Brandsicherheitswachdienst

Eine zweite gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) ist neben der Durchführung von Brandverhütungsschauen die Festlegung und Organisation von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen im Duisburger Stadtgebiet. Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sind, entscheiden die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Brandsicherheitswachen werden gemeinschaftlich von der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg in den folgenden Versammlungsstätten gestellt:

  • Schauinsland-Reisen-Arena
  • Stadttheater
  • Theater am Marientor
  • Mercatorhalle
  • Kraftzentrale im Landschaftspark Nord
  • Glückaufhalle
  • Rheinhausenhalle
  • Stadthalle Walsum
  • Clauberghalle

Zusätzlich zu den notwendigen Brandsicherheitswachen in den oben genannten Versammlungsstätten werden Brandsicherheitswachen bei bestimmten Höhenfeuerwerken im Außenbereich durchgeführt. Die Festlegung von Brandsicherheitswachen, die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute sowie das Controlling wird von der Brandschutzdienststelle übernommen.  

Feuerwehr Duisburg
Brandsicherheitswachdienst