+++ ARCHIV +++ Informationen zum Coronavirus (Updates bis 30.10.2020)
Oktober 2020
Update vom 30. Oktober 2020 um 16:15 Uhr - Vorübergehende Schließung der Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt
Aufgrund der bestätigten Corona-Infektion eines Mitarbeiters im Bereich der Zulassung des Straßenverkehrsamtes an der Ludwig-Krohne-Straße, wird bis zur weiteren Klärung der Zulassungsbereich zunächst bis einschließlich Dienstag, 3. November geschlossen. Alle Termine, die für Montag und Dienstag vergeben worden sind, können daher nicht wahrgenommen werden.
Der Bereich der Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße in Neumühl ist nicht davon betroffen.
Update vom 30. Oktober 2020 um 16 Uhr - Land Nordrhein Westfalen setzt Beschlüsse aus der Bund Länder Konferenz um
Land Nordrhein Westfalen setzt Beschlüsse aus der Bund Länder Konferenz um - neue Regeln gelten auch für Duisburg
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen ab Montag, 2. November auch in Duisburg. Um Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.
Diese Vorgaben gelten nun in Duisburg:
Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen aufhalten.
Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt erlaubt.
Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen, jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet.
Unternehmen und Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies gilt etwa für den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen.
Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier: www.land.nrw/corona.
Update vom 30. Oktober 2020 um 15 Uhr - Stadt schließt Kultureinrichtungen und Bäder
Schließungen vor Montag, 2. November 2020
Auf Empfehlung des Krisenstabs vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung wird ab sofort der Betrieb städtischer Kultureinrichtungen geschlossen.
Dies umfasst neben dem Kultur- und Stadthistorischen Museum und dem Museum der Deutschen Binnenschifffahrt ebenso die Konzerte der Duisburger Philharmoniker und den Spielbetrieb des Theaters der Stadt mit Schauspiel, „Säule“ und „Spielkorb“.
Auch die Deutsche Oper am Rhein sagt die im Theater Duisburg vorgesehenen Aufführungen ab.
Das Filmforum und das Wilhelm Lehmbruck Museum schließen sich ebenfalls der getroffenen Entscheidung an.
Städtische Bäder bereits ab Samstag geschlossen
Der Kistenstab hat weiterhin beschlossen alle städtischen Schwimmbäder bereits ab dem morgigen Samstag zu schließen. Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung wären sie ohnehin ab Montag geschlossen worden.
Update vom 30. Oktober 2020 um 08.24 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 29. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 5.263 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 81 Personen sind verstorben.
3.825 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.357 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 70.216 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 243,4.
Update vom 29. Oktober um 08.26 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 28. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 4.984 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 81 Personen sind verstorben.
3.722 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.181 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 68.961 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 240,8.
Update vom 28. Oktober um 16.33 Uhr (Warnschilder Maskenpflicht)
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.
Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, werden die Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Die Stadt Duisburg appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.
Update vom 28. Oktober um 16.08 Uhr (weitere Corona-Schutzmaßnahmen)
Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.
Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin.
Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
· ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
· ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
· um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
· um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem morgigen Donnerstag, 29. Oktober.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.
Update vom 28. Oktober um 8.30 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 27. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 4.830 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.627 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.124 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 67.926 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 201,5
Update vom 27. Oktober um 16.16 Uhr (Öffnungszeiten Testzentrum TaM)
Aufgrund des hohen Andrangs werden die Öffnungszeiten des Testzentrum am Marientor verlängert. Ab dem morgigen Mittwoch, 28. Oktober 2020, ist das Testzentrum bereits von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Da es aktuell besonders in den Vormittagsstunden zu Wartezeiten kommt, wird empfohlen, das Zentrum nach Möglichkeit erst ab 14 Uhr aufzusuchen.
Update vom 27. Oktober um 08.56 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 26. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 4.667 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.580 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.008 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 66.763 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 196,5.
Update vom 26. Oktober 2020 um 09.05 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 25. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 4.601 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.535 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 987 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 65.513 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 188,1.
Update vom 23. Oktober 2020 um 16:50 Uhr (Ausnahmen im Sportbereich)
Stadt Duisburg lässt Ausnahmen im Sportbereich zu
Wegen der besonderen Bedeutung des Wettkampfbetriebs von Duisburger Sportvereinen in bundes- und landesweiten Ligabetrieben, ermöglicht die Stadt Duisburg nachfolgende Ausnahmen zur veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2020. Voraussetzung hierfür sind die vorgelegten besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte. Folgende Vereine dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln den Spielbetrieb zunächst bis zum 31. Oktober 2020 weiterführen:
MSV Duisburg
3. Liga
männliche A-Jugend, Bundesliga West
männliche C-Jugend, Regionalliga West
Der nächste Spieltag der Frauen-Bundesliga ist erst am 8. November
VfB Homberg
Regionalliga West
RESG Walsum
Frauen- und Männermannschaft, 1. Liga
Club Raffelberg
Frauen, 2. Liga
OSC Rheinhausen
Regionalliga
Der Spielbetrieb muss jedoch ohne Zuschauer stattfinden. Die Vereine sind über die Ausnahmegenehmigung informiert.
Update vom 23. Oktober 2020 um 14.47 Uhr (Testzentrum)
Öffnungszeiten Testzentrum TaM
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist das Coronatestzentrum am Theater am Marientor zusätzlich auch am morgigen Samstag, 24. Oktober, in der Zeit von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Update vom 23. Oktober 2020 um 09.12 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 22. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 4.087 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.323 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 685 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 64.309 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert wurde heute selber errechnet, da es Serverprobleme beim LZG gab. Er liegt aktuell bei 126.
Update vom 22. Oktober 2020 um 8:55 Uhr - Duisburger Weihnachtsmarkt wird abgesagt
Der Duisburger Weihnachtsmarkt kann in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Stadt Duisburg und der Veranstalter Duisburg Kontor haben in den letzten Wochen viele Gespräche geführt und etliche Alternativkonzepte geprüft, um die beliebte Veranstaltung im Duisburger Stadtzentrum zu retten. Letztlich konnte vor dem Hintergrund der stark steigenden Infektionszahlen jedoch kein Weg gefunden werden. Da auch in den Nachbarstädten zunehmend Weihnachtsmärkte abgesagt werden, war die Gefahr außerdem groß, dass es weiteren Zulauf nach Duisburg gegeben hätte, was bei der hohen Inzidenz von über 100 nicht zu verantworten gewesen wäre. Weihnachtliches Flair mit Festbeleuchtung soll es trotzdem geben.
Update vom 22. Oktober 2020 um 08:41 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 21. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.901 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.272 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 550 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 63.438 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 105,7.
Update vom 21. Oktober um 16:30 Uhr - Neue Landesverordnung zum Thema Maskenpflicht an Schulen, in Einkaufstraßen und Fußgängerzonen, Sportbeschränkungen
Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Neue Landesverordnung zum Thema Maskenpflicht an Schulen
Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 100,1 erreicht. Angepasst an diese erhebliche Verschärfung der Lage hat der Krisenstab der Stadt Duisburg nun weitere Maßnahmen beschlossen.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober, gültig und umfasst folgende Regelungen:
In den städtischen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen gilt künftig die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr und mit einem Nachlauf von einer halben Stunde nach Ablauf der Sperrstunde bis 23.30 Uhr. Mit dieser Regelung sollen Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig Abstand gehalten werden kann. Die betreffenden Bereiche werden nachfolgend aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass das Geschehen dynamisch ist, weswegen es zu Anpassungen bei den Straßen kommen kann.
Sporthallen dürfen für Kontaktsport nicht mehr genutzt werden, dies umfasst auch den Schulsport.
Kontaktsport ist auch unter freiem Himmel untersagt. Dies bedeutet , dass der Spielbetrieb in den Duisburger Amateurligen ausgesetzt werden muss.
Trainingseinheiten in klassischen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball sind aber möglich. Diese müssen jedoch an die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen. Zudem ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen – mit Ausnahme der Toiletten – nicht erlaubt.
In den weiterführenden Duisburger Schulen gilt nun durch eine Landesverordnung generell die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hiermit soll zum einen die Weiterverbreitung des Virus verhindert werden, zum anderen aber auch die dauerhafte Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gesichert werden. Der Maskenschutz minimiert bei Auftreten einer Infektion erheblich die Anzahl der Mitschüler, die für eine mögliche Quarantäne in Betracht kommen.
1. Bezirk Duisburg-Walsum:
Kometenplatz,
Franz-Lenze-Platz
2. Bezirk Duisburg-Hamborn:
Jägerstraße,
Hamborner Altmarkt,
Rathausstraße zwischen Duisburger Straße und Hinter dem Rathaus,
August-Bebel-Platz,
Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Egonstraße und Weseler Straße),
Kaiser-Friedrich-Straße (zwischen Weseler Straße und Roonstraße),
Weseler Straße (zwischen Wolfstraße und Grillostraße)
3. Bezirk Duisburg-Meiderich/Beeck:
Von-der-Mark-Straße (zwischen Auf dem Damm und Am Bahnhof),
Holtener Straße (zwischen Fiskusstraße und Lehrer Straße)
4. Bezirk Duisburg-Homberg/Ruhrort/Baerl:
Augustastraße (zwischen Moerser Straße und Viktoriastraße)
5. Bezirk Duisburg-Mitte
Münzstraße (zwischen Peterstal und Steinsche Gasse),
Kasinostraße (zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse),
Kuhstraße,
Königstraße,
Sonnenwall,
Düsseldorfer Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße,
Claubergstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße),
Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
Hohe Straße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
König-Heinrich-Platz,
Portsmouthplatz,
Oststraße (zwischen Bismarckstraße und Grabenstraße),
Wanheimer Straße (zwischen Heerstraße und Wörthstraße),
Platz vor der Pauluskirche,
Fischerstraße (zwischen Hultschiner Straße und Düsseldorfer Straße)
6. Bezirk Duisburg-Rheinhausen
Friedrich-Alfred-Straße (zwischen Krefelder Straße und Günterstraße)
Update vom 21. Oktober um 08.11 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 20. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.804 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.217 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 508 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 62.545 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 100,1.
Update vom 20. Oktober um 08.51 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 19. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.730 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 79 Personen sind verstorben.
3.189 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 462 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 61.708 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 93,8.
Update vom 19. Oktober um 08.36 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 18. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.696 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 77 Personen sind verstorben.
3.152 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 467 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 60.687 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 93,6.
Update vom 16. Oktober um 17 Uhr - Neue Corona Landesverordnung ab 17. Oktober 2020 gültig
Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung dem jüngsten Infektionsgeschehen an. So will das Land dem massiven Anstieg an neu festgestellten Corona-Infektionen mit einheitlichen Regelungen begegnen. Dies hat mit Inkrafttreten ab morgen, 17. Oktober 2020, auch Auswirkungen auf die Stadt Duisburg:
Das Land gibt vor, dass nun noch strengere Regeln in der Gastronomie gelten. Diese muss nun um 23 Uhr schließen. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, etwa an Kiosken und Tankstellen, ist nun ab 23 Uhr nicht erlaubt. Die Polizei und das Ordnungsamt haben dazu entsprechende Schwerpunktkontrollen vereinbart.
Die Stadt Duisburg hatte zuvor schon per Allgemeinverfügung geregelt, dass sich nur noch Gruppen von bis zu 5 Personen oder aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen. Auf allen Märkten gilt die Maskenpflicht.
Private Feiern aus herausragendem Anlass (Taufen, 18. Geburtstage, runde Geburtstage, Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Abschlussfeiern) dürfen mit höchstens 10 Personen begangen werden. Für Treffen im privaten Bereich wird ausdrücklich empfohlen, auch diese mit nicht mehr als zehn Personen stattfinden zu lassen.
Die Stadt Duisburg wird außerdem mehr Unterstützung vom Land und vom Bund bekommen, um die Nachverfolgung von Infektionsketten und die sich daraus ergebenen Quarantäneverpflichtungen zu begleiten. Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken, werden die Kontrollen zur Überwachung der Quarantäne in den kommenden Wochen ebenfalls intensiviert.
Die Stadt Duisburg bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger nochmals eindringlich, die geltenden Regelungen zu beachten und gemeinsam und solidarisch die Herausforderungen der nächsten Tage und Wochen anzugehen.
Update vom 16. Oktober 2020 um 08:23 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 15. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.486 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 73 Personen sind verstorben.
3.013 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 400 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 59.881 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 72,2.
Update vom 15. Oktober 2020 um 08:35 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 14. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3387 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 73 Personen sind verstorben.
2.982 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 332 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 58.946 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 64,8.
Update vom 14. Oktober 2020 um 11:05 Uhr (Fallzahlen & Statement von Oberbürgermeister Sören Link)
Aktuelle Zahlen (Stand 13. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3309 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 73 Personen sind verstorben.
2.935 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 301 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 58.115 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 55,5.
Statement von Oberbürgermeister Sören Link
"Das Virus lässt uns nicht die Zeit, mit zwingend erforderlichen Maßnahmen noch Wochen zu warten. Ich fordere die Landesregierung eindringlich auf, das Tempo ihres Krisenmanagements endlich der tatsächlichen Pandemiesituation anzupassen. Es ist doch völlig widersinnig, dass es noch immer möglich ist, mit riesigen Feiern in Nachbarstädte auszuweichen, nur weil diese derzeit den Inzidenzwert noch nicht überschreiten. Als wenn Krisenbewältigung in Pandemiezeiten an Stadtgrenzen aufhören könnte! Die Lebenswirklichkeit im Ruhrgebiet sieht anders aus.
Und: die Einschränkungen müssen verständlich kommuniziert werden, wenn in der Bevölkerung Akzeptanz geschaffen werden soll. Warum wurde von der Landesregierung eine Sperrstunde angeordnet, ohne für alle verbindliche Zeiten vorzugeben? Da so ein weiterer Flickenteppich entsteht, wird das Akzeptanzproblem vieler Bürgerinnen und Bürger weiter verschärft. Dem gilt es schnell entgegenzuwirken."
Update vom 13. Oktober 2020 um 14.15 Uhr (Corona - neuer Landeserlass)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden Erlass an die Ordnungsbehörden versandt.
Danach müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.
Solange der Inzidenzwert von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Außenbereich.
Private Feiern aus besonderen Anlässen in gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf 25 Teilnehmer begrenzt. Alle diesbezüglichen Regeln bleiben bestehen.
Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln: Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Die ausdrückliche Empfehlung des Krisenstabes ist es, dass die Verlagerung von privaten Feierlichkeiten an andere Orte, die noch unterhalb der Grenzwerte liegen, unterbleiben soll. Auch private Feiern im häuslichen Umfeld sind möglichst zu vermeiden.
Update vom 13. Oktober 2020 um 09.22 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 12. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.276 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 73 Personen sind verstorben.
2.912 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 291 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 57.442 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 54,5
Update vom 12. Oktober 2020 um 11.46 Uhr (Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg nach Überschreitung der Corona-Inzidenzschwelle)
Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.
Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt.
Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.
Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.
Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen. Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist.
Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.
Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die Polizei wird das städtische Bürger- und Ordnungsamt bei den Kontrollen weitreichend unterstützen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.
Halten Sie den nötigen Abstand ein.
Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.
Update vom 12. Oktober 2020 um 09.28 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 11. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.239 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 73 Personen sind verstorben.
2.893 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 273 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 56.741 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 50,1.
Update vom 09. Oktober 2020 um 07.49 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 8. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.107 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 72 Personen sind verstorben.
2.790 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 245 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 55.852 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 43,1.
Update vom 08. Oktober 2020 um 08.43 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 7. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.062 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 72 Personen sind verstorben.
2.749 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 241 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 55.234 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 42,1.
Update vom 07. Oktober 2020 um 08.29 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 6. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.024 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 71 Personen sind verstorben.
2.727 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 226 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 54.562 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 42,1.
Update vom 06. Oktober 2020 um 08.08 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 5. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 3.002 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 71 Personen sind verstorben.
2.711 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 220 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 53.836 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 40,9.
Update vom 05. Oktober 2020 um 09.39 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 4. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.985 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 70 Personen sind verstorben.
2.696 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 219 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 52.868 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 41,3.
Update vom 02.10.2020 Corona-Inzidenzwert: (private Veranstaltungen nur noch mit 50 Gästen)
Corona-Inzidenzwert: private Veranstaltungen nur noch mit 50 Gästen
Der Corona-7-Tage-Inzidenzwert in Duisburg ist über die Marke 35 gestiegen und liegt aktuell bei 40,1. Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung bedeutet das, dass private Veranstaltungen, die nicht zuhause stattfinden, nur noch mit maximal 50 statt mit 150 Gästen erlaubt sind. Ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen private Veranstaltungen nur noch mit maximal 25 Personen gefeiert werden.
Da die Bestimmung des 7-Tage-Inzidenzwertes gewissen Schwankungsbreiten unterliegt, soll die Reduzierung der Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen im öffentlichen Raum erst dann nicht mehr gelten, wenn der entsprechende Inzidenzwert drei Tage in Folge unterschritten ist. In Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landeszentrum Gesundheit wird diese Vorgabe mit einer für die Stadt Duisburg geltenden Allgemeinverfügung von der Stadtverwaltung beschlossen. Die Verfügung gilt zunächst für zwei Wochen.
Weitere mögliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen zu beschränken oder die Untersagung bestimmter Freizeitaktivitäten wie etwa der Sport im Verein, sollen noch nicht erfolgen. Steigt der Grenzwert jedoch über die Marke 50, wird der Corona-Krisenstab der Stadt über weitere Schritte beraten.
Vor diesem Hintergrund appelliert Ordnungsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof an alle Duisburgerinnen und Duisburger, die Schutzmaßnahmen weiterhin ernst zu nehmen: „Halten Sie bitte weiter Abstand zueinander und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Auch draußen auf öffentlichen Plätzen, wenn es dort besonders eng zugeht.“ Auch sollte die Zahl der Gäste bei Privatfeiern zuhause deutlich begrenzt werden, im besten Fall sollte eine Feier sogar auf einen späteren, weniger kritischen Zeitpunkt verschoben werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Infektion gerade auf Festen im privaten Umfeld besonders schnell verbreitet. Der Krisenstabsleiter begrüßt, dass viele weiterführende Schulen an der Nutzung von Masken im Unterricht festhalten.
Die Stadt Duisburg wird auch weiterhin die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung kontrollieren und ahnden.
Update vom 02. Oktober 2020 um 08:45 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 1. Oktober 2020, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.898 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 70 Personen sind verstorben.
2.613 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 215 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 52.285 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 40,1
Update vom 01. Oktober 2020 um 13:27 Uhr (Fallzahlen und Anmeldepflicht für Feste)
Aktuelle Zahlen (Stand 30. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.859 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 70 Personen sind verstorben.
2.593 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 196 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 51.811 Corona-Tests durchgeführt.
Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 36,9.
Aktuelle Zahlen (Stand 29. September, 20 Uhr)
Gemäß der ab heute gültigen Coronaschutzverordnung sind private Feiern im öffentlichen Raum mit mindestens 50 Teilnehmern drei Tage vorher anzumelden.
