EU-Datenschutzbeauftragter

Der bzw. die Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und sein Stellvertreter/in agieren seit 2004 als eine unabhängige Kontrollinstanz in der EU. Die Datenschutzbehörde der EU überwacht und gewährleistet der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Zudem beraten sie andere EU-Einrichtungen nach Anfragen zu diesem Thema. Im besonderen Maße passiert das bei Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission, internationalen Übereinkünften sowie delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, welche sich auf den zuvor benannten Schutzbereich auswirken könnten. Des Weiteren verfolgen sie neue technologische Entwicklungen und arbeiten für Standardisierungen mit nationalen Aufsichtsbehörden zum Thema Schutz personenbezogener Daten. Ebenfalls stellen sie fachkundigen Rat bei der Auslegung von Datenschutzbestimmungen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Am 5. Dezember 2019 wurde der Pole Wojciech Wiewiórowski zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), der davor schon Stellvertreter gewesen ist, ernannt. Sein Mandat gilt für 5 Jahre.

EU-Einrichtungen dürfen personenbezogene Daten zu folgenden Aspekten nicht verarbeiten:

  • Herkunft oder ethnische Zugehörigkeit
  • politische Meinungen
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit oder sexuellen Orientierung (außer zum Zwecke der Gesundheitsfürsorge)

Bei Verletzungen des Rechts auf Datenschutz sollten Sie zunächst die verantwortlichen Mitarbeiter/innen der jeweiligen EU-Stellen konsultieren. Falls nicht das gewünschte Ergebnis erreicht wurde, können Sie sich zunächst bei den/der Datenschutzbeauftragte/n der entsprechenden Einrichtung wenden. Sind Sie weiterhin mit der Entscheidung unzufrieden, dann wenden Sie sich an den Europäischen Datenschutzbeauftragten.