Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen
Stand: 30.11.2022
Infektionsverdacht?
Was soll ich tun, wenn der Verdacht besteht, dass ich mich mit Corona infiziert habe?
Bleiben Sie zu Hause. Beachten Sie die grundlegenden Hygieneregeln:
- Halten Sie Abstand zu möglichen anderen Familienmitgliedern /Mitbewohnern.
- Lüften Sie regelmäßige die Räumlichkeiten.
- Tragen Sie Maske.
Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.
Was soll ich tun, wenn ich einen positiven Selbsttest habe?
Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf oder lassen Sie das Ergebnis der Selbsttestung in einem Schnelltestzentrum kontrollieren.
Beachten Sie dabei unbedingt die grundlegenden Hygieneregeln:
- Halten Sie Abstand zu möglichen anderen Familienmitgliedern /Mitbewohnern.
- Lüften Sie regelmäßig die Räumlichkeiten.
- Tragen Sie Maske
Das Ergebnis des Schnelltestes ist positiv – was soll ich tun?
In der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung werden auch qualifizierte Schnelltests, die zum Beispiel in Coronateststationen gemacht werden können, als Grundlage für die häusliche Isolierung oder Quarantäne zugelassen. Ein Selbsttest ist dagegen nicht ausreichend. Eine Übersicht über Teststationen in Duisburg finden Sie hier: https://du-testet.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Das bedeutet, dass bei coronatypischen Symptomen nun kein PCR-Test mehr durchgeführt werden muss. Ein qualifizierter Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, ist ausreichend.
Ein Anspruch auf PCR-Testung besteht nun unter der Voraussetzung eines positiven Schnelltestes (nicht Selbsttest!).
Auf einen positiven Schnelltest muss ab sofort keine Bestätigung mehr durch eine PCR-Testung folgen. Benötigen Sie aber einen Genesenennachweis, dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
Seit dem 9. April ist die Testpflicht in Schulen entfallen.
Meine Corona-Warn-App zeigt einen Risikokontakt an bzw. leuchtet rot. Was soll ich tun?
Bei roter Corona-Warn-App bestand ein Risikokontakt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit Corona infiziert haben.
Sie sollten eine Testung beim Hausarzt oder an einem Testzentrum vornehmen lassen. Diese Testung ist für Sie kostenlos.
Eine rote Corona-Warn-App bedingt nicht mehr den (sofortigen) Anspruch auf einen PCR-Test. Zuvor muss ein Schnelltest positiv ausfallen.
Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen
Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Gesundheitsamt kommt im Einzelfall unaufgefordert auf Sie zu. Vorab möchten wir Ihnen hier nun bereits einige Informationen an die Hand geben.
Wann muss ich mich in Isolation/Quarantäne begeben?
Eine Quarantäne ist automatisch Pflicht in folgenden Fällen und dann eigenverantwortlich und direkt zu beginnen
- für Personen, deren Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
- für Personen, die Krankheitssymptome zeigen und sich deshalb einem Schnelltest unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses
- für Personen, deren PCR-Testergebnis positiv ist
Die Quarantäne für Infizierte nach dem 5. Tag:
Zählweise: Hierbei gilt der Tag der Testung als Tag 0.
Die Isolation /Quarantäne dabei muss nicht durch einen negativen Test beendet werden. Sie endet automatisch.
Allerdings sollte bis zum einschließlich 10. Tag nach Auftreten der ersten Symptome, auch nach Beendigung der Isolation, eine (mindestens) medizinische Maske getragen werden.
Eine besondere Regelung gilt für Beschäftigte in medizinischen Berufen:
Für Beschäftigte, die einer Testpflicht nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz gilt im Anschluss an die Absonderung in den entsprechenden Einrichtungen ein berufliches Tätigkeitsverbot. Eine gesonderte Anordnung der Behörde ist weder für die Feststellung des Beginns noch des Endes des Tätigkeitsverbots erforderlich.
Das Tätigkeitsverbot endet mit Vorliegen eines Coronaschnelltests mit negativem Ergebnis sowie eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis oder einem CT-Wert über 30. Ist das Ergebnis des Tests positiv und, soweit ein PCR-Test erfolgt ist, der CT-Wert unter oder gleich 30, darf ein erneuter Test zur Beendigung des Tätigkeitsverbotes frühestens nach 24 Stunden vorgenommen werden. Der Testnachweis ist der jeweils für den Betrieb beziehungsweise die Einrichtung verantwortlichen Person vorzulegen.
Als infizierte Person müssen Sie Ihre Kontaktpersonen über den positiven Test informieren.
Kontaktpersonen gehen nicht mehr in Quarantäne. Sie sollen für die nächsten fünf Tage Kontakte reduzieren, enge Kontakte v.a. in Innenräumen meiden, mindestens eine medizinische Maske tragen, auf Symptome achten und Teste durchführen.
