Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige Organ der EU, das seit 1979 direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Die Wahlen finden in einem Fünfjahresrhythmus statt - das jetzige Parlament wurde im Mai 2019 gewählt, die nächsten Wahlen stehen 2024 an. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) sitzen nicht in nationalen Blöcken zusammen, sondern gruppieren sich nach Parteien. Das bedeutet, dass sich die Abgeordneten ähnlich gesinnter Parteien zusammenfinden und im Parlament beisammensitzen.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon wurden auch beim Europäischen Parlament einige Änderungen vorgenommen, so wurde die Zahl der Parlamentarier/innen auf 705 (704 MEPs + Präsident/in des EP) reduziert (zuletzt nach dem Austritt Großbritaniens im Januar 2021 aus der EU). Jedes Land muss mindestens 6 und darf höchstens 96 Parlamentarier/innen in das Europäische Parlament entsenden. Aktuell setzt sich das Parlament aus 705 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedsstaaten zusammen, wobei Deutschland mit noch 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier/innen stellt. Im Vergleich dazu stellt ein kleines Land wie Malta nur 6 Parlamentarier/innen. Weiterhin verstärkt der Vertrag von Lissabon die Befugnisse des Parlaments im Bereich der Gesetzgebung, indem das Mitentscheidungsverfahren als Standardverfahren eingesetzt wird, wodurch das EP mit dem Ministerrat in der Legislative auf eine Stufe gestellt wird. Auch im Haushalt sollte das EP, neben dem Rat, das volle Mitspracherecht erhalten. Im Bereich der Exekutive hat das Parlament nun ein Zustimmungsrecht für Kommissionsentscheidungen, das EP muss der Wahl der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik zustimmen und erhält die Befugnis, die Kommissionspräsidentin/ den Kommissionspräsidenten zu wählen.