Löschwasserversorgung
Trinkwasser dient den Feuerwehren beim Bekämpfen von Bränden als Löschmittel. Gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katrastrophenschutz (BHKG) treffen die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und -rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin/Eigentümer, die Besitzerin/Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.
Aufgabenbereiche:
- Beratung der Fachplaner und Errichter von Löschwasserentnahmesystemen, wie z. B. Hydranten, Löschwasserbrunnen, Löschwasserbehältern, Löschwasserteichen, ect.
- Begleitung der Inbetriebnahme und Abnahme von Löschwasserentnahmesystemen nach deren Fertigstellung oder Instandsetzung. Dies dient als Entscheidungsgrundlage für Verwaltungsakte bei der unteren Bauaufsicht in Duisburg
- Überprüfung der Wartungsintervalle von Löschwasserentnahmestellen (Überflurhydranten, besondere Löschwassersysteme)
- Koordinierung der Kontrolle von Löschwasserentnahmestellen nach Errichtung, Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahmen durch die zuständigen Feuerwehreinheiten