Als Kontaktperson eines Infizierten wird das Gesundheitsamt Sie nicht kontaktieren. Sie erhalten keine schriftliche Benachrichtigung für die Quarantäne.
Wer ist eine Kontaktperson?
Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall (Infizierter) werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko definiert:
- Enger Kontakt zwischen Infiziertem und Kontaktperson mit weniger als 1,5 m Abstand für länger als 10 Minuten ohne durchgehend und korrekt getragenem Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske
- Gespräch zwischen Infiziertem und Kontaktperson von Angesicht zu Angesicht mit weniger als 1,5 m Abstand unabhängig von der Gesprächsdauer ohne durchgehend und korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske
- Gleichzeitiger Aufenthalt von Infiziertem und Kontaktperson im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole (ansteckender Tröpfchen in der Luft) für mehr als 10 Minuten, unabhängig vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske
Dazu gehören insbesondere: - Personen aus demselben Haushalt
- Kontakt in Form von Anniesen, Anhusten, Küssen oder anderer Kontakt zu Körperflüssigkeiten und Sekreten des Infizierten
Das Gesundheitsamt wird Sie nicht kontaktieren. Sie erhalten keine schriftliche Benachrichtigung für die Quarantäne.
Wie verhalte ich mich als Kontaktperson?
Kontaktpersonen, die über den positiven Test durch den Infizierten informiert wurden, sollen für die nächsten fünf Tage Kontakte reduzieren, enge Kontakte v.a. in Innenräumen meiden, mindestens eine medizinische Maske tragen, auf Symptome achten und Teste durchführen bzw. durchführen lassen.
Kann ich mich freitesten?
Eine Freitestung ist nicht notwendig. Die Isolation /Quarantäne kann nach dem 5. Tag ohne Test beendet werden. (Zählweise: Testtag = Tag 0)
Eine Ausnahme hierzu besteht bei Personen, die in medizinischen berufen arbeiten.
(S. Frage “Wann muss ich mich in Isolation /Quarantäne begeben?“)
Welche Regeln muss ich während meiner Quarantäne beachten?
Sie sollten
- keinen Besuch empfangen
- Abstand zu anderen Personen im Haushalt halten, vor allem zu älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen
- anderen Personen nicht die Hand geben, sie nicht küssen und nicht umarmen
- nicht mit anderen Personen in einem Bett schlafen
- wenn möglich, einen eigenen Schlafraum und ein eigenes Badezimmer/Toilette benutzen (falls das nicht möglich ist, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden)
- Gemeinschaftsräume nur benutzen, wenn es unbedingt nötig ist
- in Gemeinschaftsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen
- Mahlzeiten nicht gemeinsam mit anderen Personen einnehmen
- regelmäßig Hände waschen und die Husten-Nies-Etikette beachten
- die Wohnung in regelmäßigen Abständen stoßlüften
- Einmal-Taschentücher benutzen und in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen
- Haushaltsgegenstände wie Geschirr wie üblich waschen (besondere Desinfektion ist nicht erforderlich), ehe sie von anderen Personen benutzt werden
- Wäsche regelmäßig, gründlich und nach Möglichkeit bei 60°C mit üblichen Verfahren waschen (besondere Desinfektionsverfahren sind nicht erforderlich)
- Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen
- ein Symptomtagebuch führen und täglich Fieber messen
Symptome-Tagebuch Diese kann auch elektronisch per Symptomabfrage geführt werden. Sie erhalten hierfür einen Link per Mail durch das Gesundheitsamt.
Was muss ich machen, wenn ich als Kontaktperson Symptome (Krankheitsanzeichen) entwickle?
Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf und lassen sich testen.
Typische Covid-Symptome sind:
- Fieber
- Husten
- Atemnot
- Kopf- und/oder Gliederschmerzen, besonders in Verbindung mit anderen Symptomen
- Müdigkeit/Abgeschlagenheit über das übliche Maß hinaus
- Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes
- Seltenere Symptome: Bindehautentzündung, Auswurf, Bluthusten, Durchfall
Wie versorge ich mich, wenn ich mich in Quarantäne befinde?
- Wenn Sie allein leben, bitten Sie Verwandte, Nachbar*innen oder Freund*innen für Sie einzukaufen und Ihnen den Einkauf kontaktlos zu übergeben.
- Sollte dies nicht möglich sein, fragen Sie nach Lieferdiensten Ihres örtlichen Supermarktes.
- Des Weiteren können Sie sich auf der Homepage der Stadt Duisburg unter den aktuellen Informationen zum Coronavirus über solidarische Hilfsangebote informieren.
Die Stadt Duisburg hat eine Sonderrufnummer für allgemeine Fragen zum Coronavirus eingerichtet: 940049. Zu erreichen Mo. - Fr. von 8 - 16 Uhr