Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Bauberatung

Ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes ist die Durchführung vorbeugender Maßnahmen. Hierbei übernimmt die Feuerwehr die Aufgabe als Brandschutzdienststelle im Baugenehmigungsverfahren (§ 25 BHKG)

Aufgabenbereiche:

  • Prüfen und Bewerten des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes von Sonderbauten im Rahmen von Neu- und Umbauten / Nutzungsänderungen
  • Prüfung und Begutachtung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten im Rahmen des Beteiligungsverfahren der Unteren Bauaufsicht; Plausibilitätsprüfungen von Brandlastberechnungen, Entfluchtungsmodellen und Ingenieuremethoden im Allgemeinen
  • Prüfung und Begutachtung von Bauvorlagen zum abwehrenden Brandschutz auf Veranlassung eines Prüfsachverständigen im vereinfachten Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
  • Brandschutztechnische Beratung von Antragstellern, Architekten, Ingenieuren und Fachplanern sowie Bürgern, Betreibern und Bauherren in der Planungs-, Bau- oder Umbauphase von Neubau-, Umbauprojekten und bei Nutzungsänderungen von Gebäuden hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen insbesondere bei fehlen konkreter und bei Abweichungen gesetzlicher Vorgaben (Schutzzielorientierte Betrachtungen)
  • Bearbeitung von Bürgeranfragen, -anliegen und Beratung von Bürgern aus dem Bereich Vorbeugender baulicher Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Entscheidung zum Überwachungsumfang bzw. der Ausstattung sicherheitstechnischer Einrichtungen, insbesondere Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung
  • Mitwirkung als Sachverständiger und Fachberater bzw. Vertreter der Brandschutzdienststelle für die Untere Bauaufsicht der Stadt Duisburg bei Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau-, Gebrauchsabnahmen, ect.) 
  • Mitwirkung als Sachverständiger und Fachberater bzw. Vertreter der Brandschutzdienststelle für die Untere Bauaufsicht der Stadt Duisburg bei Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten und Wahrnehmung von Gerichtsterminen im Verwaltungsgericht sowie von Gerichtsterminen vor Ort sowie bei ordnungsbehördlichen Verfahren
  • Prüfung und Bearbeitung allgemein schriftlicher Anfragen bzgl. des Brandschutzes
Feuerwehr Duisburg