Feuerwehraufzüge

Als Feuerwehraufzüge werden besonders gesicherte Aufzüge bezeichnet, die auch im Brandfall genutzt werden können – vorrangig von der Feuerwehr, um möglichst schnell die Brandetage zu erreichen, Menschenleben zu retten und um den notwendigen Materialtransport zur Bekämpfung eines Brandherdes erleichtern.

Aufgabenbereiche:

  • Besprechungen und Beratungen von Fachplanern und Errichtern von Feuerwehraufzügen unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, einsatztaktischen Aspekte im Abwehrenden Brandschutz sowie interner Dienstvorschriften.
Feuerwehr Duisburg
Sachgebiet 41