Löschwasserversorgung

Löschwasser dient den Feuerwehren beim Bekämpfen von Bränden als Löschmittel. Gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katrastrophenschutz (BHKG) treffen die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und -rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.

Aufgabenbereiche:

  • Besprechungen, Beratungen von Fachplanern und Errichtern von Löschwasserentnahmesystemen, wie z. B. Hydranten, Löschwasserbrunnen, Löschwasserbehältern, Löschwasserteichen, ect.
  • Begleitung der Inbetriebnahme und Abnahme von Löschwasserentnahmesystemen nach Fertigstellung oder Instandsetzung, die als Entscheidungsgrundlage für Verwaltungsakte bei der unteren Bauaufsicht in Duisburg dient
  • Überprüfung der Wartungsintervalle privater Löschwasserentnahmestellen (Überflurhydranten, besondere Löschwassersysteme)
  • Delegation der Kontrolle über die Wirksamkeit der Löschwasserentnahmestellen nach Errichtung, Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahmen der Betreiber an die zuständigen Feuerwehreinheiten
Feuerwehr Duisburg
Sachgebiet 41