Für die Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt steht auf der städtischen Internetseite (www.duisburg.de/coronavirus ) ein entsprechendes Formular bereit.
Bei steigenden Inzidenzwerten muss die Teilnehmerzahl verringert werden (bei einer Inzidenz ab 35 nur noch 50 Teilnehmer, bei einer Inzidenz ab 50 nur noch 25 Teilnehmer).
Der städtische Außendienst wird die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.
September 2020
Update vom 30. September 2020 um 08.37 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 29. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.818 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.579 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 170 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 51.207 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 29. September 2020 um 8.44 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 28. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.797 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.559 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 169 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 50.605 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 28. September 2020 um 08.00 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 27. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.781 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.551 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 161 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 50.000 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 25. September 2020 um 13:50 Uhr (Duisburg auf steigende Infektionszahlen vorbereitet)
Duisburg ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet
Wie vielerorts steigt die Zahl der Coronainfektionen seit einigen Tagen auch in Duisburg wieder. Am Donnerstag waren 132 Personen infiziert, was einer Inzidenz von 21,9 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage je 100.000 Einwohner entspricht.
Sollte die Inzidenz über den Wert von 35 steigen, greifen strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Darauf hat sich der Krisenstab der Stadt Duisburg am Donnerstag geeinigt. So könnte die maximale Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 begrenzt werden. Derzeit sind bei Festen aus herausragendem Anlass wie zum Beispiel Jubiläen, Hochzeits-,Tauf-, Geburtstags- und Abschlussfeiern gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis zu 150 Gäste erlaubt. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass bei derartigen Feiern das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Daher sind auch geringere Teilnehmerzahlen als in der Verordnung des Landes vorgesehen sinnvoll. Auch könnte bei einer noch höheren Inzidenz eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgesprochen werden. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird in jedem Fall einzeln vom Krisenstab beschlossen und richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen.
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die Pläne zum Schutz der in Duisburg lebenden und arbeitenden Menschen und appelliert an jeden Einzelnen: „Wir haben es selbst in der Hand, dass sich das Virus nicht noch mehr ausbreitet. Dafür müssen wir uns alle an die Abstands- und Hygieneregeln halten.“
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Ich möchte unbedingt einen erneuten Lockdown und damit eine Einschränkung der Bewegungs- und Geschäftstätigkeit in Duisburg vermeiden. Die meisten Bürgerinnen und Bürger stimmen uns in diesem Punkt zu und halten sich an die geltenden Regeln. Steigen die Zahlen allerdings weiter, sind entsprechende Schutzmaßnahmen leider unumgänglich.“
Update vom 25. September 2020 (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 24. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.700 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.499 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 132 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 49.148 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 24. September um 8:40 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 23. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.680 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.492 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 119 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 48.611 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 23. September um 08.44 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 22. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.664 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.481 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 114 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 47.867 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 22.September 2020 um 09.05 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 21. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.647 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 69 Personen sind verstorben.
2.461 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 117 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 47.413 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 21.September 2020 um 08.10 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 20. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.638 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.452 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 118 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 46.810 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 18. September 2020 um 09:08 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 17. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.589 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.437 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 84 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 46.231 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 17. September 2020 um 08.27 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 16. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.570 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.429 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 73 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 45.503 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 16.09.2020 um 08.23 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 15. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.560 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.415 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 77 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 45.072 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 15. September 2020 um 08.37 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 14. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.553 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.406 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 79 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 44.480 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 14. September 2020 um 08.34 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 13. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.547 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 68 Personen sind verstorben.
2.400 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 79 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 44.090 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 11. September 2020 um 08.34 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 10. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.508 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.377 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 64 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 43.529 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 10.09.2020 um 08.17 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 9. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.498 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.364 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 67 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 42.976 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 09.09. 2020 um 08:28 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 8. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.485 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.351 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 67 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 42.504 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 08. September 2020 um 08:37 (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 7. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.484 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.343 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 74 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 42.047 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 07. September 2020 um 08:29 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 6. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.480 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.339 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 74 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 41.590 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 04. September 2020 um 08:42 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 3. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.452 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.305 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 80 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 41.141 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 03. September 2020 um 08:14 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 2. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.445 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.285 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 93 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 40.732 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 02. September 2020 um 08:18 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 1. September, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.420 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.278 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 75 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 40.112 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 01. September 2020 um 08.44 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 31. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.412 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 67 Personen sind verstorben.
2.260 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 85 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 39.663 Corona-Tests durchgeführt.
August 2020
Update vom 31. August um 08.04 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 30. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.408 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen sind verstorben.
2.258 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 85 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 38.965 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 28. August 2020 um 08.26 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 27. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.383 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen sind verstorben.
2.211 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 107 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 38.461 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 27.08.2020 um 08.35 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 26. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.368 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen sind verstorben.
2.180 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 123 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 37.790 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 26.08.2020 um 08.42 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 25. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.356 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen sind verstorben.
2.173 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 118 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 37.289 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 25. August 2020 um 08.39 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 24. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.347 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen sind verstorben.
2.153 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 129 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 36.676 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 24.08. 2020 um 09-15 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 23. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.336 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 64 Personen sind verstorben.
2.124 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 148 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 36.209 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 21. August 2020 um 08.24 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 20. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.285 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 64 Personen sind verstorben.
2.075 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 146 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 35.587 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 20. August um 10.15 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 19. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.257 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 64 Personen sind verstorben.
2052 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 141 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 35.064 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 18. August um 15.58 Uhr (Standesamtliche Trauungen zu Corona-Bedingungen)
In den Duisburger Standesämtern wird Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen während der standesamtlichen Eheschließung unter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregelungen und der Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen.
Seit August gilt für Eheschließungen zudem, dass bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten des teilnehmenden Personenkreises, ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese Person vorgelegt werden muss.
Bei Eheschließungen in den Trausälen der Standesämter Duisburg-Nord in Hamborn und Duisburg-West in Rheinhausen ist die Hochzeitsgesellschaft auf das Brautpaar, die Trauzeugen und evtl. einen Fotografen begrenzt.
Im Trausaal des Duisburger Rathauses ist eine größere Personenzahl, die aus Brautpaar, Trauzeugen und sieben weiteren Gästen bestehen kann, zulässig.
Update vom 18. August 2020 um 08.45 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 17. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.234 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 64 Personen sind verstorben.
2036 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 134 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 34.072 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 17. August 2020 um 08.54 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 16. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.219 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 63 Personen sind verstorben.
2.007 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 149 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 33.537 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 14. August 2020 (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.156 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.940 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 154 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 33.142 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 13. August um 10.32 Uhr (Einschuluntersuchungen)
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten ab März die Einschuluntersuchungen des Gesundheitsamts so wie fast alle anderen Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit größtenteils eingestellt werden. Ab 01.07.2020 können aufgrund der Personalsituation lediglich dringend erforderliche und gezielt von den Schulen gemeldete auffällige Kinder, vom Schulbesuch zurückzustellende Kinder sowie vorzeitige Einschulungen untersucht werden. Darüber hinausgehende Untersuchungskapazitäten stehen nicht zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden die Regeleinschuluntersuchungen in 2020 daher ausgesetzt. Sollten sich bei einzelnen Kindern nach der Einschulung jedoch Auffälligkeiten zeigen, steht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst auf Antrag der Schulen natürlich auch für die Kinder, die aktuell eingeschult wurden, weiterhin für Untersuchungen auf körperliche Schulfähigkeit oder bei häufigen Schulversäumnissen im Schulverlauf zur Verfügung. Darüber hinaus können auch im Institut für Jugendhilfe im Falle der Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Kinder untersucht werden.
Aktuell beginnt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit den Einschuluntersuchungen 2021.
Update vom 13. August 2020 um 08.35 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 12. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.135 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.916 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 157 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 32.847 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 12. August um 8.33 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 11. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.108 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.900 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 146 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 32.323 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 11. August um 8.28 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 10. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.089 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.891 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 136 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 31.924 Corona-Tests durchgeführt.
Aktuelle Zahlen (Stand 9. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.080 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.877 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 141 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 31.419 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 08. August 2020 um 21.00 Uhr (Sperrung der Wiese und Wasserfläche am Masurensee)r Wiese und Wasserfläche am Masurensee)
Aufgrund des extrem großen Andrangs heute müssen Wiese und Wasserfläche am Masurensee bis auf Weiteres gesperrt werden. Die wegen der Coronapandemie erforderlichen Abstandsregelungen lassen sich bei einer so hohen Anzahl von Besuchern nicht mehr einhalten.
Duisburg verfügt über eine Vielzahl von Naherholungsgebieten, rund 10% des Stadtgebietes sind Wasserflächen. Es gibt also viele Alternativen, die heißen Sommertage mit Blicks aufs Wasser zu genießen. Bereits stark frequentierte Bereiche sollten dabei allerdings gemieden werden.
Update vom 06. August 2020 um 8.30 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 5. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 2.014 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.815 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 137 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 30.400 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 05. August um 14.30 Uhr (Erweiterung Corona-Testkapazitäten am TAM)
Das Corona-Testzentrum am Theater am Marientor (TaM) hat seine Kapazitäten vergrößert. Zwei weitere Teststraßen wurden im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) in Betrieb genommen. Ursache für die kurzfristige Erweiterung ist die hohe Nachfrage der Bürger, zu denen auch eine Vielzahl an Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten gehört. Für diese Testung sind eigentlich die niedergelassenen Ärzte zuständig.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg geht für die kommenden Tagen und Wochen von einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Coronatests aus. Der Grund: weitere Reiserückkehrer, aber auch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen sowie der Beginn des Schulbetriebs und die damit einhergehenden freiwilligen Testmöglichkeiten für Schul- und Kitakräfte. Schon ab dieser Woche dürfen sich alle Mitarbeiter der Kitas sowie die Lehrerinnen und Lehrer alle 14 Tage auf freiwilliger Basis testen lassen. Dies umfasst einen Personenkreis von rund 9000 potenziellen Testkandidaten. Auch wenn nicht jeder die Testmöglichkeit in Anspruch nehmen sollte, geht die Stadt derzeit von täglich etwa 450 zusätzlichen Tests aus.
„Die derzeitigen Kapazitäten der Kassenärztlichen Vereinigung werden für diese erhöhte Nachfrage nicht ausreichen. Wir brauchen dringend weitere verbindliche Kapazitäten. Diese Ausweitung muss umgesetzt werden, bevor es erneut zu unzumutbaren Wartezeiten für die Duisburgerinnen und Duisburger kommt“, sagt Krisenstabsleiter Paul Bischof und ergänzt: „Ich möchte aber auch an die Duisburger Hausärzte appellieren, möglichst viele der notwendigen Tests in den eigenen Praxen durchzuführen. Hier scheint es einen Nachholbedarf zu geben.“
Die Stadt Duisburg hatte am gestrigen Dienstag gegen 12 Uhr die Warteschlange an der Teststraße der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen, um zu verhindern, dass Bürger vergebens warten und ungetestet das TaM verlassen müssen. Insgesamt wurden etwa 100 Personen abgewiesen. Zur Erhöhung der Kapazität der KV-Teststraße, wird aktuell zusätzliches Personal eines Personaldienstleisters im eingesetzt. Für Wartende Personen stehen aufgrund der hohen Temperaturen Pavillons als Wetterschutz und Stühle zur Verfügung. Bei Bedarf werden den Wartenden zudem Getränke bereitgestellt.
Im TaM befindet sich die Teststraße des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in der vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen durchgeführt werden. Daneben betreibt die Feuerwehr im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung mittlerweile drei Teststraßen. Dort werden Patienten getestet, die von den Hausärzten überwiesen werden, sofern diese einen Corona-Test nicht selbst durchführen können. Patienten sowie alle Reiserückkehrenden aus Risikogebieten sollten sich für einen Corona-Test in jedem Fall an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt werden. Eine Überweisung der Hausarztpraxis an die Teststelle im TaM ist erforderlich, ebenso wie eine Anmeldung über das Onlineformular unter dem Menüpunkt „Informationen für Reiserückkehrer“ auf der Homepage der Stadt Duisburg.
Vom Gesundheitsamt veranlasste Testungen in besonders sensiblen Einrichtungen wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen oder die Testung von Verdachtspersonen werden durch eine eigene Teststraße sowie drei mobile Einsatzteams sichergestellt.
Update vom 05. August um 08.30 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 4. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.982 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.812 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 108 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 29.953 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 04. August um 9:07 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 3. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.963 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.797 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 104 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 29.672 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 03. August um 9:31 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 2. August, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.961 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.781 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 118 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 29.110 Corona-Tests durchgeführt.
Juli 2020
Update vom 31. Juli 2020 um 09.11 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 30. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.919 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.740 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 117 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 28.702 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 30. Juli um 08:45 Uhr (Fallzahlen, Reiserückkehr)
Aktuelle Zahlen (Stand 29. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.899 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.730 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 107 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 28.469 Corona-Tests durchgeführt.
Hinweis für Reiserückkehrer
Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, zukünftig einen verpflichtenden Test für alle Rückkehrer aus Risikogebieten anzuordnen. Ausgenommen sind die Reisende, die einen negativen Coronatest eines anerkannten Labors vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Zuständig für die Testung der Reiserückkehrer ist die Kassenärztliche Vereinigung mit ihren niedergelassenen Ärzten. Reisende werden daher gebeten, sich zunächst an ihren Hausarzt zu wenden. Führt dieser keine Coronatests durch, kann er die Reisenden an die zentrale Teststelle im Theater am Marientor überweisen (TAM).
Achtung:
Eine Testung der Reiserückkehrer im TAM kann nur mit vorliegender Überweisung durch den Hausarzt erfolgen.
Getestet werden dort ausschließlich Rückkehrer aus Risikogebieten. Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, ist auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes zu finden (www.rki.de). Die meisten europäischen Ländern zählen aktuell nicht zu den Risikogebieten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de.
Update vom 29. Juli um 08:24 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 28. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.880 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.710 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 108 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 28.013 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 28. Juli 2020 um 9.11 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 27. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.868 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.696 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 110 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 27.713 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 27. Juli um 8.16 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 26. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.860 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.678 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 120 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 27.420 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 24. Juli um 08.00 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 23. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.819 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.645 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 112 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 27.172 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 23. Juli um 08.10 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 22. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.806 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 62 Personen sind verstorben.
1.632 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 112 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 26.982 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 22. Juli um 09:36 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 21. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.787 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 61 Personen sind verstorben.
1.620 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 106 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 26.687 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 21. Juli um 9:58 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 20. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.774 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 61 Personen sind verstorben.
1.614 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 99 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 26.377 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 20. Juli um 8:48 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 19. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.773 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 60 Personen sind verstorben.
1.607 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 106 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 26.113 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 17. Juli um 8.12 (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 16. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.742 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 60 Personen sind verstorben.
1.571 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 111 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 25.756 Corona-Tests durchgeführt
Update vom 16. Juli um 08.50 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 15. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.728 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 60 Personen sind verstorben.
1.554 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 114 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 25.573 Corona-Tests durchgeführt.
Update 15. Juli um 10.25 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 14. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.713 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 60 Personen sind verstorben.
1.536 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 117 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 25.256 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 14. Juli um 8.50 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 13. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.702 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 59 Personen sind verstorben.
1.527 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 116 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 25.012 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 13. Juli um 08.17 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 12. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.694 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 59 Personen sind verstorben.
1.499 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 136 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 24.724 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 12. Juli
Aktuelle Zahlen (Stand 9. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.664 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 58 Personen sind verstorben.
1.443 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 163 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 24.263 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 09. Juli um 15:45 Uhr (Corona-Einreiseverordnung)
Corona-Einreiseverordnung
Neues Onlineformular für Reiserückkehrer
Ab sofort können sich Reiserückkehrer über ein Onlineformular beim Gesundheitsamt melden.
Personen, die aus einem Risikogebiet in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich sofort nach der Einreise unaufgefordert für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das regelt die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW. Die aktuelle Verordnung ist unter www.mags.nrw.de zu finden. Risikogebiete nennt das Robert-Koch Institut (RKI) auf seiner Internetseite unter www.rki.de. Unverzüglich nach der Ankunft muss außerdem das Duisburger Gesundheitsamt über die Einreise informiert werden. Dies geht ab sofort auch über ein Onlineformular.
Alternativ zur 14-tägiggen Quarantäne können sich Reiserückkehrer auch maximal 48 Stunden vor Einreise oder direkt nach der Einreise nach Deutschland testen lassen. Sobald ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, ist man von der Absonderungspflicht befreit. Dieses Zeugnis muss mindestens 14 Tage nach der Einreise aufbewahrt und nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.
Weitere Infos zum Thema Reiserückkehrer sowie das Onlineformular gibt es unter www.duisburg.de/coronavirus.
Update vom 09. Juli um 08.40 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 8. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.644 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 57 Personen sind verstorben.
1.423 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 164 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 24.015 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 08. Juli um 11.31 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 7. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.623 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 57 Personen sind verstorben.
1.387 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 179 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 23.687 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 06. Juli um 16:08 Uhr (Fallzahlen + Appell des Krisenstabsleiters)
Aktuelle Zahlen (Stand 5. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.620 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.369 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 195 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 22.964 Corona-Tests durchgeführt.
Appell des Krisenstabsleiters
Vor dem Hintergrund der in Duisburg steigenden Corona-Neuinfektionen appelliert Krisenstabsleiter Martin Murrack an die Duisburgerinnen und Duisburger, weiter vorsichtig zu sein und die neugewonnen Freiheiten umsichtig zu nutzen:
"Die steigenden Infektionszahlen stimmen mich besorgt. Beim Gesundheitsamt stellen wir aktuell fest, dass die massive Zunahme von Kontakten die Nachverfolgung immens erschwert. Viele der Infizierten geben über 30 Kontaktpersonen der Kategorie 1 an. Diese telefonisch zu erreichen dauert oft viel zu lang, eine schnelle Kappung des Infektionsweges wird dadurch immer schwerer.
Natürlich sind wir alle froh, alte Freiheiten zurück gewonnen zu haben. Das darf jedoch nicht zu Sorglosigkeit führen. Das Virus ist immer noch da. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist nach wie vor jeder dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass von ihm kein vermeidbares Infektionsrisiko ausgeht. Ich bitte deswegen alle Duisburger, sich zweimal zu überlegen, ob eine Geburtstagsfeier mit vielen Menschen gerade wirklich richtig ist. Gerade im privaten Rahmen gilt: nicht alles was erlaubt ist, sollte voll ausgeschöpft werden. Wenn wir drastischere Maßnahmen verhindern wollen, müssen wir jetzt innehalten und wieder mehr Vorsicht walten lassen. "
Update vom 03. Juli um 11.21 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 2. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.544 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.329 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 159 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 22.517 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 02. Juli um 17.10 Uhr (Aktualisierung Beherbergung, Einreise)
Ab dem 2. Juli treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
So wurde die CoronaSchVO an wenigen Stellen aktualisiert. Im Wesentlichen ist zu nennen, dass in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben nun die Unterbringung von Personen aus einem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgelegten und veröffentlichten Gebiet oder einer Einrichtung mit erhöhtem Infektionsgeschehen grundsätzlich - sofern nicht eine der dort genannten Ausnahmen wie zum Beispiel bei einer zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlassten Anreise vorliegt - untersagt ist, die nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.
