Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschauen dienen der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Durchführung von Brandverhütungsschauen stellt eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 26 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) vom 17.12.2015 dar. Im Rahmen dieser Tätigkeit übernehmen die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle ein hohes Maß an Verantwortung, da diese eigenverantwortlich und vor Ort Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können. Brandverhütungsschauen werden in Pflege- und Betreuungsobjekten, Übernachtungsbetrieben, Versammlungsobjekten, Unterrichtsobjekten, Hochhausobjekten, Verkaufsobjekten, Verwaltungsobjekten, Ausstellungsobjekten, Garagen, Gewerbeobjekten und Sonderobjekten im Duisburger Stadtgebiet durchgeführt.

Feuerwehr Duisburg
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