Notruf

Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische Notruf

  1. Sofort den Notruf 112 wählen. Jede Minute im Notfall ist wichtig.
  2. Während des Notruf werden ihnen folgende Fragen gestellt, die Sie so genau wie möglich beantworten müssen:
    • WO genau ist der Einsatzort?
    • WIE lautet die Rückrufnummer?
    • WIE ist ihr Name?
    • Sagen Sie uns genau WAS passiert ist?
  3. Legen Sie erst auf, wenn es Ihnen gesagt wird
  4. Rufen Sie während des Notfalls niemanden an, um für Rückrufe erreichbar zu sein

Wo genau ist der Einsatzort?
Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.
Sie sind am Unfallort fremd ? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
Für Mobiltelefonbenutzer:
Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da Sie mit Ihrem Telefon nicht geortet werden können. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidender Wichtigkeit. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein:

Bundesautobahn A 40 Venlo - Dortmund, Fahrtrichtung Essen, zwischen den Abfahrten Duisburg Zentrum und Duisburg Kaiserberg bei Kilometer ...

Wie lautet die Rückrufnummer?
Sollte die Telefonverbindung während des Telefonats unterbrochen werden benötigt die Leitstelle die Telefonnummer unter der zurück gerufen werden kann.

Wie ist ihr Name?
Nennen Sie uns bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.

Was ist passiert?
Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Die Meldung eines Notfalls sollte für jeden selbstverständlich sein, ist aber auch per Gesetz verpflichtend.

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW S. 1998 S. 122), zuletzt geändert am 5. April 2005 (GVBl. Nr. 18/2005 S. 332)