Dichtheitsprüfung

Die SBD Servicebetriebe Duisburg GmbH beschäftigt sich neben der Ausführung von Zustands- und Funktionsprüfungen auch mit der Beratung und der Sanierungskonzeption bei undichten Leitungen, sowie der Bauüberwachung während der Sanierung.

Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Sie dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. 

Eine generelle Pflicht zur Zustands- und Funktionsprüfung besteht gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) wie folgt:

Innerhalb von Wasserschutzgebieten galt eine Frist bis zum 31.12.2015 Objekten mit Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor 1990 (industrielles/gewerbliches Abwasser) errichtet wurden.

Für alle anderen gewerblichen Objekte in den Wasserschutzgebieten galt eine Frist bis zum 31.12.2020.

Ob Ihr Objekt in einer der drei Wasserschutzzonen in Duisburg liegt, können Sie hier erfahren.

Alle Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen und zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, dass unter einen Anhang der Abwasserverordnung fällt mussten ebenfalls bis zum 31.12.2020 überprüft werden.

Für alle anderen bestehenden Objekte besteht derzeit keine Frist für die erstmalige Prüfungsverpflichtung. Allerdings gilt auch hier, dass die Anlagen regelmäßig überwacht werden müssen. 

Neue Abwasseranlagen
Grundstückseigentümer, die eine neue Abwasseranlage erhalten oder größere Veränderungen an der bestehenden Anlage vornehmen lassen, müssen die Leitungen nach Fertigstellung durch einen Sachkundigen überprüfen lassen (SüwVO Abw § 8 Abs. 2). Dies ist häufig schon im Eigeninteresse vorteilhaft, um Gewährleistungsansprüche rechtzeitig wahren zu können. 

Im Rahmen der Zustands- und Funktionsprüfung bieten wir folgende Leistungen für sie an:

-    Kameratechnische Untersuchungen des Grundleitungssystems eines Gebäudes durch anerkannte Sachkundige

-    Reinigung und kameratechnische Überprüfung der Grundleitungen des Gebäudes

-    Anfertigung eines Bestandsplanes der vorgefundenen Grundleitungen

-    Erstellung einer Haltungsgrafik der untersuchten Leitungsabschnitte

-    Bebilderung der Einzelschäden

-    Erstellung einer CD über die gesamte Befahrung des Grundleitungssystems

-    Beschreibung und Dokumentation der vorgefundenen Schäden

-    Beschreibung von Sanierungsvorschlägen für die vorgefundenen Schäden

-    Ermittlung der Kosten für die Sanierung der Entwässerungsanlage

-    Erstellen der Bescheinigung über den Zustand und die Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte (Dichtheitsbescheinigung) gem. der gesetzlichen Anforderungen

-    Luftdruckprüfung
     - Luftstrangprüfung nach DIN EN 1610
     - Erzeugen eines Ausdrucks der Druckkurve (Dokumentation)

Bitte fordern sie bei Interesse ihr kostenfreies und unverbindliches Angebot über das Kontaktformular an oder wenden sie sich persönlich an uns unter: 0203/39398585.