Überarbeitet wurde neben dem Bußgeldkatalog die der CoronaSchVO zugehörige Anlage "Hygiene- und Infektionsstandards"; dort finden sich nun etwa auch zu beachtende Hinweise für vorübergehende Freizeitparks.
Die neue CoronaSchVO gilt bis einschließlich 15.07.2020
Ebenfalls wurden die CoronaEinrVO, welche die Einreise für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, sowie die CoronaBetrVO mit Wirkung vom 2.7.2020 überarbeitet und gelten bis einschließlich 15.7.2020.
Update vom 02. Juli um 14.57 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 1. Juli, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.530 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.316 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 158 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 22.166 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 01. Juli um 11.13 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 30. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.520 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.301 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 163 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 21.745 Corona-Tests durchgeführt.
Juni 2020
Update vom 30. Juni um 11.31 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 29. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.515 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.278 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 181 Infizierte in der Stadt gibt. Insgesamt wurden 21.308 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 29. Juni um 12.40 Uhr
Aktuelle Zahlen (Stand 28. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.496 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 56 Personen sind verstorben.
1.269 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 171 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 20.958 Corona-Tests durchgeführt.
Tests von fleischverarbeitenden Betrieben
Alle weiteren Tests von Bewohnern und Mitarbeitern der Übergangsheime August-Thyssen-Straße und Paul-Rücker-Straße wurden mit negativen Ergebnissen ausgewertet.
Die Quarantäne für das Haus August-Thyssen-Straße wurden deshalb bereits gestern, die Quarantäne für die Paul-Rücker-Straße wird übermorgen, am 1.7.2020, aufgehoben.
Update vom 26. Juni um 11.44 Uhr (Fallzahlen, Tests von fleischverarbeitenden Betrieben)
Aktuelle Zahlen (Stand 25. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.444 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.239 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 150 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 20.586 Corona-Tests durchgeführt.
Tests von fleischverarbeitenden Betrieben
In Duisburg wurden vier Betriebe mit Fleischverarbeitung durch das Gesundheitsamt überprüft. Dort sind 491 Mitarbeiter beschäftigt. Alle dort Beschäftigten werden im Rahmen der Teststrategie der Stadt
(vulnerable Gruppe UND besonders risikointensive Arbeitsbereiche) getestet.
Aktuell wurden 406 Tests durchgeführt, davon sind bislang 147 Mitarbeiter negativ. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. Alle fleischverarbeitenden Betriebe werden entsprechend der lebensmittelrechtlichen Vorgaben routinemäßig überprüft.
Zusätzlich finden Hygienekontrollen vor Ort durch das Gesundheitsamt und durch die Arbeitssicherheit der Bezirksregierung statt. Ein positiv getesteter Mitarbeiter aus dem Moerser Betrieb ist in dem Übergangsheim August Thyssen Straße wohnhaft.
Die Moerser Kollegen haben uns darüber informiert, weswegen die Stadt Duisburg umgehend tätig geworden ist: Der Bewohner und seine vier Mitbewohner (Kategorie 1) wurden außerhalb der Einrichtung untergebracht, separiert und unter Quarantäne gestellt. Die Sammelunterkunft wurde in Gänze unter Quarantäne gestellt. Aktuell wird die Einrichtung beprobt. Mit den Ergebnissen rechnen wir nicht vor Montag. Die Feuerwehr übernimmt bis dahin die Versorgung der Bewohner.
Nach aktuellem Sachstand wohnen außerdem 25 positiv getestete Mitarbeiter aus dem Moerser Betrieb in Duisburg. Keiner wohnt in einer Sammelunterkunft; alle sind alleinlebend. Die Personen werden unter Quarantäne gestellt und die Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt.
Es liegen derzeit noch nicht alle Testergebnisse aus Moers vor.
Bei neuen Erkenntnissen informieren wir unaufgefordert und fortlaufend.
Update vom 25. Juni um 9.45 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 24. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.422 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.214 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 153 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 20.268 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 24. Juni um 9:34 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 23. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.415 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.213 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 147 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 19.839 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 23. Juni um 9:55 Uhr (Fallzahlen, Schließung Abtei-Schule)
Aktuelle Zahlen (Stand 22. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.400 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.188 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 157 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 19.445 Corona-Tests durchgeführt.
Vorsorgliche Schließung der Abteischule
Ein Elternteil zweier Schulkinder der Abteischule wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Die Familie befindet sich in Quarantäne. Da 18 Kinder der Grundschule Symptome zeigen, wurde die Grundschule gestern vorsorglich bis zu den Sommerferien geschlossen. Die Kinder mit Symptomen werden heute auf das Virus getestet.
Update vom 22. Juni 2020 um 13.41 Uhr (Fallzahlen, Einreiseverordnungen)
Aktuelle Zahlen (Stand 21. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.393 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.180 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 158 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 19.120 Corona-Tests durchgeführt.
Neue Einreiseverordnung ab heute:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat heute eine neue Einreiseverordnung erlassen. Diese besagt, dass Personen die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in das Land NRW in einem Riskogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bei auftretenden Symptomen sind diese Personen ebenfalls verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren (Kontakt Gesundheitsamt Duisburg über E-Mail an kontaktpersongastadt-duisburgde oder Call-Center: 0203-940049). Die Verordnung ist vorerst gültig bis 1. Juli 2020).
Die wichtigste Regelung der VO findet man in § 1:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200621_fassung_coronaeinrvo_ab_22.06.2020.pdf
Risikogebiete sind in der Liste des RKI benannt. Achtung: Diese werden regelmäßig überprüft und aktualisiert:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Update vom 19. Juni um 14.15 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 18. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.364 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.146 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 163 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 18.753 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 18. Juni um 16.03 Uhr (Umzug Testzentrum)
Corona-Testzentrum zieht in das Theater am Marientor
Das bisherige Corona-Testzentrum stellt am Freitag, 19. Juni, um 16 Uhr den Betrieb an der Glückauf-Halle in Homberg ein und zieht in die Räumlichkeiten des Theaters am Marientor. Ab Montag, 22. Juni, können sich dort an der Plessingstraße 20 in Duisburg-Mitte Patienten testen lassen, die zuvor von ihrem Hausarzt dorthin überwiesen worden sind. Testungen sind am neuen Standort jeweils montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr möglich. An Feiertagen oder Wochenenden ist das Testzentrum geschlossen. Für Patienten mit eingeschränkter Mobilität kann auch an Wochenenden in begründeten Fällen eine mobile Probeentnahme angefordert werden.
Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite unter https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/feuerwehr/fieberzentrum.php
Update vom 18. Juni um 12.15 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 17. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1345 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1126 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 164 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 18.468 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 17.06. um 9:58 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 16. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1329 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1117 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 157 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 18.085 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 16. Juni 10:40 (Fallzahlen, Corona-Warn-App)
Aktuelle Zahlen (Stand 15. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1317 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1092 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 170 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 17.818 Corona-Tests durchgeführt.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update vom 15. Juni um 10:50 (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 14. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1313 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1083 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 175 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 17.611 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 14. Juni um 12 Uhr (Neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung ab 15. Juni 2020)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die ab 15.06.2020 geltende Fassung der CoronaSchVO veröffentlich. Im Nachfolgenden haben wir die relevanten Änderungen zusammengefasst.
1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen
Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweiterte Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene-und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.
Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
Private Festveranstaltungen
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können auch in gastronomischen Einrichtungen, Hotels und sonstigen geeigneten Veranstaltungsräumlichkeiten stattfinden. Auch abgetrennte Räumlichkeiten in Gaststätten können dafür wieder genutzt werden.
2. Handel, Museen und Gastronomie
Erleichterungen gelten ab dem 15.06.2020 auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.
Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
Das Grillen ist auf den dafür zugelassenen Plätzen ab dem 15.6.2020 wieder möglich: Grillplätze.
Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.
Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
4. Sport
Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab 15. Juni auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
5. Kontaktbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung
Das MAGS teilt ferner mit, dass die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bestehen bleiben .
Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am 15. Juni 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.
Update vom 11. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1279 (1263 Stand 10.6., 20 Uhr) Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 (55 Stand 10.6.) Personen sind verstorben.
1068 (1061 Stand 10.6.) Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 156 (147 Stand 10.6.) Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 17.379 (17.372 Stand 10.6.) Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 09. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1244 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1050 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 139 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 17.054 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 08. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1239 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1025 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 159 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 16571 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 08. Juni (Fallzahlen, KiTa Kalkweg mit eingeschränktem Regelbetrieb)
Aktuelle Zahlen (Stand 7. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.223 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 55 Personen sind verstorben.
1.015 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 153 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 16.040 Corona-Tests durchgeführt
Schließung der Kindertageseinrichtung "Kalkweg"
Bei den vom 3. bis 5. Juni durchgeführten freiwilligen Beprobungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen, wurde eine Mitarbeiterin der städtischen Kita "Kalkweg" in Wanheimerort, positiv getestet.
Die positiv getestete Mitarbeiterin stand im regelmäßigen und direkten Kontakt zu den von ihr betreuten Kindern.
Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Kinder eine Quarantäne vom 5. bis 19. Juni durch das Gesundheitsamt Duisburg ausgesprochen.
Die betroffende Mitarbeiterin stand darüber hinaus auch im direkten Kontakt zu weiteren Kolleginnen und Kollegen der Kita "Kalkweg".
Für diese wurde ebenfalls eine Quarantäne vom 4. bis 18. Juni durch das Gesundheitsamt ausgesprochen.
Zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung innerhalb der Kita "Kalkweg", wird diese daher vom 8. bis 12. Juni vorübergehend geschlossen.
Über eine darüberhinausgehende Schließung wird noch gesondert entschieden
Update vom 5. Juni um 17 Uhr (Infos zu Kitas, Elternbeiträgen und zur weiteren Öffnung des Schulbetriebs)
Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:
Ab dem 8. Juni ist wieder für alle Kinder die Kindertagesbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegen möglich. Die bisher geltenden Regelungen zu den Notbetreuungen sind ab sofort hinfällig. Während die Betreuung in der Kindertagespflege grundsätzlich im Umfang der geschlossenen Betreuungsverträge erfolgen kann, ist die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen – durch die Maßgaben des Infektionsschutzes – bis zum 31. August 2020 in zeitlich reduziertem Umfang vorgesehen.
In Orientierung an den Betreuungsverträgen mit einem Umfang von jeweils 25, 35 oder 45 Stunden sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15, 25 und 35 Stunden wöchentlich. Damit reduziert sich der Betreuungsumfang für jedes Kind um zehn Wochenstunden. Hierbei wird es nur in absoluten Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt sowie dem Landesjugendamt Einzelfalllösungen für Eltern und ihre Kinder geben, die mit dem reduzierten Betreuungsumfang den individuellen Bedarf nicht abdecken können.
Elternbeiträge für Juni und Juli:
Die Stadt Duisburg prüft momentan inwieweit die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei gestellt werden können. Das Land NRW hat den Vorschlag gemacht, dass die Kommunen für die Monate Juni und Juli 2020 eine hälftige Elternbeitragsbefreiung aussprechen. Das Land beteiligt sich hierbei jeweils zur Hälfte an dem Ausfall der Beiträge. Möglich ist die komplette Beitragsfreiheit für den Monat Juni 2020. Für den Monat Juli 2020 würden die Elternbeiträge zum Ausgleich in voller Höhe eingefordert. Bis zu einer abschließenden Entscheidung werden die Lastschriften für den Monat Juni 2020 ausgesetzt. Eltern, die die Beiträge per Dauerüberweisung überwiesen haben, sollen diese dann erstattet bekommen.
Hinweise zur weiteren Öffnung des Schulbetriebs an Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen:
Ab Montag, 15. Juni, soll an alle Grundschulen und an den Primarstufen der Förderschulen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Dieses wird verbunden mit der Aussicht, dass das schulische Leben nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.
Grundlage dafür ist eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, das bedeutet: Weg vom Abstandsgebot und hin zu konstanten (Lern-)Gruppen. Durch strikte Trennung sollen Durchmischungen vermieden werden. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten soll die Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.
Notbetreuung: An allen Schulen, an denen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der Betrieb der Offenen Ganztagsschule sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wieder aufgenommen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden. Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.
An den weiterführenden Schulen ist eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden, daher findet hier keine Erweiterung des Präsenzunterrichts statt. Stattdessen gelten hier die bisherigen Regelungen (SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020), also grundsätzlich Präsenzunterricht nur an einzelnen Tagen, weiter.
An den Berufskollegs soll bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler und Studierenden - zumindest tageweise, und in einem vorgegebenen priorisierten Verfahren - im Präsenzunterricht realisiert werden.
Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren.
Update vom 4. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen, Kita Schließung, Alltagsmasken für Schulen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.194 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 54 Personen sind verstorben.
994 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 146 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 15.385 Corona-Tests durchgeführt.
Die Steigerung der Fallzahlen steht in Zusammenhang mit aktuell stattfindenden Reihentestungen und dem Ausbruch im Rahmen eines Zuckerfestes.
Es hat gestern einen Fehler aufgrund eines Datenbankproblems bei der Zahl der Gesundeten gegeben. Dieser wurde korrigiert. Die heutigen Zahlen sind korrekt. Wir bitten um Verständnis.
Kita "Am Holderbusch" vorsorglich geschlossen:
In der städtischen Kindertageseinrichtung "Am Holderbusch" in Duisburg-Rheinhausen wurde eine Mitarbeiterin positiv auf das Coronavirus getestet. Die bis dahin symptomfreie Mitarbeiterin erhielt am 3. Juni das Ergebnis der Testung und wurde umgehend unter Quarantäne gestellt. Unter Würdigung der Gesamtsituation bleibt die Einrichtung nun für eine Woche geschlossen. Alle Mitarbeiter und Kinder, die zuletzt Kontakt mit der betroffenen Mitarbeiterin hatten, werden getestet. Die Mitarbeiterinnen und Eltern werden durch das Jugendamt und Gesundheitsamt über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert.
Alltagsmasken für Beschäftigte an Schulen
Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 12. Mai 2020 wurden die Schulträger gebeten, den Lehrkräften und sonstigem Landespersonal an öffentlichen Schulen Alltagsmasken gegen Kostenerstattung durch das Land zur Verfügung stellen. Die Stadt Duisburg hat diese Regelung aufgegriffen und auf alle an den Schulen Beschäftigte (Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Betreuungskräfte etc.) ausgeweitet. Insgesamt werden rund 18.000 Masken durch die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung hat bereits begonnen und wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.
Update vom 3. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.167 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 53 Personen sind verstorben.
998 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 116 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 14.779 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 2. Juni um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1154 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 53 Personen sind verstorben.
982 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 119 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 14.222 Corona-Tests durchgeführt.
Umstellung des Verfahrens zur Bekanntgabe der Testergebnisse
Nachdem es in den letzten Tagen vermehrt Probleme mit der Übermittlung von Testergebnissen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben hat, wird das Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse umgestellt.
Personen, bei denen der Coronatest positiv ist, erhalten dieses Testergebnis unmittelbar und ohne Umwege vom Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ermittelt dann in einem Telefongespräch die Kontaktpersonen, berät den Patienten über weitere Schritte und legt die Quarantänezeit fest.
Alle Personen, die negativ getestet werden, erhalten ihr Ergebnis auf dem Postweg direkt vom Labor, also nicht über den Arzt, der den Coronatest angeordnet hat. Die Patienten werden dennoch gebeten, die Testergebnisse mit ihrem Arzt zu besprechen, damit dieser gegebenenfalls weitere Schritte einleiten kann. Auch bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner.
Die Testergebnisse der Labors liegen inzwischen im Regelfall binnen drei Tagen vor, so dass jeder, der nach vier Tagen nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert wurde, in der Regel davon ausgehen kann, dass er negativ auf das Coronavirus getestet wurde.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf die Dauer des Postwegs zwischen Labor und Patient haben.
Update vom 02. Juni um 12.25 Uhr (Fallzahlen vom 01.Juni Stand 20:00 Uhr)
Aktuelle Zahlen (Stand 1. Juni, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1154 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 53 Personen sind verstorben.
969 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 132 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 13.652 Corona-Tests durchgeführt.
Zahlen in Duisburg trotz anhaltender Massentestungen rückläufig.
Update vom 1. Juni (Fallzahlen vom 29.5., 30.5. und 31.5.2020)
Zahlen in Duisburg trotz anhaltender Massentestungen rückläufig
29.5.2020
Gesamt: 1.138
- wieder gesund: 938
- verstorben: 53
- aktuell infiziert: 147
30.5.2020
Gesamt: 1.144
- wieder gesund: 947
- verstorben: 53
- aktuell infiziert: 144
31.5.2020
Gesamt: 1.151
- wieder gesund: 962
- verstorben: 53
- aktuell infiziert: 136
Zudem befinden sich derzeit 472 (29.5.: 469, 30.5.: 478) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 13.638 Corona-Tests durchgeführt.
Mai 2020
Update vom 29. Mai um 16.09 Uhr (Testungen Seniorenheime, Wechsel Leitung Krisenstab)
Testungen in Seniorenheimen
Die Stadt Duisburg setzt ihr Testkonzept fort und führt weiterhin zahlreiche Coronatests in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen durch. Mittlerweile wurden 31 Einrichtungen, zum Teil wiederholt, getestet. Insgesamt wurden 2000 Bewohner und 1900 Mitarbeiter getestet. Bei 201 Personen wurde eine Infektion mit Covid-19 festgestellt.
„Nur auf diese Weise können wir uns ein genaues Bild von der Lage vor Ort machen. In diesen besonders gefährdeten Bereichen ist das frühzeitige und intensive Testen von großer Bedeutung, um die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Ralf Krumpholz.
Neben den Coronatests finden regelmäßig Begehungen von Vertretern des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes in den Einrichtungen statt. Überwiegend sind die Duisburger Einrichtungen gut für die besonderen hygienischen Anforderungen durch die Corona Pandemie vorbereitet.
Wechsel Leitung Krisenstab
Nach drei arbeitsreichen Monaten übernimmt Stadtdirektor Martin Murrack die Krisenstabsleitung von Dr. Ralf Krumpholz. Oberbürgermeister Sören Link dankte Dr. Ralf Krumpholz ausdrücklich für den Arbeitseinsatz in den letzten Monaten und die erfolgreiche Arbeit.
Als Gesundheits- und Feuerwehrdezernent wird er das Thema "Pandemiebekämpfung" weiter eng begleiten.
Update vom 28. Mai um 20 Uhr (Fallzahlen und Rückverfolgung von Kontaktpersonen)
Aktuelle Zahlen
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.128 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 52 Personen sind verstorben.
