Brandschutzerziehung, -aufklärung und Evakuierungsübungen

Eine weitere vorbeugende Aufgabe ist die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der Einwohner gemäß (§ 3 Abs. 5 BHKG). Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sind Formen brandschutztpädagogischer Vermittlungsarbeit, die sich an verschiedene Altersgruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) sowie Zielgruppen richtet. 
Die Brandschutzerziehung dient der Bildung und Erziehung von Kindern wie sie potentielle Brandursachen erkennen und Brände vermeiden können. Ein weiteres Lernziel ist die Vermittlung von richtigen Verhaltensmaßnahmen im Brandfall. 

Die Brandschutzerziehung wird in Duisburg auf den Feuer- und Rettungswachen für Kindergartenkinder durchgeführt.
Bei der Brandschutzaufklärung handelt es sich um Schulungsmaßnahmen für Erwachsene und wird vom Sachgebiet 41 Baulicher Brandschutz durchgeführt.

Aufgabenbereiche:

  • Durchführung der Seminare und Brandschutzunterweisungen mit einer Teilnehmerzahl von 10 – 30 Personen Vermittlung folgender Themenschwerpunkte:
    • Sensibilisierung für Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, Anordnung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Alarmierung und Räumung, Inhalte der Brandschutzordnung A, B und C
  • Organisation und Durchführung der Besichtigungen von Feuerwachen durch Kinder aus Kindertagesstätten und Grundschulen
  • Beratung und Unterstützung der benannten Brandschutzerzieher auf den Wachabteilungen der Feuerwachen
  • Begleitung von Räumungs- und Evakuierungsübungen in Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Darstellen und Erläuterung der eigenen Ziele, Grenzen und Absichten der Räumungs- und Evakuierungsübungen. Formulierung konstruktiver Kritik nach Übungsabschluss.