungen
Wesentliche Inhalte sind die Verschärfung und Ergänzung um zusätzliche Grenzwerte für PMx und NO2 sowie weiterer Anforderungen an die großräumige Absenkung von Immissionen, insbesondere:
Strengere Grenzwerte (gelten ab 2030)
Luftqualitätsfahrplan vor 2030 / Luftreinhalteplan ab 2030
Zielwerte nur noch für Ozon
Der neue Average Exposure Indicator (AEI) 3-jähriges Gebietsmittel des städtischen Hintergrunds für NO2 und PM2,5 mit Minderungsverpflichtung
Umfangreichere zeitnahe Information der Bevölkerung durch einen neuen Luftqualitätsindex und bei Erreichen von Alarm- oder Informationsschwellen
Herabsetzung der Beurteilungsschwellen an die WHO-Empfehlungen
Konzept der Messstationen erweitert
Die Rolle der Modellierung gestärkt
Messverpflichtung ultrafeiner Partikel
Ein neuer Messstationstyp: Supersites (Supersites sind Messstationen im städtischen oder ländlichen Hintergrund, an denen langfristig Schadstoffe gemessen werden)
Recht auf Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit bei schuldhaftem Verstoß gegen Luftqualitätspläne
Erneute Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Einhaltung der Grenzwerte
In der Sektion Download & Links befindet sich eine PDF, die einige neue Grenzwerte im Vergleich zu den gesundheitsbezogenen Empfehlungen der WHO zusammenfasst.
Bedeutung und Folgen
Die Verschärfung der Grenzwerte für PMx und NO2 hat für den Standort Duisburg nachfolgende Konsequenzen:
Nach einer ersten Analyse der Duisburger Immissionssituation werden die Grenzwerte für PM2,5 und NO2 nicht eingehalten.
Dies hat zur Folge, dass sogenannte Luftreinhaltefahrpläne ab 2026 aufzustellen sind, um die Einhaltung der Grenzwerte 2030 zu erreichen.
Dies wird zu einer Fortschreibung der Luftreinhaltepläne führen und eine Maßnahmenplanung bis 2026 und deren Umsetzung bis 2028 erfordern.
Da insbesondere bei NO2 der Straßenverkehr einen wesentlichen Beitrag an den lokalen Immissionen leistet, kommen auf die Kommunen erhebliche Anstrengungen im betroffenen Straßennetz zur Emissionsminderung zu.