928 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 148 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 623 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 13.200 Corona-Tests durchgeführt.
Rückverfolgung von Kontaktpersonen
Um Corona-Infektionsketten zukünftig noch besser nachverfolgen zu können, müssen in Fällen des Zusammentreffens mehrerer Personen (zum Beispiel bei einem Hotel-, Friseur oder Restaurantbesuch), entsprechende Daten erhoben werden.
Demnach sind Listen auszulegen, in welchen Name, Adresse und Telefonnummer und ggf. der Zeitraum des Aufenthaltes bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise einzutragen sind.
So soll sichergestellt werden, dass Personen, die mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatten (Gäste, Besucher, Kunden, etc.), schneller ausfindig gemacht werden können.
Diese Regelungen zur Rückverfolgung von Kontaktpersonen wurde nun in die aktuelle Coronaschutzverordnung (§ 2a) aufgenommen und dort näher erläutert.
Bislang fand sich lediglich ein entsprechender Hinweis in der Anlage "Hygiene- u. Infektionsschutzstandards" zur Coronaschutzverordnung, allerdings ohne konkrete Vorgaben zur Umsetzung.
Update vom 27. Mai um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.123 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 52 Personen sind verstorben. 913 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 158 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 614 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 12.742 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 26. Mai um 20.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1119 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 51 Personen sind verstorben. 906 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 162 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 603 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 12.409 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 25. Mai um 20.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1117 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 51 Personen sind verstorben. 899 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 167 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 604 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 12002 Corona-Tests durchgeführt.
Nach Terminvereinbarung: Öffnung des Amtes für Soziales und Wohnen
Auch beim Amt für Soziales und Wohnen sind zwingend notwendige, persönliche Vorsprachen - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - ab Dienstag, dem 2. Juni 2020 wieder möglich.
Die in den städtischen Dienststellen für alle Besucher geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MSN) und die allgemein geltenden hygienischen Hinweise sowie die Hinweise innerhalb der Dienstgebäude sind dringend zu beachten. Bitte bringen Sie am Tag der Vorsprache Ihre Termineinladung mit. Das Einladungsschreiben sichert Ihnen den Zugang zum Dienstgebäude.
Die Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin unter den bekannten Telefonnummern oder online zur persönlichen Beratung und Klärung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf www.duisburg.de.
Update vom 24. Mai um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1113 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
49 Personen sind verstorben. 890 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 174 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 633 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 11750 Corona-Tests durchgeführt.
Update vom 20. und 21 Mai (Fallzahlen und Neuregelung Kitas)
Aktuelle Zahlen (Stand 21. Mai, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.083 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
47 Personen sind verstorben. 878 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 158 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 605 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 11.462 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.122 Patienten.
Aktuelle Zahlen (Stand 20. Mai, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.070 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
46 Personen sind verstorben. 860 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 164 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 610 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 11.460 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.122 Patienten.
Neuregelung Kitas
Ab dem 28. Mai 2020 dürfen alle Kinder, die am 1. August 2020 schulpflichtig oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wieder in den Kindertageseinrichtungen , Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Änderungen der CoronaSchutzverordnung ab dem 20 Mai
Folgende Änderungen der CoronaSchutzverordnung sind ab heute, 20. Mai, gültig:
- Das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum ist aufgehoben. Die geltenden Abstandsregeln sind aber auch beim Picknicken einzuhalten. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, sodass das Grillen dort ausdrücklich weiterhin untersagt bleibt..
- Das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios ist ebenfalls aufgehoben. Es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
- Im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und auch in Beherbergungsbetrieben wird klargestellt, dass diese sich im Moment nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus maximal zwei Hausgemeinschaften) bezieht. Firmenveranstaltungen oder Privatfeiern sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären.
- Beim Sport wurde klargestellt, dass sogenannte kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von zwei Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis stattfinden, so wie das bisher schon bei Tanzschulen mit festen Partnern zulässig war. In Freibädern und Fitnessstudios ist die Nutzung von Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands erlaubt.
- Bei den Bildungs- und Kulturangeboten wurde jetzt eine Regelung für sogenannte atmungsintensive Proben (Gesang, Blasinstrumente) aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. So ist hierbei ein Abstand von zwei Metern zwischen Personen, beim Singen sogar drei Meter zwischen Personen und sechs Meter in Ausstoßrichtung, zulässig. Die Raumgröße muss mindestens zehn qm pro Person betragen. In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen und Ensembles mit mehr als sechs Teilnehmern untersagt.
- Bei standesamtlichen Trauungen ist nun das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung zugelassen, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste vor dem Ort der Trauung und bedeutet zugleich keine Party vor dem Standesamt.
Update vom 20. Mai (Fallzahlen, Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrums zur Glückauf-Halle in Duisburg-Homberg)
Aktuelle Zahlen (Stand 19. Mai, 20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.066 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
46 Personen sind verstorben. 840 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 180 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 638 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 11.149 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.108 Patienten.
Hinweis:
Die Stadt Duisburg verfolgt nach wie vor das Konzept der Massentests von vulnerablen Gruppen, insbesondere in Pflege- und Senioreneinrichtungen.
Allein seit dem 11. Mai wurden insgesamt 1.118 Bewohner und Mitarbeiter in 8 Pflege- und Senioreneinrichtungen getestet.
Bis Ende nächster Woche werden sechs weitere Pflege- und Senioreneinrichtungen getestet (593 Bewohner und Mitarbeiter).
Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrums zur Glückauf-Halle in Duisburg-Homberg
Am kommenden Montag geht an der Glückauf-Halle das neue Test-Zentrum-Abstrich (TZA) als Kooperation zwischen der KV-Nordrhein und der Stadt Duisburg in Betrieb.
Am neuen Test-Zentrum werden keine Sichtungen mehr vorgenommen. Die Sichtung obliegt ausschließlich den zuständigen Hausärzten oder, außerhalb der Dienstzeiten der Hausärzte, dem Kassenärztlichen Notdienst.
Die ursprünglich eingeführte Sichtung in einem zentralen Sichtungszentrum diente ausschließlich der Entlastung des Hausarztsystems zu Beginn der Corona-Pandemie. Die stetig abnehmenden Sichtungszahlen der
letzten Wochen machen einen weiteren Betrieb eines Sichtungszentrums zur Zeit nicht notwendig.
Im TZA werden ausschließlich Patienten abgestrichen (beprobt), welche durch ihren zuständigen Hausarzt eine Überweisung bekommen bzw. angefordert haben. Diese wird entweder persönlich abgeholt und zum Test
mitgebracht oder kann durch den Hausarzt an das TZA gefaxt oder gemailt werden.
Update vom 20. Mai (Unterricht Förderschulen)
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat nunmehr die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Förderschulen mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME) festgelegt. Die Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen war aus Gründen der Einhaltung der Hygienevorgaben, der Vorkehrungen zur Abstandshaltung, der notwendigen Bereitstellung von Schutzmaterial und der Organisation des Schülertransports zunächst zurückgestellt worden.
Grundzüge:
- Die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Förderschulen GE und KME erfolgt am Montag, 25. Mai 2020.
- Alle Schülerinnen und Schüler, bei denen keine gesundheitlichen Hinderungsgründe vorliegen, sollen bis zu den Sommerferien wieder die Schule besuchen können.
- Dazu erstellen Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulträger ein schulspezifisches Konzept mit dem Ziel, einen verbindlichen Plan zu erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die einzelnen Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben werden.
- Die oben genannten Förderschulen erhalten finanzielle Mittel vom Land, mit denen über selbst die für alle Schulen bereitgestellten Alltagsmasken hinaus weitere besondere Schutzausstattung für Lehrkräfte beschaffen können.
- Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung fortgeführt.
- Schulbegleitung ist wieder möglich, auch in der Notbetreuung. Die Abstandsregelungen gemäß der Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts müssen eingehalten werden, ansonsten ist eine Maske zu tragen.
Bei gesundheitlich besonders gefährdeten Schülerinnen und Schülern:
- Die Entscheidung darüber, ob der Schulbesuch aufgrund des grundsätzlichen Gesundheitszustands eines Schülers möglich ist, wird zwischen den Eltern und der Schulleitung entschieden.
- Bei Vorerkrankungen mit Bezug auf das Coronavirus entscheiden grundsätzlich die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Arzt -, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern die Schule und teilen schriftlich mit, ob aufgrund der Gefährdungslage ein Schulbesuch ihres Kind grundsätzlich möglich ist.
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres, längstens bis zum Ablauf des 26. Juni 2020.
Update vom 19. Mai (Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum)
Umzug des zentralen Sichtungs- und Probezentrum zur Glückauf-Halle in Duisburg-Homberg
Das zentrale Sichtungs- und Probezentrum zieht ab Montag, 25. Mai, von der "schauinsland-reisen-arena" in die Glückauf Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg um. Das Zentrum ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Zukünftig wird es gemeinsam von der Stadt Duisburg und der KV-Nordrhein betrieben. Getestet werden Patientinnen und Patienten nach vorheriger Rücksprache mit ihrem zuständigen Hausarzt und erfolgter Überweisung. Ziel ist es weiterhin, eine Verschleppung oder Infizierung mit Covid-19 in den Hausarztpraxen zu vermeiden.
Damit das Zentrum pünktlich in der nächsten Woche öffnen kann, erfolgt der Umzug bereits vor dem Wochenende. Am kommenden Freitag, 22. Mai, wird daher am bisherigen Standort am Haupteingang der "schauinsland-reisen-arena" nur noch eine mobile Einheit eingesetzt (Öffnungszeiten 9 bis 17 Uhr).
Seit mehr als zwei Monaten betreibt die Stadt Duisburg in einem enormen Kraftakt mit Unterstützung der Duisburger Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ambulante Erst-Versorgung, Technisches Hilfswerk) sowie der freiwilligen Feuerwehr und Spontanhelfern an verschiedenen Standorten Sichtungs- und Probenzentren.
Oberbürgermeister Sören Link nutzt die Gelegenheit, sich noch einmal bei den vielen Helfern zu bedanken: „Ohne den unermüdlichen Einsatz wäre uns der Betrieb der Zentren nicht möglich gewesen. Viele sind über ihre eigenen Grenzen gegangen, haben das Gemeinwohl jeden Tag aufs Neue zur Maxime ihres Handelns gemacht, egal, wie gut das Wetter war, egal, ob eigentlich Wochenende war. Ich kann gar nicht genug zum Ausdruck bringen, wie tief mich Ihre Arbeit beeindruckt hat und bedanke mich dafür ausdrücklich."
Die Stadt Duisburg führt außerdem ergänzend weiterhin prophylaktische Reihentestungen durch. Hierfür stehen Teams für mobile Tests zur Verfügung, die bis zu 1.000 Tests pro Tag durchführen können.
Update vom 19. Mai (Weitere Bereiche der Stadtverwaltung öffnen)
Neben den bisher bekannten Dienststellen der Stadt Duisburg öffnet für Bürger ab dem kommenden Montag, 25. Mai, auch wieder das Amt für Schulische Bildung. Die Teilbereiche des Amtes sind nach vorheriger notwendiger Terminabstimmung wie folgt zu erreichen:
Schülerfahrtkosten
Tel: 0203-283/5846
E-Mail: schuelerfahrtkostenstadt-duisburgde
Ausbildungsförderung / BaföG
Tel: 0203-283/3933
E-Mail: bafoegstadt-duisburgde
Schulisches Beratungszentrum für Zugewanderte
Tel: 0203-283/7453
E-Mail: seiteneinsteigerstadt-duisburgde
Im Bereich des Gesundheitsamts bleiben große Teile auch weiterhin bis zum 1. August geschlossen.
Zur stufenweisen Öffnung der Abteilungen wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Mögliche Teilöffnungen sind abhängig von der weiteren Entwicklung und der Bewältigung der Corona-Pandemie.
Hinweis:
Das Betreten der Dienstgebäude ist nur unter Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregeln sowie mit einem Mund-Nasenschutz oder einer Schutzmaske möglich.
Update vom 18. Mai um 20.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.041 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
46 Personen sind verstorben. 831 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 164 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 624 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 10.864 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.101 Patienten.
Aktuellen Informationen zur Öffnung der Freibäder
Auch die Stadt Duisburg bereitet sich auf die Öffnung der Freibäder vor. Hierfür müssen zunächst für jedes Bad individuelle Konzepte erstellt werden, damit die Vorgaben der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Die Stadt Duisburg hat sich dazu entschlossen, die städtischen Freibäder im Hinblick auf das Infektionsgeschehen frühestens zum 30.5.2020 zu öffnen. Wir werden die weitere Entwicklung der Lage beobachten und die Situation gegebenenfalls neu bewerten. Sobald ein genauer Termin feststeht, werden wir diesen natürlich kommunizieren.
Nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung dürfen Freibadbetreiber ihre Bäder unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 20.5.2020 öffnen. Wann die nicht-städtischen Freibäder öffnen, entscheiden die jeweiligen Betreiber.
Der Zutritt zum Freibad muss zum Beispiel so geregelt sein, dass nicht mehr Besucher im Freibad als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind (ersatzweise als Maßstab pro Gast 10 m² Fläche). Auch im Freibad müssen alle Personen, die nicht nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind, immer einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Hierzu sind in den Konzepten der Freibäder entsprechende organisatorische und räumliche Maßnahmen festzulegen. Darüber hinaus dürfen beispielsweise nur selbst mitgebrachte Badeschuhe und Handtücher etc. benutzt werden, der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen etc.) ist unzulässig.
Update vom 17. Mai um 20.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.036 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
45 Personen sind verstorben. 822 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 169 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 658 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 10.763 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.083 Patienten.
Änderung der CoronaSchVO zum 16.05.2020
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und dazugehörige Anlagen zum 16.05.2020 weiter angepasst. Anbei finden Sie die wichtigsten Änderungen:Änderung der CoronaSchVO zum 16.05.2020
- Piercingstudios werden Tattoostudios gleichgestellt und dürfen bis auf weiteres nicht öffnen
- Toiletten in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen genutzt werden
- Wahlkampfstände von Parteien sind nunmehr zulässig
- Freibäder dürfen unter Einhaltung bestimmter Hygienestandards zum 20.05.2020 öffnen
Übernachtungen
- ab dem 18. Mai 2020 ist das Übernachten zu touristischen Zwecken in Beherbungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, u.ä. Einrichtungen) für Personen zulässig, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben.
- in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist das Übernachten ebenfalls nur Personen gestattet, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben.
- auch in Beherbungsbetrieben gilt die Kontaktregelung aus §1 CoronaSchVO (Personen aus max. zwei häusliche Gemeinschaften oder Verwandte gerade Linie.
Gastronomiebetriebe
- in Gastronomiebetrieben können neben an den Tischen servierten Tellergerichten nun auch Selbstbedienungsbuffets unter strengen Auflagen angeboten werden. Bei einem derartigen Buffetangebot müssen die Gäste direkt vor der Nutzung des Buffets ihre Hände an bereitgestellten Desinfektionsspendern desinfizieren und einen Mund-Nase-Schutz tragen.
- Wellnessbereiche etc. bleiben, wie auch solitäre Wellnesseinrichtungen, Saunen etc., derzeit geschlossen.
- die Bußgeldvorschriften zur Coronaschutzverordnung wurden ebenfalls angepasst. Dabei wurde klargestellt, dass Gastwirte für die Organisation ihrer Betriebe verantwortlich sind.
- ergänzend wird seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Folgendes hingewiesen: Gäste einer Gaststätte sind für die Einhaltung der Vorgaben zum Kontakt von Personengruppen nach § 1 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung eigenverantwortlich. Gastwirte müssen ihre Gäste auf die Einhaltung dieser Regelung (z.B. durch Aushang oder Ansprache) hinweisen, sind aber nicht für die Befolgung verantwortlich.
- Gesichtsvisiere, die nicht wie Mund-Nase-Schutzmasken eng am Gesicht anliegen, verhindern nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts nicht die Freigabe von infektiösen Aerosolen. Daher dürfen diese Visiere in Gaststättenbetrieben vom Personal nur aus gesundheitlichen Gründen getragen werden, und auch nur, wenn kein direkter Kundenkontakt besteht.
Update vom 14. Mai um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.019 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
42 Personen sind verstorben. 790 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 187 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 674 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 10.247 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.062 Patienten.
Update vom 13. Mai um 20 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1018 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
41 Personen sind verstorben. 768 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 209 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 734 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 9.803 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.043 Patienten.
Update, 13. Mai um 16.30 Uhr (Fallzahlen und Informationen zu Trauungen)
Aktuelle Zahlen (Stand 13. Mai, 16:30 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1012 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
41 Personen sind verstorben. 760 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 211 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 735 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 9.353 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 3.030 Patienten.
Personenkreis bei Trauungen wird erweitert
Bisher wurden bei Trauungen in Duisburg nur die Brautleute und der Standesbeamte zugelassen. Nun wird der Personenkreis ab sofort erweitert und nach der Größe des jeweiligen Trauraumes gestaffelt.
Im Trauraum des Standesamtes Mitte (im Rathaus Duisburg) gilt:
Zehn Personen: zwei Brautleute, zwei Trauzeugen, vier Brauteltern, ein Standesbeamter sowie ein Fotograf. Anstelle der Trauzeugen und Brauteltern können selbstverständlich auch sechs andere, dem Brautpaar wichtige Personen teilnehmen.
In den Trauräumen der Standesämter Nord (Hamborn) und West (Rheinhausen) gilt:
Sechs Personen: zwei Brautleute, zwei Trauzeugen, ein Standesbeamter sowie ein Fotograf. Anstelle der Trauzeugen können auch hier zwei andere Personen teilnehmen.
Der zugelassene Personenkreis bei den Standesämtern Nord und West wurde wegen der kleineren Trauräume geringer gewählt.
Diese Regelung ist zunächst - analog der Coronaschutzverordnung - bis zum 25. Mai vorgesehen.
In eigener Sache: Updates
Zukünftig werden wir die aktuellen Zahlen nicht mehr wie bisher am späten Nachmittag, sondern jeweils am Vormittag veröffentlichen.
Wir bitten um Beachtung.
Update, 12. Mai um 16.20 Uhr (Fallzahlen)
Wegen notwendiger Anpassungen in der Datenbank ist es gestern zu Verschiebungen in den Bereichen "Infizierte gesamt" und "wieder gesund" gekommen. Der Fehler wurde korrigiert. Wir bitten um Verständnis.
Aktuelle Fallzahlen für Duisburg (Stand: 12.05., 16.20 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.006 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
41 Personen sind verstorben. 760 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 205 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 722 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 9.013 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.993 Patienten.
Update am 11.05., 17 Uhr (Fallzahlen und Informationen zu Kindertagesstätten und Kindertagespflege)
Aktuelle Fallzahlen für Duisburg (Stand: 11.05., 17 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 1.020 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
37 Personen sind verstorben. 789 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 194 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 724 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 8.935 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.984 Patienten.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass die Kindertagesstätten und Kindertagespflege schrittweise wieder geöffnet werden sollen.
