Europäischer Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt ermöglicht den 27 EU-Mitgliedstaaten, sowie den Staaten Island, Norwegen und Lichtenstein und der Schweiz, einen freien Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Er ist er der größte gemeinsame Markt der Welt. Offiziell wurde der EU-Binnenmarkt im Januar 1993 gegründet, mit dem langfristigen Ziel eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu gründen.
Besonders definiert sich der europäische Binnenmarkt über vier Grundfreiheiten, wie der freie Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr.

Das Ziel des freien Warenverkehrs ist das Produktangebot auf allen Märkten zu verbessern und zu erweitern, sowie knappe Güter sogar zu verbilligen. Dabei wurden die Kontrollen des Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes abgeschafft, so dass die EU zu einem Raum ohne Grenzen wurde.
Unter der Personenfreizügigkeit ist zu verstehen, dass die EU-Bürger/innen das Recht haben, sich in jedem Land der EU aufhalten zu dürfen, dort zu arbeiten und leben. 
Bei der Dienstleistungsfreiheit geht es um die Liberalisierung der Erbringung von Dienstleistungen.
Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr erlaubt den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe. Diese Grundfreiheit betrifft nicht nur die 27 Mitgliedstaaten, sondern auch Drittstaaten.

Im Allgemeinen sorgen diese vier Grundfreiheiten, dass Privatpersonen, Verbraucher und Unternehmen die Vorteile des Zusammenschlusses der 27 Mitgliedstaaten effizient nutzen können. Während die Privatperson das Recht hat sich in jedem EU-Land aufzuhalten, zu arbeiten und zu studieren, können Unternehmen einfach und kostengünstig grenzübergreifend Geschäfte tätigen. Die Verbraucher profi­tieren von nied­rig­eren Preisen durch zunehmenden Wett­bewerb, einer größeren Aus­wahl an Konsum­gütern und genießen stärkeren Ver­braucher­schutz.
Damit der europäische Binnenmarkt auch wirklich funktioniert, gibt es neben den vier Grundfreiheiten weitere europäische Gesetze. Diese müssen beschlossen und in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und durchgesetzt werden. Ob diese Gesetze in den Mitgliedstaaten auch gebraucht und durchgesetzt werden, wird von der europäischen Kommission kontrolliert und überwacht.

Durch den europäischen Binnenmarkt konnten schon viele Erfolge verbucht werden. Mittlerweile gehört er zu den wichtigsten Errungenschaften der EU. Er trieb das wirtschaftliche Wachstum in der EU deutlich voran und wurde ein Teil des Alltagslebens der Europäer. Jedoch gibt es noch immer Lücken, administrative Hindernisse und mangelnde Durchsetzung. Aus diesem Grund muss der Binnenmarkt noch ausgearbeitet und verbessert werden.

Der europäische Binnenmarkt ist aber nicht ausschließlich nach innen gerichtet, sondern versucht auch die externen Dimensionen zu berücksichtigen. Ein gut funktionierender Binnenmarkt setzt voraus, dass die ihm zugrunde liegenden Prinzipien auch in den internationalen Beziehungen, die den Binnenmarkt berühren, angemessen berücksichtigt werden.