Konkret bedeutet das
Ab dem 14. Mai:
Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Betroffene Eltern reichen die beigefügte Erklärung (Download-Link am Ende dieses Textes) mit entsprechenden Unterlagen in der Kita ein.
Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen (und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde) wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden.
Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
Ab dem 28. Mai:
Es ist geplant, dass die Kindertageseinrichtungen alle weiteren Vorschulkinder aufnehmen.
Ab 11. Juni:
Allen Kindern soll wieder der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem
- Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens,
- den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und
- aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern
auf Landesebene beraten und entschieden werden.
Alle Voraussetzungen, die ein solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.
Aktuelle Informationen zu weiteren Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 11. Mai
Mit Veröffentlichung der vollständigen und zum 11. Mai gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW haben sich weitere Änderungen konkretisiert. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Änderungen.
- Im Hinblick auf die am 13. September stattfindende Kommunalwahl ist künftig wieder das Aufstellen von Informationsständen der Parteien erlaubt. Allerdings werden diese nicht im sonst üblichen Umfang ausgestaltet sein. Zudem ist eine gleichmäßige Verteilung der Stände im öffentlichen Raum vorgesehen. Ideelle Informationsstände oder gewerbliche Informationsveranstaltungen sind im Mai nicht genehmigungsfähig
- Konzerte und Aufführungen in geschlossenen Räumen sind bis auf weiteres untersagt; die zuständigen Behörden können auf Grundlage eines strengen Hygienekonzeptes Ausnahmen für bis zu 100 Zuschauern zulassen. Im Freien sind ausschließlich Aufführungen unter Beachtung der bekannten Infektionsschutz- und Hygienevorkehrungen für maximal 100 Zuschauer zulässig.
- Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
- Auch bei Proben in den o.a. zulässigen Einrichtungen sind die bekannten Infektionsschutz- und Hygienevorkehrungen sicherzustellen. Zuschauer haben keinen Zutritt zu den Proben.
- Der Betrieb von Kinos bleibt untersagt.
- In Autokinos, Autotheatern usw. ist das Öffnen von Autoverdecken und Fenstern nicht mehr verboten.
- Der Betrieb von Tanzschulen ist zulässig. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen zu gewährleisten; bei Paartänzen ist die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt.
- Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist die Begleitung von Kindern bis 14 Jahren (vorher 12 Jahre) durch jeweils eine erwachsene Person zulässig. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer bleiben weiterhin untersagt.
- Mehrere Personen, die unter § 1 Abs. 2 (Familienangehörige etc.) genannt sind, dürfen auch außerhalb sportlicher Betätigungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zusammentreffen. Die vorgenannten Einrichtungen dürfen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen gem. § 13 Abs. 3 unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung stellen.
- Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
- Ab dem 14. Mai 2020 sind Wettbewerbe in Profiligen (u.a. Fußball, Handball, Eishockey) zulässig, wenn die Verantwortlichen
> die arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten erfüllen,
> sich für die Reduzierung von Infektionsrisiken verantwortlich zeigen,
> der zuständigen Behörde ein geeignetes Infektionsschutzkonzept vorlegen. - Zuschauern ist grundsätzlich der Zutritt zur Wettbewerbsanlage verwehrt; TV-Produktionen ist der Zutritt gestattet. Es ist außerdem zu gewährleisten, dass auch im unmittelbaren Umfeld der Anlage keine Ansammlungen durch die Austragung des Wettbewerbs verursacht werden.
- Für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten sind keine Ausnahmeerlaubnisse mehr erforderlich.
- Der Betrieb von Freizeitparks und Indoor-Spielplätzen ist nach Vorlage eines von der zuständigen Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig.
- Bars, Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen. Gleiches gilt für Hallenschwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen.
- Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken ist unter Einhaltung der bekannten Infektions- und Hygienestandards zulässig.
- Alle Handelseinrichtungen können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche nicht übersteigen.
- Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen bleiben untersagt.
- Die Leistungserbringung von Kosmetik-, Nagel-, Maniküre- und Massagestudios ist unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig.
Körperbezogene Dienstleistungen (z.B. Sonnenstudios) sind bei strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene und Infektionsschutzregeln sowie bei einer möglichst kontaktarmen Erbringung zulässig. - Tätowieren bleibt bis auf weiteres unzulässig.
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz benötigen nicht mehr eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis nach der CoronaSchVO. Es ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen eingehalten wird.
- Alle Beerdigungen sind unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zulässig (vorher nur Erd- und Urnenbestattungen).
- Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie ist unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards zulässig. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Abs. 2 (Familienangehörige, zwei häusliche Gemeinschaften etc.) genannten Gruppen gehören. Damit entfällt zugleich das Verbot zum Verzehr von Speisen rund um die Verkaufsstelle. (bisher 25 bzw. 50 Meter)
- Gastronomische Betriebe dürfen weiterhin Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen gem. § 13 Abs. 3 CoronaSchVO zur Verfügung stellen. Dies gilt auch mit gastronomischem Angebot.
- Ab dem 18. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken für Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben zulässig.
- Für Personen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen zulässig.
Bei der Beherbergung von Gästen, bei ihrer gastronomischen Versorgung sowie beim Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen usw. sind die festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards zu beachten.
Update, 08. Mai um 16:30 Uhr (Fallzahlen, Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung, Vorbeugende Tests an Hochfelder Grundschulen, Weitere Öffnung der Dienststellen der Stadtverwaltung)
Aktuelle Zahlen (Stand 8. Mai, 16:30 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 953 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
31 Personen sind verstorben. 740 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 182 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 731 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 8.365 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.949 Patienten.
Weitere Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung
Bisher war der Verzehr von Lebensmitteln im Umkreis von 50 Metern zur Verkaufsstelle untersagt. Dieser Mindestabstand wird mit der neuen Regelungen auf 25 Metern reduziert. Zukünftig dürfen somit innerhalb eines Mindestabstandes von 25 Metern um die Verkaufsstelle keine Lebensmittel verzehrt werden. Gleiches gilt für gastronomische Betriebe, die Lebensmittel zum „Außer-Haus-Verkauf“ anbieten. Auch hier dürfen die erworbenen Speisen im Umkreis von 25 Metern (vorher 50 Metern) zum Gastronomiebetrieb nicht verzehrt werden. Darüber hinaus besteht nunmehr die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-und Nase-Schutzes auch in Warteschlangen.
Für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport gilt, dass die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer auf weiteres untersagt sind.
Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands-und Hygieneauflagen wieder möglich.
Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig. Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinzipiell digital durch.
Ab dem 10. Mai 2020 (Muttertag) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird später entschieden.
Einschränkung des Betreuungsverbotes in Tagespflegen der Altenpflege: Pflegebedürftige dürfen betreut werden, wenn die häusliche Versorgung ansonsten glaubhaft gefährdet wäre.
Vorbeugende Tests an Hochfelder Grundschulen
In der nächsten Woche wird der Unterricht an insgesamt drei Hochfelder Grundschulen für alle Klassen wieder aufgenommen. In den letzten zwei Wochen wurden in Hochfeld verstärkt Personen mit einer CoVid-19-Virusinfektion ermittelt. Kinder können diese Virusinfektion oftmals beschwerdefrei überstehen. Um zu vermeiden, dass möglicherweise beschwerdefreie Kinder als Träger dieser Infektion den Unterricht in den Schulen am Hochfelder Markt, an der Brückenstraße und an der Friedenstraße aufnehmen, wird ab der kommenden Woche an diesen Schulen bei allen Kindern vorbeugend ein Rachenabstrich durchgeführt. Dieser wird - vergleichbar einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung - in den Schulklassen angeboten. Die Befunde liegen voraussichtlich drei Tage nach Durchführung des Tests vor. Kinder, bei denen eine CoVid-19-Virusinfektion festgestellt wird, müssen bis zur Ausheilung in häuslicher Quarantäne bleiben, um eine Ansteckung der Klassenkameraden und ihrer Familien zu vermeiden.
Weitere Öffnung der Dienststellen der Stadtverwaltung
Ab der kommenden Woche sind weitere Dienststellen der Stadtverwaltung unter bestimmten Vorgaben wieder geöffnet. Bereits geöffnet haben u.a. das Straßenverkehrsamt, das Stadtarchiv, die Zentralbibliothek in der Stadtmitte, die Bürgerservicestationen, das Standesamt, die Einbürgerungsstelle, die Ausländerbehörde, das Amt für Rechnungswesen und Steuern und die städtischen Duisburger Museen (Binnenschifffahrtsmuseum und Kultur- und Stadthistorisches Museum) sowie das Lehmbruck Museum.
Nach vorheriger Terminabsprache sowie unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln können ab dem 11. Mai wieder folgende Einrichtungen aufgesucht werden:
- Kommunales Integrationszentrum (keine offene Sprechstunden)
- Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz (inklusive Bauaktenarchiv)
- Sondernutzung
- Katasterauskunft
- Institut für Jugendhilfe
Wegen vieler Anfragen ist das Servicecenter Call Duisburg derzeit stark ausgelastet, Anrufer müssen mit längeren Wartezeiten rechnen. Call Duisburg ist telefonisch erreichbar unter 0203 94000 sowie per Mail über callstadt-duisburgde.
Für den Besuch der Dienststellen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden und wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.
Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort Bürgerportal. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.
Schließung des Sichtungs- und Probenzentrums an den Wochenende
Aufgrund der geringen Anfragen wird an den Wochenenden der Betrieb des Sichtungs- und Testzentrums an der schauinsland-reisen-arena vorerst eingestellt.
Im Bedarfsfall wird darum gebeten, zunächst den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117 anzurufen.
Update, 08. Mai - Ergänzung NRW-Stufenplan: Änderungen in Duisburg - Berufskollegs
Am gestrigen Tag hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW die Regelungen zum Ausbau des Schulbetriebes an den Berufskollegs veröffentlicht. Danach werden mit erster Priorität ab 11. Mai diejenigen Klassen und Bildungsgänge beschult, die im Herbst diesen Jahres bzw. im nächsten Schuljahr ihre Abschlussprüfungen absolvieren.
Weitere Bildungsgänge können folgen, sofern es die jeweiligen Kapazitäten zulassen.
Die jeweils betroffenen Klassen sowie der genau Unterrichtsbeginn werden von den einzelnen Schulen geplant und den betroffenen Schülerinnen und Schülern direkt mitgeteilt.
Update, 07 Mai - Nach dem NRW-Stufenplan: Änderungen in Duisburg
Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg zahlreiche Auswirkungen. Vorangegangen war ein Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch. Grundsätzlich gelten auch künftig die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.
Für Duisburg bedeutet dies:
- Ab dem 11. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern besteht weiterhin.
- Ebenfalls ab dem 11. Mai ist ein gastronomisches Angebot in Speisegaststätten zulässig, sofern im Innen und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben weiterhin nicht zulässig.
- Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen) wird ab 11. Mai ermöglicht.
- Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab 11. Mai öffnen.
- An Christi Himmelfahrt, 21. Mai, werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
- Bis zum Pfingstwochenende (ab 30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.
- Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
- Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
- Keine Veränderungen gibt es bei Großveranstaltungen. Diese bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
- Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern geplant, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
- Seit heute, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dies betrifft auch zahlreiche Bolzplätze in unserem Stadtgebiet. Es wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass diese zunächst lediglich für den kontaktlosen Sportbetrieb freigegeben werden. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt den Nutzern. Die Vereine werden über die Internetseite von DuisburgSport und seitens des SSB über die Öffnung informiert
- Für den Bäderbereich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von DuisburgSport betriebenen Freibäder (in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und der Wetterlage) ab dem 20. Mai unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneregeln für das Publikum öffnen können. Die Hallenbäder werden so vorbereitet, dass eine Öffnung zum 30. Mai möglich ist.
- Das Internationale Jugend- und Kulturzentrum „Kiebitz“ in Duisburg-Marxloh nimmt ab dem 11. Mai ebenfalls wieder seinen Dienstbetrieb auf. Auch hier wird es ein Hygiene- und Schutzkonzept geben, so dass ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugend- und Kulturarbeit möglich sein wird.
- Das Internationale Zentrum (IZ) am Innenhafen wird für die Besucher- und Nutzergruppen, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, wieder zum 2. Juni geöffnet. Unter Beachtung der bis dahin erarbeiteten Schutzkonzepte wird es den Gruppen wieder möglich sein, ihre Treffen, Proben, Angebote und Versammlungen abzuhalten.
- Die Schauspielaufführungen im Juni wurden noch nicht abgesagt und werden auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft. Auch im Bereich der Duisburger Philharmoniker werden nicht nur die bisher geplanten Konzerte noch einmal neu bewertet, sondern auch geprüft, was im Rahmen der neuen Regeln zusätzlich angeboten werden kann. Möglich ist, dass zumindest einen Teil der Konzerte im Jubiläumshain und im Volkspark Rheinhausen durchgeführt werden kann.
- Nach der Zentralbibliothek, die seit dem 29. April wieder geöffnet ist, werden ab dem 12. Mai die Bezirksbibliotheken in Hamborn, Walsum, Meiderich, Rheinhausen und Homberg-Hochheide wieder öffnen. Diese Bibliotheken werden dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag den Kunden zur Verfügung stehen - mit den durch die Coronaschutzverordnung vorgegebenen Einschränkungen.Die Bezirksbibliothek Buchholz befindet sich in der obersten Etage des Bezirksamts Süd und verfügt über keinen separaten Zugang. Daher kann die Bezirksbibliothek Buchholz leider noch nicht öffnen. Ab dem 12. Mai wird aber der „Bib to go“-Service angeboten. Hier besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder per e-Mail ausgeliehene Medien zurückzugeben und neue Medien auszuleihen. Sobald das Bezirksamt Süd eine andere Zugangsmöglichkeit ermöglicht, wird auch die Bezirksbibliothek Buchholz wieder geöffnet.
- Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inklusive Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer bleibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso ist ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände). Abschlussbezogene Kurse der Volkshochschule, wie jene des Zweiten Bildungswegs, haben den Unterricht bereits wieder aufgenommen oder starten in diesen Tagen. Um in voller Kursstärke die Auflagen von fünf Quadratmeter pro Teilnehmer und einem Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, wurden viele dieser Kurse zeitversetzt in den VHS-Saal verlegt. Nach Vorgaben des Landes finden Kurse der Gesundheitsbildung an Volkshochschulen bis zum 30. Mai nicht statt. Auf Anweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden Integrationskurse im Präsenzunterricht bis auf weiteres ausgesetzt. Onlinegestützte Ersatzangebote laufen weiter. Einbürgerungstests und Sprachprüfungen werden wieder angeboten, sobald die Freigabe der zuständigen Bundesbehörden vorliegt.
Zurzeit prüft die VHS, welche weiteren Kurse unter den einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen ihren Unterricht wieder aufnehmen und welche zurzeit nicht mehr fortgeführt werden können. Alle Teilnehmer werden schnellstmöglich unterrichtet, was weiterlaufen kann und was nicht. Die Volkshochschule bietet Termine und Beratungen im Stadtfenster und in den Geschäftsstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung an, es gibt noch keinen freien Zugang außerhalb der bereits stattfindenden Kurse. Auch Bildungsberatungen können wieder telefonisch unter 0203/283-5708 oder per E-Mail (bildungsberatungstadt-duisburgde) verabredet werden.Stadtbibliothek und VHS haben außerdem verabredet, dass die Kunden der Stadtbibliothek den Haupteingang nutzen und die Kunden der VHS den Seiteneingang an der Universitätsstraße. Auf den Verkehrswegen des Gebäudes müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden. Weiter Verhaltensregeln sind im Gebäude ausgeschildert. - In der Musik- und Kunstschule (MKS) sind folgende Aktivitäten wieder möglich: Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen wird ab dem 7. Mai im Haupthaus und ab dem 11. Mai auch in den Bezirksstellen wieder aufgenommen. Für Blasinstrumente und Gesang werden derzeit noch höhere Schutzmöglichkeiten geprüft. Hier erwartet die MKS Handlungsempfehlungen auf der Grundlage mehrerer Expertisen von Musikmedizinern am 12. Mai. Wenn diese zeitnah umgesetzt werden können, erfolgt voraussichtlich die Wiederaufnahme dieser Fächer am 14. Mai. Orchester und Ensembles organisieren ihre Probenpläne so, dass jeweils maximal sechs Spieler gemeinsam musizieren und proben können.
Gruppenunterrichte in der elementaren Musikerziehung und dem Kunstbereich werden in reduzierter Gruppenstärke ab dem 14. Mai wieder angeboten. Der Unterricht wird bei Gruppen, die die zugelassene Gruppengröße übersteigen, im vierzehntägigen Wechsel organisiert. Ob und inwieweit auch Unterricht mit den Kooperationspartnern in den Grundschulen und weiterführenden Schulen angeboten werden kann, wird noch geprüft. Trotz des nun wieder beinahe vollständig möglichen Angebotes bietet die MKS für Schüler, die zur Risikogruppe von Covid-19 gehören, weiterhin die Möglichkeit an, anstelle des Präsenzunterrichtes die in den letzten Wochen etablierten Ersatzangebote zu nutzen. - Die Bürgerhäuser Neumühl und Hagenshof sowie das Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“ sollen unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen sowie unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab dem 30. Mai wieder geöffnet werden.
- Ab heute, 7. Mai, sind alle 304 Spielplätze wieder geöffnet. Hier gilt für Begleitpersonen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss. Unser Appell an die Familien: Spielplätze bitte nur nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind.
- Hinsichtlich der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erwarten wir bis zum Ende dieser Woche weitere Informationen zur schrittweisen Öffnung. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Weitere Informationen folgen.
- Über die Öffnung von Jugendzentren, allerdings nur für sogenannte Bildungsangebote (zum Beispiel Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining) informieren wir ebenfalls gesondert. Das Jugendamt erarbeitet derzeit gemeinsam mit den freien Trägern von Jugendzentren verschiedene Konzepte unter Beachtung des Gesundheits- und Infektionsschutzes. Das Jugendamt erstellt derzeit außerdem ein Konzept betreffend der alljährlichen Stadtranderholung. Hier wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen diese stattfinden kann.
Auch für die Schulen ergeben sich in den kommenden Tagen Neuregelungen.
Schulbeginn ab 11. Mai:
- Grundschulen:
Ab Montag werden wieder alle Jahrgänge der Grundschule unterrichtet und zwar pro Wochentag jeweils ein Jahrgang. - Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen (Sekundarstufe I):
Neben der Jahrgangsstufe 10 kommen ein bis zwei weitere Jahrgänge zum Unterricht, ebenfalls in einem rollierenden System (welche dies jeweils sind, entscheidet jede Schule selbst). Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten. Der Unterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes nicht statt (zum Beispiel Mensa und Durchmischung von Schülergruppen). - Gymnasien und Gesamtschulen:
Hier beginnen Schüler, die im nächsten Jahr die Abiturprüfung ablegen (Qualifikationsphase 1). Wenn darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten. - Weiterbildungskollegs:
Hier beginnen die Studierenden des fünften Semesters, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen; gegebenenfalls auch die des vierten Semesters. - Förderschulen:
Auch hier werden Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen in einem rollierenden System gebildet.
Ausnahme: Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Hier ruht der Unterrichtsbetrieb noch bis zum 15. Mai.
Schulbeginn ab 26. Mai:
- Gymnasien und Gesamtschulen:
Alle noch fehlenden Jahrgangsstufen beginnen wieder mit dem Unterricht -je nach vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten- und möglichst in gleichem Umfang.
Schulbeginn noch unklar:
- Berufskollegs:
Hier gibt es in Kürze gesonderte Regelungen.
Für alle oben genannten Schulen gilt:
Alle Schulleitungen erarbeiten einen individuellen, transparenten und verbindlichen Plan, welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt.
Es gelten die bekannten Hygienevorschriften (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung sofern Mindestabstand nicht gewährleistet, kein Köprperkontakt, regelmäßigen Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesettikette), sowie besondere Vorkehrungen für den Schulbetrieb, Ausstattung und Reinigung.
Update, 7. Mai um 16.10 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 948 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
31 Personen sind verstorben. 732 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 185 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 748 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 8.056 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.921 Patienten.
Update, Stand 6. Mai um 15.30 Uhr (Fallzahlen, Schließung des Sichtungs- und Probenzentrums an Wochenenden)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 925 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
30 Personen sind verstorben. 715 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 180 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 748 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 7.945 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.898 Patienten.
Schließung des Sichtungs- und Probenzentrums an den Wochenenden
Aufgrund der geringen Anfragen wird an den Wochenenden der Betrieb des Sichtungs- und Testzentrums an der schauinsland-reisen-arena vorerst eingestellt.
Im Bedarfsfall wird darum gebeten, zunächst den kassenärztliche Notdienst unter 116 117 anzurufen.
Update, 5. Mai um 15.30 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 910 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
30 Personen sind verstorben. Erstmals ist nun jemand verstorben, der nicht der bekannten Risikogruppe angehört. Es handelt sich um einen 31-jährigen Mann ohne Vorerkrankungen.
700 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 180 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 784 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 7.724 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.832 Patienten.
Update, 4. Mai, Stand 16:00 Uhr (Fallzahlen, Schulbeginn)
Aktuelle Zahlen
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 907 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
27 Personen sind verstorben. 683 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 197 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 802 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 7.446 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2821 Patienten.
Schulbeginn
Am Donnerstag, 7. Mai, beginnt der Unterricht an den Grundschulen für die Viertklässler.
Der Unterrichtsbeginn für die Klassen 1 bis 3 an Grundschulen ist noch offen. Hierüber wird in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai entschieden. Als frühester Termin für einen Start ist der 11. Mai vorgesehen.
Außerdem noch nicht geregelt ist der Beginn des Unterrichtsstarts für die Abschlussklassen der kommenden Jahrgänge. Das sind die jetzigen Klassen 9 und 11 der Gymnasien und die Klassen 12 der Gesamtschulen sowie die Abschlussklassen der Berufskollegs und Förderschulen. Auch hier entscheidet die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai. (Hinweis: Bereits am 23. April hat der Schulbetrieb für die jetzigen Abschlussklassen begonnen).
Update, 2. Mai, Stand 17:00 Uhr (Neufassung CoronaschutzVO NRW)
Veränderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Montag: Spielplätze, Zoos und Museen dürfen wieder öffnen, auch Friseur- und Fußpflegeleistungen können wieder angeboten werden
Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung gilt ab Montag, 4. Mai.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200501_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
Damit werden viele Beschränkungen um eine Woche bis zum 10. Mai verlängert - zum Beispiel die von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie die persönlichen Verhaltenspflichten, die das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung umfassen. Allerdings werden mit der neuen Verordnung auch einige weitere Lockerungen eingeführt. Veröffentlicht wurde die neue Fassung gestern von der Landesregierung, nachdem sich Bund und Länder am Donnerstag zu Gesprächen getroffen hatten.
1. Versammlungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote
Versammlungen zur Religionsausübung
Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.
In Duisburg werden die beiden großen christlichen Kirchen bis Ende Mai noch keine Gottesdienste feiern. Ausnahmen einzelner Gemeinden kann es geben. Auch spricht sich der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland für eine vorsichtige und schrittweise Öffnung der Moscheen in Abstimmung mit Behörden und Experten aus. Die Merkez-Moschee wird daher noch nicht öffnen.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg empfiehlt, sich diesem Vorgehen der Kirchen und Religionsgemeinschaften anzuschließen. Sollten dennoch Gottesdienste bereits jetzt stattfinden, dürfen nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche daran teilnehmen.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Dazu zählen unter anderem:
- Volksfeste (nach Paragraf 60b der Gewerbeordnung)
- Jahrmärkte (nach Paragraf 68 der Gewerbeordnung)
- Kirmes-Veranstaltungen
- Stadt-/Dorf- und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfeste
- Weinfeste
- Musikfeste
- Festivals
Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt.
Ausgenommen sind hiervon beispielsweise Blutspende-Termine, Vorbereitungsversammlungen zur Kommunalwahl oder Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereinen.
Bildungsangebote und Prüfungen
Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind wieder zulässig. Auch dürfen Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen sowie die dazugehörigen Prüfungen wieder stattfinden. Für alle gilt jedoch, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Einhaltung des Abstandsgebots und zur Begrenzung des Zutritts sichergestellt werden.
2. Freizeit und Kultur
Spielplätze
Die öffentlichen Spielplätze werden in Duisburg ab Donnerstag 7. Mai, wieder geöffnet. Für Begleitpersonen gilt, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Einhaltung dieser Regelungen wird kontrolliert. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Menschen, Spielplätze nur zu nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind. Ansonsten können diese im Einzelfall auch wieder gesperrt werden.
Städtische Museen
Zulässig ist nun auch wieder der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
Die städtischen Duisburger Museen (Binnenschifffahrtsmuseum und Kultur- und Stadthistorisches Museum) haben entsprechende Vorbereitungen abgeschlossen und werden am Dienstag, 5.Mai, wieder öffnen. Wie in allen städtischen Gebäuden müssen die Abstandsregeln eingehalten und ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Das gilt auch für Lehmbruck Museum, dass ebenfalls ab Dienstag, 5. Mai, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden kann. Zudem wurde die Sonderausstellung „Lynn Chadwick. Biester der Zeit“ des bedeutenden britischen Künstlers bis zum 20. September 2020 verlängert.
Zoo Duisburg
Der Zoo Duisburg öffnet für Besucher wieder ab Mittwoch, 6. Mai. Zum Schutz der Besucher, Mitarbeiter und Tiere gelten besondere Regelungen: Das Delfinarium, Tierhäuser und die Spielplätze bleiben geschlossen. Um Abstandsregelungen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Besucher, die sich zeitgleich auf dem Zoogelände aufhalten dürfen, auf 1.800 Personen begrenzt. Ist diese Maximalzahl erreicht, können erst dann wieder neue Besucher auf das Gelände, wenn andere Besucher den Zoo verlassen haben. Zum Konzept zur Wiederöffnung gehört auch, dass der Zoo nur über den Haupteingang an der Mülheimer Straße zugänglich ist. Informationsschilder auf dem Zoogelände weisen auf die Verhaltens- und Hygieneregeln hin. Zudem setzt der Zoo gesondertes Personal ein, um Gruppenbildung zu vermeiden und die Einhaltung der Hygiene-Regeln zu kontrollieren.
3. Dienstleistungen und Handel
Friseur- und Fußpflegeleistungen
Unter Beachtung von besonderen Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die in einer Anlage zur Coronaschutzverordnung im Detail festgelegt sind, dürfen ab Montag auch wieder Friseurgeschäfte und die Fußpflege ihre Dienstleistungen anbieten.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200501_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab_04.05.2020.pdf
Großhandel und Großmärkte
Weiterhin können Privatkunden auch ohne gewerblichen Nachweis in Großmärkten und im Großhandel einkaufen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Ausnahmeregelung zunächst bis zum 8. Mai verlängert.
April 2020
Update 30. April, Stand 16:30 Uhr (Fallzahlen, Schulbeginn)
Fallzahlen
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 841 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
21 Personen sind verstorben. 615 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 205 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 789 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 7.076 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.763 Patienten.
Schule beginnt ab kommender Woche wieder
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) informierte heute über die Schulöffnung weiterer Klassen. Demnach sollen ab Donnerstag dem 7. Mai zunächst die Viertklässler in Grundschulen und Förderschulen beginnen.
Ab Montag dem 11. Mai sollen in einem tageweise rollierenden System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in die Schulen gehen. Das wird dann so aussehen, dass jeweils ein Jahrgang pro Werktag am Unterricht teilnimmt. Nach diesem System arbeiten die Schulen jetzt feste Pläne aus, die bis zu den Sommerferien gelten werden. Alle Eltern werden rechtzeitig gesondert informiert.
Die bereits bestehende Notbetreuung im offenen Ganztag an Grundschulen (OGS) wird parallel fortgeführt.
Weitere Fragen, zum Beispiel bezüglich der vollständigen Wiederaufnahme von OGS-Betreuungen, Mittagsverpflegung und andere Einzelheiten werden in den nächsten Tagen zwischen dem Amt für Schulische Bildung, der Schulaufsicht und den Schulen geklärt. Möglicherweise werden hier individuelle Vereinbarungen getroffen.
Update 29. April Stand 15.30 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 819 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
20 Personen sind verstorben. 604 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 195 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 781 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.841 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.725 Patienten.
Duisburger Verwaltung öffnet schrittweise: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Ab der kommenden Woche sind einige Dienststellen der Stadtverwaltung unter bestimmten Vorgaben wieder geöffnet. In einem ersten Schritt werden ab Montag, 4.Mai, die Bürgerservicestationen, das Standesamt, die Einbürgerungsstelle, die Ausländerbehörde, das Amt für Rechnungswesen und Steuern und die Offenlagen der Bauverwaltung für den gesteuerten Publikumsverkehr mit Terminvereinbarungen geöffnet. Das Straßenverkehrsamt konnte alle Dienstleistungen mit Einschränkungen notfallmäßig seit der Schließung Mitte März weiterhin mit Termin anbieten. Dieses Verfahren wurde sukzessive erweitert und wird fortgeführt. Auch die Beantragung von Parkausweisen ist wieder möglich. Das Stadtarchiv ist bereits seit dem 28.04. geöffnet. Heute erfolgt die Öffnung der Stadtbibliothek.
Für den Besuch der Dienststellen sind einige Regeln zu beachten. Termine können nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden und wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt.
Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden. Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können über das CallCenter der Stadt unter der Telefonnummer 0203/94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der Homepage der Stadt Duisburg unter dem Stichwort Bürgerportal. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.
Nach Auswertung der Erfahrungen der ersten Öffnungsrunde und in Abhängigkeit der aktuellen Lage sollen in einem zweiten Schritt alle weiteren Verwaltungsbereiche für den gesteuerten Publikumsverkehr geöffnet werden.
Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule auch für den Monat Mai
Die Stadt Duisburg wird für die Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten und Kindertagespflege) und die Offene Ganztagsschule auch für den Monat Mai - unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebotes - keine Elternbeiträge erheben. Die Kosten teilen sich das Land und die Kommune jeweils zur Hälfte. Auch das Verpflegungsgeld, das Eltern, deren Kinder nicht in einer Notgruppe betreut und verpflegt werden, wird ausgesetzt.
Oberbürgermeister Sören Link und Familiendezernent Thomas Krützberg erkennen mit dieser Entscheidung ausdrücklich an, dass die von der Schließung der Einrichtungen betroffenen Familien auch weiterhin vor besonderen Herausforderungen gestellt sind. Beiden ist es wichtig, die Duisburger Eltern in dieser Situation zu unterstützen.
Oberbürgermeister Sören Link merkt jedoch an: „Leider konnten sich die Kommunen mit ihrer Forderung nach einer vollständigen Erstattung der entgangenen Beiträge durch das Land nicht durchsetzen. Im Interesse einer zeitnahen Lösung für die Familien haben wir letztendlich zugestimmt.“
„Die Einziehung der Beiträge für den Monat Mai vom Konto der Eltern ist gestoppt. Ich bin froh, dass die Entscheidung des Landes auf Drängen des Städtetags diesmal frühzeitig kam, sodass rechtzeitig alle notwendigen Schritte zur Stornierung erfolgen konnten“, so Thomas Krützberg.
Update, 28. April um 15.40 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 806 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
19 Personen sind verstorben. 589 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 198 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 789 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.716 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.677 Patienten.
Update 27. April um 16:45 Uhr (Fallzahlen, Notbetreuung Schulen, Maskenpflicht, Hilfe König-Brauerei)
Aktuelle Zahlen
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 799 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
19 Personen sind verstorben. 580 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 200 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 794 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.578 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.643 Patienten.
Erste Bilanz Maskenpflicht
Im gesamten Stadtgebiet wurden heute keine Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Das Gegenteil war der Fall: erfreulicherweise trugen viele Menschen sogar im Freien eine Maske.
Die Kontrollen werden beibehalten.
Notbetreuung Schulen
Die Schulen bleiben - bis auf die bisherigen Ausnahmen - grundsätzlich weiter geschlossen. Die Notbetreuung in Schulen ist ab heute zusätzlich auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgeweitet worden.
Auch Alleinerziehende müssen der Schule eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist.
Die entsprechende Bescheinigung findet man untenstehend.
König-Brauerei unterstützt Stadt Duisburg
Die König-Brauerei hat der Stadt Duisburg rund sechs Tonnen Desinfektionsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Lieferung wurde mit Ethanol hergestellt, das bei der Entalkoholisierung von König Pilsener Alkoholfrei entsteht. Produziert hat das Desinfektionsmittel die Firma Calvatis, ein Partnerunternehmen der König-Brauerei. Wirtschaftsdezernent Andree Haack dankte der König-Brauerei für ihren Einsatz: "Hier zeigt sich einmal mehr, dass Duisburg zusammenhält. Ich freue mich sehr, dass uns auch die Duisburger Wirtschaft bei der Bewältigung der Krise tatkräftig unterstützt."
Update, 26. April um 16.15 Uhr (Fallzahlen, Ausweitung Notbetreuung)
Aktuelle Zahlen (Stand 26. April, 16.15 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 787 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
17 Personen sind verstorben. 568 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 202 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 794 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.511 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.618 Patienten.
Kindertagesstätten und Tagespflege
Die Einrichtungen bleiben grundsätzlich weiter geschlossen. Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflege wird ab Montag, 27. April, zusätzlich auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgeweitet.
Auch Alleinerziehende müssen der Kita/der Tagespflege eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist.
Die entsprechende Bescheinigung findet man auf der Homepage der Stadt Duisburg.
Update, 24. April um 18 Uhr (Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, 27.04.2020)
Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag in vielen Bereichen Pflicht
Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch nachgekommen werden. Beschäftigte und Kunden in den folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:
1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,
3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
4. Reinigungen und Waschsalons,
5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,
7. Wochenmärkten,
8. Einrichtungen des Großhandels,
9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,
10. auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, "Shopping Malls", "Factory Outlets" und vergleichbarer Einrichtungen,
11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,
12. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
13. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.
Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum Infektionsschutz nachkommen.
Überall da, wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen. Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn die Einsatzsituation dies erfordert.
Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.
Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.
Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie sind essentiell, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen.
Weitere Änderungen in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes:
Betretungsverbot Reiserückkehrer: Einrichtungsleitungen können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial geboten ist.
Sportstätten: Grundsätzlich ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.
Autokinos: Hier wurde der zusätzliche Hinweis aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 m betragen muss.
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste: Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden.
Stellungnahme Oberbürgermeister Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:
„Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab. In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen - auch dank der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen, müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen Flickenteppich gibt.
Die Debatte über eine Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen - warum war es der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“
Update, 24. April, 15.45 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen (Stand 24. April, 15.45 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 751 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
15 Personen sind verstorben. 536 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 200 Infizierte in der Stadt gibt.
Zudem befinden sich derzeit 780 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.421 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.575 Patienten. Kindertagesstätten und Tagespflege
Die Einrichtungen bleiben grundsätzlich weiter geschlossen. Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflege wird ab Montag, 27. April, zusätzlich auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgeweitet.
Auch Alleinerziehende müssen der Kita/der Tagespflege eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist.
Die entsprechende Bescheinigung findet man auf der Homepage der Stadt Duisburg.
Update, 24. April: Land erlässt Allgemeinverfügung: Fahrschulen in der Corona-Krise
Fahrschulen dürfen in NRW ab sofort wieder betrieben werden. Hierzu liegt nun eine ergänzende Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Coronaschutzverordnung vor.
Das Fahrschulangebot für einen Führerscheinerwerb kann unter den folgenden Maßgaben stattfinden:
Der theoretische Unterricht soll unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes nach Möglichkeit vollständig oder teilweise im Fernunterricht zum Beispiel digital (E-Learning) stattfinden. Diese Ausnahmemöglichkeit muss gesondert bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und genehmigt werden. Bei der Durchführung von theoretischem Fahrunterricht als Präsenzunterricht in der Fahrschule sind die bekannten Hygienevorschriften einzuhalten (strikte Hygiene- und Infektionsschutzbedingungen).
Dies bedeutet auch für Fahrschulen, dass ein Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten ist und eine Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche sicherzustellen ist. Das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, zum Beispiel Alltagsmaske, Schal oder Tuch, ist vorgeschrieben. Auch sind Waschgelegenheiten für das Händewaschen vorzuhalten und in den Unterrichtsräumen sind Oberflächen wie zum Beispiel Tische regelmäßig zu desinfizieren. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht ist mit Datum, Uhrzeit, Vorname, Nachname und Wohnort zu dokumentieren.
Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen. Hierbei dürfen sich allerdings nur die Fahrschülerin/der Fahrschüler und die Fahrlehrerin/der Fahrlehrer im Fahrzeug aufhalten sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson. Alle Personen haben aus Gründen des Infektionsschutzes während der gesamten gemeinsamen Anwesenheit im Fahrzeug eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Nach jeder Fahrstunde sind auf der Fahrerseite das Lenkrad und sonstige Oberflächen regelmäßig zu betätigender Griffe und Schalter zu desinfizieren. Die Lehrperson hat nach jeder Fahrstunde ein Handreinigung- oder Desinfektion vorzunehmen. Auch hier sind die Daten aller teilnehmenden Personen für jede Fahrt zu dokumentieren.
Der Fahrschule obliegt die Verantwortung die oben genannten Regeln einzuhalten.
Weitere Infos gibt es beim Straßenverkehrsamt unter Telefon (0203) 283-4810.
Update, 23. April um 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Fallzahlen für Duisburg (Stand 23. April,16 Uhr):
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 740 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
14 Personen sind verstorben, 512 Personen wieder genesen, sodass es aktuell bei 214 Infizierten in der Stadt bleibt.
Zurzeit befinden sich 791 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 6.099 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.527 Patienten.
Video-Statement von Oberbürgermeister Sören Link zum Nasen-Mundschutz
Update, 22. April um 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 722 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
14 Personen sind verstorben. 494 Personen sind wieder genesen, sodass es aktuell einen Rückgang auf 214 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit befinden sich 739 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 5.787 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.517 Patienten.
Statement von Oberbürgermeister Sören Link zur Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutz durch das Land NRW (Maskenpflicht)
"Grundsätzlich ist die Einführung der Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, die richtige Entscheidung. Wir haben uns die Lockerungen in den letzten Wochen hart und diszipliniert erarbeitet. Viele von uns haben Verzicht geübt, auf Familienbesuche verzichtet, Abstand gehalten. Nun gilt es, die erreichten Lockerungen mit Maßnahmen zu flankieren, damit es nicht zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kommt. Ich bitte alle Duisburgerinnen und Duisburger eindringlich darum, sich an die neuen Regelungen zu halten. Auch sie dienen unserem obersten Ziel: dem Schutz der schwächsten Gesellschaftsmitglieder.
Allerdings liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nur eine sehr dünne Pressemitteilung des Landes vor, die dringend konkretisiert werden muss. Und das, obwohl das Thema Maskenpflicht bereits seit Tagen und Wochen breit diskutiert wurde und ab Montag gelten soll. Da die Umsetzung am Ende in den Kommunen stattfinden muss, brauchen wir jetzt schnell verbindliche Anwendungsregelungen."
Update 21. April um 15.30 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 707 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
14 Personen sind verstorben. 468 Personen sind wieder genesen, sodass es aktuell einen Rückgang auf 225 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 69* Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus. *Stand 20.4.
Zudem befinden sich derzeit 763 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 5.532 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.450 Patienten.
Update 21.4.2020, 13 Uhr - Statement OB Link zu Mund- und Nasenschutz
Oberbürgermeister Sören Link hat sich bereits in der Vergangenheit für die Nutzung eines Mund- und Nasenschutz stark gemacht:
"Die Experten sind sich einig, dass das Tragen von Alltagsmasken andere vor einer Infektion schützt. Deswegen hatte ich alle Duisburgerinnen und Duisburger dazu aufgerufen, überall dort, wo der Mindestabstand schwer einzuhalten ist, eine Maske zu tragen. Besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch von Geschäften dient dies dem Schutz der besonders gefährdeten Menschen. Die Beobachtungen zeigen jedoch, dass nur wenige Menschen tatsächlich Alltagsmasken verwenden. Hier wünsche ich mir eine einheitliche Regelung der Landesregierung. Sollte diese nicht in Kürze vorliegen, bereiten wir kurzfristig eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes vor."
Link weist noch einmal darauf hin, dass auch mit Maske die Hygienehinweise und das Gebot des Abstandhaltens zwingend weiter fortgeführt werden müssen. "Alltagsmasken dienen primär dem Schutz der Anderen - nicht dem eigenen Schutz. Wir haben bisher mit Geduld und Konsequenz vieles richtig gemacht. Gerade deshalb dürfen wir das Erreichte nun nicht leichtfertig aufs Spiel setzen," so Link weiter.
Update 20. April um 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Fallzahlen für Duisburg (Stand 20.04. um 16.00 Uhr):
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 683 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
12 Personen sind verstorben. 436 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 235 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 69 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 854 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 5.360 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.384 Patienten.
Kindertagesstätten und Tagespflege
Die Einrichtungen bleiben grundsätzlich weiter geschlossen. Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflege wird ab dem 23.4.2020 auf weitere Schlüsselpersonen ausgeweitet.
Es bleibt dabei, dass auch der neue Personenkreis der Kita/ der Tagespflege eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen muss, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist.
Die entsprechende Bescheinigung findet man auf der Homepage der Stadt Duisburg.
Noch einmal zur Erinnerung, da es dazu heute zahlreiche Anfragen in unserem Callcenter gegeben hat:
Städtische Ämter bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen gelten, bleiben die städtischen Ämter bis einschließlich 3. Mai für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Für viele Ämter gibt es die Möglichkeit, telefonisch Notfalltermine zu vereinbaren. Auf diesen Seiten finden sich dazu weitergehende Informationen.
Wichtige Informationen zum Schulstart am 23. April (Vordrucke Anträge)
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) informierte jetzt über die verpflichtende und freiwillige Teilnahme am Unterricht und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen. Des Weiteren gibt es detaillierte Regelungen für Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen und Empfehlungen zum Hygieneschutz für den Schulbesuch.
Teilnahme am Unterricht:
Ab dem 23. April müssen folgende Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen:
- Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs
- mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen
- für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen
- für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung
- für Schülerinnen und Schüler der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule
- Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen
- mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses
- Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen
Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben.
Vorerkrankungen:
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Arzt - ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz). Eine Teilnahme an Prüfungen wird für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen in Absprache mit der Schulleitung ermöglicht.
Zu den Vorerkrankungen gehören
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare
Herzerkrankung, Bluthochdruck) - Erkrankungen der Lunge (zum Beispiel COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen (Krebserkrankungen)
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (zum Beispiel auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie zum Beispiel Cortison)
Hygieneschutz:
Zur Einhaltung des Hygieneschutzes in den Schulen wird der Unterrichts- und Prüfungsablauf in den Schulen so organisiert, dass die Abstandsregeln (1,5 m) eingehalten werden können. Die Schulen erhalten in den nächsten Tagen eine Grundausstattung mit Desinfektionsmitteln und Mund-Nasen-Masken. Die Eltern können - soweit möglich - darüber hinaus ihren Kindern eigene Hygienemittel (Seife, Handtuch) sowie Masken (auch selbst genähte) mitgeben. Dadurch wird der Infektionsschutz erhöht.
In den Schulen werden alle belegten Räume zweimal täglich desinfiziert, einmal nach Unterrichtsschluss und zusätzlich einmal während der Unterrichtszeit.
Update 19. April, 09:00 Uhr (neue Coronaschutzverordnung)
Das Land Nordrhein Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Auch wenn bei vielen Punkten noch Anwendungshinweise fehlen, haben wir nachfolgend schon einmal die wichtigsten Punkte zusammen gefasst:
Die neue Rechtsverordnung tritt mit Wirkung zum 20. April in Kraft. Inhaltlich greift sie die bisherigen Kernpunkte auf. Das Kontaktverbot bleibt bestehen. Veranstaltungen sowie Vereinsaktivitäten bleiben verboten, Restaurants bleiben geschlossen wie auch viele andere Angebote, die Menschen auf engem Raum zusammenführen. Die außerschulische Bildung bleibt eingeschränkt. Bereiche mit besonders gefährdeten Personen bleiben weiterhin besonders geschützt.
Die neue Rechtsverordnung verändert diese Regelungen im Sinne einer vorsichtigen Öffnung des gemeinschaftlichen und insbesondere auch wirtschaftlichen Lebens. Das hat auch Auswirkungen auf Duisburg. Zudem erfolgte nun eine Klarstellung zur Bemessung der Größe der Handelsflächen.
Einzelhandel
Eine gravierende Änderung ist der erweiterte Katalog an Öffnungsmöglichkeiten im Einzelhandel. Es dürfen ab 20. April neben den bisherigen für den wichtigsten Lebensbedarf geöffneten Geschäften auch wieder öffnen: Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, KFZ- und Fahrradhandelsverkaufsstellen sowie Fachmärkte, die Bau- und Gartenbaumärkten vergleichbar sind (zum Beispiel Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte.
Ebenfalls öffnen dürfen Handelseinrichtungen, deren reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigen. Nach Einzelhandelserlass ist die Fläche maßgeblich, die für den Kunden zugänglich ist und die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufsvorgang steht. Pro Zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW darf jeweils eine Person gleichzeitig eingelassen werden.
Bei Shopping-Malls gilt, dass die zulässigen Einrichtungen und Geschäfte in ihnen öffnen dürfen (zum Beispiel Läden nicht größer als 800 Quadratmeter) und der Aufenthalt auf Allgemeinflächen und in den Sanitärräumen unter bestimmten hygienischen und den Kundenstrom ordnenden Voraussetzungen (1,50 Meter Abstand) gestattet ist. Der Verzehr von Essen ist allerdings innerhalb der Mall überall untersagt.
Nach den inzwischen erfolgten Klarstellungen des Landes hat die Stadt das Informationsblatt für Händler aktualisiert (siehe Anlage).
Veranstaltungen
Bei Bestattungen entfällt die Beschränkung auf den engsten Familienkreis, alle notwendigen hygienischen Regelungen sind natürlich einzuhalten.
Autokinos können als besondere Form der Veranstaltung im Hinblick auf die Öffnung des gesellschaftlichen Lebens - unter engen hygienischen Bedingung - erlaubt werden.
Im Hinblick auf die Kommunalwahl im Jahr 2020 sind bestimmte Formen von Veranstaltungen wieder zugelassen, wie zum Beispiel Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl.
Bildungsangebote und Berufsausübung
Es gibt zukünftig erweitere Ausnahmemöglichkeit in Bezug auf bestimmte Bildungsangebote zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung oder zur Absolvierung einer staatlich vorgeschriebenen Prüfung, wie theoretischen Fahrschulunterricht; beim praktischen Fahrschulunterricht darf der Mindestabstand unterschritten werden.
Ebenso sind Lehr- und Praxisveranstaltungen an Hochschulen zulässig.
Für Berufssportler ist die Öffnung des Trainingsbetriebes auf arbeitgeberseitig bereitgestelltem Gelände wieder zulässig.
Schließlich ist in der Rechtsverordnung auch eine besondere Verpflichtung der Arbeitgeber zur Sicherstellung von Hygieneregeln in allen Betrieben aufgenommen worden.
Verbot touristischer Nutzung
Eine kleinere, aber für viele wichtige Anpassung ist die nunmehr ausdrücklich geregelte Vorgabe, dass die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien oder dauerhaft abgestellten Wohnwagen und Wohnmobilen nicht als touristische Nutzung gilt, wenn sie ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten selbst genutzt wird. Eine Vermietung zu touristischen Zwecken bleibt weiterhin verboten.
Bußgelder
Die neu aufgenommenen Elemente sind auch im Hinblick auf die Bußgeldandrohungen entsprechend berücksichtigt worden, so dass jeder Verstoß durch die Ordnungsbehörden geahndet werden kann und auch streng geahndet werden soll.
Hinweis: Städtische Ämter bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen
Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen gelten, bleiben die städtischen Ämter bis einschließlich 3. Mai für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Für viele Ämter gibt es die Möglichkeit, telefonisch Notfalltermine zu vereinbaren. Auf der Internetseite der Stadt Duisburg www.duisburg.de finden sich dazu weitergehende Informationen.
Oberbürgermeister Sören LInk äußert sich zur Bedeutung von Alltagsmasken:
"Die Experten sind sich einig, dass das Tragen von Alltagsmasken andere vor einer Infektion schützt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dazu eindringlich aufgefordert. Deswegen bitte ich alle Duisburgerinnen und Duisburger, überall dort, wo der Mindestabstand schwer einzuhalten ist, eine Maske zu tragen. Besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch von Geschäften dient dies dem Schutz der besonders gefährdeten Menschen. Auch an die Eltern der Duisburger Kinder richte ich den Appell, ihre Kinder mit Stoffmaske auszustatten. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Hygienehinweise und das Gebot des Abstandhaltens zwingend weiter fortgeführt werden müssen. Masken dienen primär dem Schutz der Anderen - nicht dem eigenen Schutz. Wir haben bisher mit Geduld und Konsequenz vieles richtig gemacht. Gerade deshalb dürfen wir das Erreichte nun nicht leichtfertig aufs Spiel setzen."
Kindertagesstätten und Tagespflege bleiben grundsätzlich weiter geschlossen.
Kitas und Tagespflege
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflege wird ab dem 23.4.2020 auf weitere Schlüsselpersonen ausgeweitet. Es bleibt dabei, dass auch der neue Personenkreis der Kita/ der Tagespflege eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen muss, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist.
Schulen
Der Schulbetrieb findet ebenfalls ab dem 23.4.2020 in den Abschlussjahrgänge 10 und Q2 (12/13) und Förderschulen wieder statt.
Dazu folgende Einzelheiten:
Der Abiturjahrgang der Q2 (JgSt. 12 und 13) erhält Vorbereitungsangebote in den Abiturfächern. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig, Schüler, die nicht teilnehmen, müssen die Nicht-Teilnahme aber der Schule melden.
Der Jahrgang 10 erhält eine Pflichtbeschulung in einem möglichst breiten Fächerumfang, in jedem Fall in den Kernfächern.
Auch die Notbetreuung in Grundschulen wird auf weitere Schlüsselpersonen ausgeweitet. Hier gilt gleichermaßen, dass eine Bescheinigung vom Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Theater, Volkshochschule und Museen
Das Theater sowie die Museen bleiben weiterhin geschlossen.
Gleiches gilt für die Volkshochschule. Das heißt, Einzelveranstaltungen und Wochenendseminare fallen bis zum 3. Mai aus. Die Kurse werden zunächst unterbrochen. Kurse zum Nachholen von Schulabschlüssen können unter Auflagen fortgeführt werden. Hier prüfen wir derzeit die räumliche Machbarkeit und informieren die Teilnehmer zeitnah.
Musikschule
Auch die Musikschule bleibt geschlossen. Unterrichte fallen bis zum 3. Mai aus. Ersatzunterricht ist aber in der Vorbereitung. Auch hier werden Teilnehmer zeitnah informiert.
Stadtarchiv und Stadtbibliothek
Das Stadtarchiv, insbesondere der Lesesaal, wird schnellstmöglich wieder eröffnen, muss aber zunächst entsprechende Hygiene-Vorkehrungen treffen.
Gleiches gilt für die Stadtbibliothek.
Wann die Einrichtungen wieder geöffnet werden können, teilen wir im Laufe der kommender Woche mit.
Beigeordneter Thomas Krützberg dankt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich: „In den letzten Wochen musste in den Kindertageseinrichtungen unglaublich flexibel gearbeitet werden. Wir haben es durchgehend geschafft, die Notbetreuung sicher zu stellen, sogar über die Osterfeiertage - das ist keine Selbstverständlichkeit und dafür mein ausdrücklicher Dank. Auch die Mitarbeiter der Schulverwaltung sind seit Wochen mit der Vorbereitung des „Ernstfalls“ beschäftigt - der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter erschwerten Bedingungen. Ich bin sicher: wir werden auch das in der kommenden Woche hinbekommen. Noch einmal: Danke an alle, die diese Abläufe in den letzten Wochen möglich gemacht haben - und dies auch weiter tun werden!“
Infos zu den weiteren Schlüsselpersonen gibt es hier...
Update, 17. April um 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 656 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
9 Personen sind verstorben. 398 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell einen Rückgang auf 249 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 65 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 896 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 4.682 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.237 Patienten.
Statement von Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack zu Folgekosten der Corona-Pandemie für Kommunen
„Die Corona-Pandemie ist eine weltweite Krise und wird unser Leben auch danach dauerhaft verändern. Doch auch wenn diese Krise noch lange nicht vorüber ist, lässt sich schon jetzt sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Leistungsfähigkeit bisher auf allen staatlichen Ebenen eindrucksvoll gezeigt hat. Unser Land hat schnell, bedacht und vorausschauend reagiert und die Herausforderungen angenommen. Das föderale Deutschland funktioniert in der Krise, das gilt für Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, aber auch die Landtage und Kommunen.
Wir in Duisburg haben zum Teil sogar noch schneller gehandelt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Wir haben zur Entlastung des Gesundheitssystems Sichtungs- und Fieberzentren eingerichtet und mit dem Erlass von Allgemeinverfügungen die Bevölkerung und insbesondere die Risikogruppen geschützt.
Das hat bereits jetzt massive Kosten verursacht – voraussichtlich im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Hinzu kommen die Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Restriktionen, die sich in Form von fehlenden Gewerbesteuereinnahmen oder ausbleibenden Gebührenzahlungen niederschlagen werden. Für verbindliche Schätzungen ist es noch zu früh, auszugehen ist aber schon jetzt von Ausfällen im hohen zweistelligen Millionenbereich.
Die Haushaltssituation der einzelnen Kommunen spielt im Moment der Krise, wo ein Zögern Menschenleben kosten kann, keine Rolle. Das ist gut und das ist richtig so. Jetzt als Kommune dringend notwendige Investitionen und Ausgaben zurückzufahren, um den Haushalt zu schonen, ist krisenverstärkend und daher falsch. Daher wird es in Duisburg in dieser Ausnahmesituation so lange wie es geht keine Haushaltssperre geben. Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass wir die oben beschriebenen Beträge durch “sparsames Haushalten“ ausgleichen könnten. Das ist in einem Haushalt, der über Jahre konsolidiert wurde, faktisch nicht möglich.
In meiner Funktion als Kämmerer der Stadt Duisburg muss ich aber schon heute nach vorne blicken. Wir brauchen jetzt keine Kosmetik für die kommunalen Haushalte, sondern das klare Bekenntnis einer Landesregierung, die uns nach der Krise mit den Folgekosten der Pandemie nicht alleine lässt. Signale dazu gibt es bereits. Ich finde es wohltuend, von Seiten der Bezirksregierung und des zuständigen Ministeriums bereits Unterstützung für diese Position zu bekommen. Wenn die Landesregierung Wort hält und den Kommunen beim Schultern der Lasten hilft, können auch wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, unsere lokale Wirtschaft zu stärken.“
Neuregelungen für Händler ab 20. April
Nach der gestrigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern werden auch in Duisburg ab Montag, 20. April, wieder viele Einzelhändler öffnen dürfen. Dazu gehören alle Ladenlokale mit weniger als 800 Quadratmeter sowie unabhängig von der Ladengröße auch alle KfZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Dabei müssen sie die notwendigen hygienischen Vorgaben erfüllen und dafür sorgen, dass pro 10 Quadratmeter begehbarer Verkaufsfläche maximal eine Person im Laden ist. Die Erfahrungen aus den letzten drei Wochen der noch geöffneten Läden haben gezeigt, dass die Menschen sich an die neuen Vorgaben diszipliniert halten.Für noch größere Läden bedeutet diese Entscheidung, weiter abzuwarten. Ziel ist und bleibt es, jede Art von größerer Ansammlung und Begegnung von Menschen zu vermeiden. Deshalb wird das Ordnungsamt auch hier gewissenhaft die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.
Die Vorgaben zu den hygienischen Anforderungen für den Einzelhandel ergeben sich aus § 5 Abs. 6 der Coronaschutzverordnung; hierzu hat die Stadt ein Informationsblatt für Händler erarbeitet (siehe Anlage).
Für die Praxis werden folgende Hinweise gegeben:· Alle Geschäfte mögen einen Nachweis über die Größe des Verkaufsraums zur Hand haben. Gerade für Ladenlokale bis 800 Quadratmeter sind die tatsächlichen Größen für das Bürger- und Ordnungsamt nur schwer einschätzbar; deshalb sollte eine verbindliche Aussage zur Fläche gemacht werden können.
- Aus der Gesamtverkaufsfläche ist die Fläche zu ermitteln, die für den Kunden zugänglich ist (also Regale, Einbauten, Exponate, Kassen- und Bedienbereiche etc. von der Gesamt-Verkaufsfläche abziehen). Diese Fläche ist die Rechengrundlage zur Ermittlung der maximal zulässigen Kunden im Geschäftsraum.
- Es ist ein System zu entwickeln, welches eine ständige Kontrolle der Anzahl der im Geschäftsraum befindlichen Kunden ermöglicht. Je nach Größe des Geschäfts ist eine entsprechende Kontrollfunktion bzgl. des Zugangs bereits am Eingang zu installieren. Dazu kommt als eine leicht handhabbare Möglichkeit auch die Beschränkung der verfügbaren Einkaufswagen auf die Anzahl der maximal möglichen Kunden verbunden mit einer Einkaufswagen-Nutzungspflicht in Frage.
- Das Personal sollte vor Infektionsrisiken so gut wie möglich geschützt werden. Hierzu gehört der Einsatz von Spuckschutz, Mund-Nase-Schutzmasken (Community-Masken) und bargeldlosem Bezahlen. Außerdem sind ausreichende Desinfektionsmittel für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
- Zudem ist nach Möglichkeit Desinfektionsmittel für die Kunden bereitzustellen.
- Es wird empfohlen, Abstandslinien im Kassenbereich (Mindestabstand 1,50 Meter) und vor anderen kundenintensiven Bereichen auf dem Boden anzubringen.
- Eine Maskenpflicht gibt es nicht, aber eine dringende Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken (Community-Masken).
Städtische Ämter bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen
Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen gelten, bleiben die städtischen Ämter bis einschließlich 3. Mai für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Für viele Ämter gibt es die Möglichkeit, telefonisch Notfalltermine zu vereinbaren. Weitergehende Informationen finden Sie auf diesen Seiten.
Update 16. April um 15.30 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 636 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
9 Personen sind verstorben. 367 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 260 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 61 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 940 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 4.587 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.208 Patienten.
Update 15. April um 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 621 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
9 Personen sind verstorben. 362 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 250 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 59 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 955 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 4.533 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.173 Patienten.
Situation Memelstraße
Bei den Testungen in der Asylunterkunft Memelstraße wurden insgesamt drei Bewohner postiv getestet. Diese stehen weiter unter Quarantäne und werden anderweitig untergebracht. Auch die engen Kontaktpersonen müssen weiter in Quarantäne verbleiben.
Update 14. April um 15.30 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 605 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Neun Personen sind verstorben. 341 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 255 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 57 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 966 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 4.461 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.151 Patienten.
Update 13. April 16:15 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 590 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Neun Personen sind verstorben. 331 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 250 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 54 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 990 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 4.108 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 2.052 Patienten.
Update, 11. April, 15:45 Uhr (Fallzahlen)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 549 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Acht Personen sind verstorben. 294 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 247 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 52 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 995 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 3.991 Corona-Tests durchgeführt.
Medizinisch untersucht wurden in den Sichtungszentren bisher insgesamt 1.956 Patienten.
Gemeinsame Aktion der Ordnungsbehörden der Region / Regelung zum Betrieb von privaten Spiel- und Bolzplätzen
Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes (SAD) beteiligt sich am gemeinsamen Appell von Ordnungskräften der Region „Abstand halten“. Hierfür haben sich Ordnungskräfte aus Duisburg, Wuppertal, Köln, Aachen und Düsseldorf zu einer Fotochallenge verabredet und appellieren gemeinsam dafür, auch bei Freizeitaktivitäten den Sicherheitsabstand einzuhalten.
"Wir haben uns zu dieser Aktion verabredet, weil wir zeigen wollen, dass diese Abstandsregelung überall im Land gleichermaßen gilt - und dass es natürlich Aufgabe der Ordnungskräfte ist, auf die Einhaltung zu achten. Gleichzeitig wollen wir aber auch hervorheben, dass wir Ordnungshüter hoffen, dass wir möglichst wenig einschreiten müssen, sondern die Frischluftfans selber das richtige Augenmaß finden", sagt Thorsten Bleckmann, Leiter der Außendienste des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist aus gegebenen Anlass auch noch einmal darauf hin, dass auch der Betrieb von privaten Spiel- und Bolzplätzen untersagt ist. Hierzu hatte es in den letzten Tagen verstärkt Anrufe gegeben. Die Anordnungen der Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis zum 19.04.2020. Die Einhaltung der Vorgaben wird bei den Kontrollen im gesamten Stadtgebiet überwacht.
Update, 9. April, 16 Uhr (Mehr Test: Dadurch mehr nachgewiesenen Infektionen)
Hinweis:
Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der tatsächlich Infizierten deutlich über den bekannten Statistiken liegt.
Die Stadt Duisburg hat aktuell damit begonnen, systematisch besonders gefährdete Bereiche (vulnerable Gruppen) zu testen. Dadurch erhöht sich die Zahl der durchgeführten Tests deutlich und somit auch die Fälle der nachgewiesenen Infektionen. Dies bedeutet allerdings keine Verschlechterung der tatsächlichen Lage, sondern lediglich eine gesichertere Datenlage und somit eine geringere Dunkelziffer.
Am kommenden Osterwochenende werden wir aktuelle Daten voraussichtlich Ostersamstag und am Ostermontag veröffentlichen. Karfreitag und Ostersonntag wird es voraussichtlich kein Update geben.
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 525 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Sechs Personen sind verstorben. 241 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 278 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 49 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 1.083 Personen in häuslicher Quarantäne.
Wegen Datenbankproblemen kann heute leider keine Gesamtzahl der durchgeführten Tests genannt werden.
In den medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.873 Patienten untersucht.
Zentrales Sichtungs- und Probezentrum an der schauinsland-reisen-arena
Seit heute ist die zentrale Sichtungs- und Probezentrum an der schauinsland-reisen-arena in Betrieb. Die bislang betriebenen Sichtungs- und Testeinrichtungen (Nord, Süd und West) wurden aufgelöst und stehen nicht mehr zur Verfügung. Zur Vermeidung einer Infektionsverschleppung werden die medizinische Sichtungsstelle und die Corona-Testung weiterhin räumlich getrennt. Das Sichtungs- und Probezentrum ist wochentags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Dienst. Bitte beachten Sie, dass über die Notrufleitungen 112 und 110 keine Auskünfte zu Corona oder zu Testergebnissen zu erfahren sind. Halten Sie die Notrufleitungen unbedingt für Notrufe frei!
Erreichbarkeit der Sonderrufnummer
Die Sonderrufnummer (940049) ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Ausgenommen hiervon sind Karfreitag und Ostermontag.
Update, 09.04., 11.26 Uhr (Regeln Coronaschutzverordnung)
Osterwochenende – Verbote der Coronaschutzverordnung
Das Osterwochenende steht vor der Tür, das schöne Wetter wird die Menschen wieder nach draußen locken. Das Bürger- und Ordnungsamt weist daher nochmal auf die Regeln der Coronaschutzverordnung zum Verhalten in der Öffentlichkeit hin:
Picknicken und Grillen
Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Anlagen ist nicht gestattet.
Veranstaltungen und Versammlungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind nicht erlaubt. Hierzu gehören beispielsweise Osterfeuer und Gottesdienste.
Eisdielen und andere gastronomische Einrichtungen
Der Verkauf von Waren außer Haus ist erlaubt, wenn alle erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen eingehalten werden. Die Abholung der Ware muss kontaktfrei erfolgen, Speisen müssen verpackt sein. Für Eisdielen zum Beispiel bedeutet das, dass der Verkauf von Eis im „Waffelhörnchen in die Hand“ und unverpackten Bechern ausdrücklich nicht gestattet ist. Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern bei Warteschlangen einhalten.
Besuche von Angehörigen
Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind grundsätzlich untersagt. Ältere und kranke Menschen gehören zur Hochrisikogruppe. Bitte beachten Sie dies auch bei Besuchen im privaten Bereich; denken Sie zum Schutz an sich und an Ihre Familie.
Ansammlungen
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen (Ausnahmen u.a. Verwandte in gerader Linie, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen) sind verboten. Bitte beachten Sie auch bei einem Osterspaziergang zu zweit, dass die Abstände zu anderen Personen eingehalten werden können. Meiden Sie notfalls Orte an denen dies nicht mehr gewährleistet ist.
Spiel-und Bolzplätze
Der Betrieb von Freizeit- und Tierparks ist untersagt, Spiel- und Bolzplätze dürfen nicht genutzt werden.
Die Außendienstkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes werden verstärkt zum Osterwochenende die Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollieren. Bislang mussten über 660 Verstöße allein gegen das Kontaktverbot mit einem Bußgeld geahndet werden. Dazu kommt eine Vielzahl von Verstößen gegen das Grillverbot.
Auch zu Ostern gilt: Bitte beschränken Sie die sozialen Kontakte auf das Nötigste!
Update, 08.04., 16.00 Uhr (Fallzahlen)
Aktuelle Zahlen
Hinweis:
Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der tatsächlich Infizierten deutlich über den bekannten Statistiken liegt.
Die Stadt Duisburg hat aktuell damit begonnen, systematisch besonders gefährdete Bereiche (vulnerable Gruppen) zu testen. Dadurch erhöht sich die Zahl der durchgeführten Tests deutlich und somit auch die Fälle der nachgewiesenen Infektionen. Dies bedeutet allerdings keine Verschlechterung der tatsächlichen Lage, sondern lediglich eine gesichertere Datenlage und somit eine geringere Dunkelziffer.
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 502 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Vier Personen sind verstorben. 220 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 278 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 47 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 1217 Personen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 3.716 Corona-Tests durchgeführt.
In den medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.814 Patienten untersucht.
Update, 08.04., 14.05 Uhr (Kinderbetreuung über Ostern)
Stadt Duisburg sichert Kinderbetreuung von Personen in Schlüsselpositionen auch über die Feiertage
Nach Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW müssen an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) für Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), keine Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Stadt Duisburg bewertet diese Entscheidung der Landesregierung äußerst kritisch. Dazu führt Familien- und Bildungsdezernent Thomas Krützberg aus:
"Es muss auch an den Osterfeiertagen gesichert sein, dass den Schlüsselpersonen im medizinischen und im Pflegebereich der Rücken freigehalten wird. Alles Andere wäre völlig abwegig. Die Stadt Duisburg wird auf jeden Fall diese zwingend erforderliche Betreuung sicherstellen und in den Einrichtungen ein entsprechendes Angebot vorhalten. Voraussetzung ist, dass die Unabkömmlichkeit vom Arbeitgeber für die Feiertage nachgewiesen wird. Auch für die Schulkinder wird das Jugendamt bei entsprechendem Bedarf im Einzelfall Lösungen finden.“
Betroffene Erziehungsberechtigte können sich mit dem Anliegen einer Betreuung an den Osterfeiertagen in ihre derzeitigen Betreuungsmaßnahme melden.
Kita-Betreuung: Betroffene Erziehungsberechtigte können sich mit dem Anliegen einer Betreuung an den Osterfeiertagen in ihrer derzeitigen Betreuungsmaßnahme melden.
Schulkind-Betreuung: Für die Betreuung von Schulkindern meldet man sich beim Amt für Schulische Bildung unter 0203/283-2508.
Auch für Notbetreuung während der Ostertage muss eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung eingereicht werden.
Update, 08.04., 13.30 Uhr (schauinsland-reisen-arena: neuer Standort Sichtungs- / Testzentrum)
Neuer Standort: Stadt Duisburg richtet ein zentrales Sichtungs- und Probezentrum an der schauinsland-reisen-arena ein
Um die Abläufe in den medizinischen Sichtungsstellen und dem Corona-Testzentrum zu optimieren, hat sich die Stadt dazu entschlossen, ab morgen, 9. April, nur noch ein zentrales Sichtungs- und Probezentrum zu betreiben. Dieses wird aktuell an der schauinsland-reisen-arena in Wedau eingerichtet. Aufgrund der zentralen Lage und einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist der neue Standort für alle Duisburger gut zu erreichen.
Wichtig: Alle bislang betriebenen Sichtungs- und Testeinrichtungen (nord, Süd und West) werden aufgelöst und stehen ab morgen nicht mehr zur Verfügung.
Zur Vermeidung einer Infektionsverschleppung werden die medizinische Sichtungsstelle und die Corona-Testung weiterhin räumlich getrennt.
Corona-Testung am ehemaligen Marathontor
Duisburger, die von ihrem Hausarzt zu einer Corona-Testung angemeldet wurden, begeben sich bitte zum Probezentrum am ehemaligen Marathontor der Schauinsland-Reisen-Arena. Das Probezentrum ist über die Bertaallee (Einfahrt gegenüber dem Restaurant „Mezzomar Seehaus“). Entgegen der bisherigen Verfahrensweise handelt es sich beim Probezentrum nicht um einen „Drive In“, so dass sich hier auch Personen testen lassen können, die keinen PKW zur Verfügung haben.
Wer gesundheitlich nicht in der Lage ist, dass Probezentrum aufzusuchen, hat die Möglichkeit, über den Hausarzt bei einem begründeten Verdacht auf eine COVID-19-Infektion ein mobiles Team zur Probeentnahme anzufordern. Bitte beachten: Nur der Hausarzt kann den mobilen Test veranlassen.
Medizinisches Sichtungszentrum am Haupteingang der schauinsland-reisen-arena
Das medizinische Sichtungszentrum befindet sich am Haupteingang der schauinsland-reisen-arena. Dort können sich alle Duisburger melden, die aufgrund ihrer Symptome (z. B. Erkältung) zu ihrem Hausarzt oder in eine Notaufnahme gehen würden. Ziel der medizinischen Sichtungsstellen ist es, die knappen Kapazitäten der Krankenhäuser für Notfälle freizuhalten und die Hausarztpraxen zu entlasten.
Rund um die schauinsland-reisen-arena sind Schilder aufgestellt, die zu den entsprechenden Stellen leiten. Das Sichtungs- und Probezentrum ist wochentags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Dienst.
Bitte beachten Sie, dass über die Notrufleitungen 112 und 110 keine Auskünfte zu Corona oder zu Testergebnissen zu erfahren sind. Halten Sie die Notrufleitungen unbedingt für Notrufe frei!
Update: Stand 07.04., 15.30 Uhr (Fallzahlen / Spontanhelfer)
Aktuelle Zahlen (Stand 7. April, 15.30 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 450 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Drei Personen sind verstorben. 213 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 234 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 45 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 1.058 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 3.229 Corona-Tests durchgeführt.
In den medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.783 Patienten untersucht.
450 Spontanhelfer unterstützen die Feuerwehr
Der gemeinsame Aufruf der Stadt Duisburg und der Feuerwehr nach Spontanhelfern war ein voller Erfolg. Über 450 Helferinnen und Helfer haben sich nach Aufrufen via Facebook und Twitter gemeldet. Auf Initiative der Feuerwehr wurde dort um Unterstützung von Ärzten, Pflegekräften und zuletzt auch Nähern gebeten. „Das ist eine überwältigende Reaktion der Duisburgerinnen und Duisburger. Ich bin dafür zutiefst dankbar und auch etwas überwältigt von diesen Zeichen der Hilfsbereitschaft. In der Krise zeigt sich der Charakter. Die Duisburger beweisen das gerade“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Auch Oliver Tittmann, der Leiter der Feuerwehr Duisburg ist begeistert: „Das zeigt uns den Zusammenhalt in der Duisburger Bevölkerung. Inzwischen haben wir rund 450 Helferinnen und Helfer in unserer Datenbank aufnehmen können. Die Kolleginnen und Kollegen beantworten wirklich jedes Angebot. Doch bei der Menge kann das manchmal etwas länger dauern.“
Neben dem Einsatz in den medizinischen Sichtungszentren und Corona-Testzentren, in denen zum Beispiel Ärzte und Pflegekräfte ehrenamtlich eingesetzt sind, hat die Feuerwehr an mehreren Standorten Nähstuben eingerichtet. „Die von uns genähten Behelfsmasken sind kein Ersatz für eine Schutzmaske nach FFP-Standard“, erklärt Sven van Loenhout, Löschzugführer der Freiwilligen Feuerwehr und Leiter des Einsatzabschnittes. „Durch die Behelfsmasken entsteht aber eine Barriere beim Husten oder Niesen. Das kann die Verbreitung des Virus eindämmen, sagt auch das RKI.“
Am Tag nähen die freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Nähstuben bis zu 500 Masken. „Wir haben viele Anfragen, ob auch Zuhause genäht werden kann. Wir stellen im Moment Sets zusammen und stellen den Helferinnen und Helfern diese für die Heimarbeit zur Verfügung. Wenn die Masken fertig sind, tauschen wir die genähten Masken gegen ein neues Set“, erläutert Sven van Loenhout.
Neben den Spontanhelfern sind seit dem 16. März 2020 viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vom Technischen Hilfswerk, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst und der Johanniter Unfall Hilfe täglich im Einsatz. „Das ehrenamtliche Engagement kann man den Helferinnen und Helfern nicht hoch genug anrechnen“, so Oliver Tittmann.
Trotz der zahlreichen Rückmeldungen ist die Stadt Duisburg weiterhin für jede helfende Hand dankbar. Interessenten werden gebeten, sich mit Telefonnummer und ihrem Hilfsangebot über die E-Mail-Adresse: spontanhelferfeuerwehr.duisburgde zu melden.
Wie immer gilt: Halten Sie die Notrufleitungen frei. Wählen Sie die Rufnummern
112 und 110 ausschließlich bei einem Notfall.
Update 06.04, Stand: 15:30 Uhr (Fallzahlen, Öffnungszeiten Sichtungszentren Ostern)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 450 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Drei Personen sind verstorben. 213 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 234 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 45 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 189 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 3.229 Corona-Tests durchgeführt.
In den medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.783 Patienten untersucht.
Update, 03.04., 18.18 Uhr (Straßenverkehrsamt)
Straßenverkehrsamt erweitert die Notfalltermine
Die Fahrzeugzulassung im Straßenverkehrsamt an der Ludwig-Krohne-Straße in Duisburg-Duissern erweitert ab Montag, 6. April, die Notfalltermine.
Damit besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Privatpersonen und Gewerbebetriebe die Möglichkeit, Zulassungen und Abmeldungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder über Zulassungsdienste vorzunehmen.
Termine werden montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr vergeben.
Die Telefonnummern sind von montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.
Für Notfälle im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde (z. B. dringende Verlängerungen für abgelaufene Lkw-Fahrerlaubnisse, Fahrerkarten für Transportfahrer oder auch Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung) können Termine telefonisch unter 0203/283-8441 vereinbart werden.
Die Voraussetzungen die bei einem Termin für Privatpersonen und Gewerbebetriebe vorliegen müssen sowie weitere Informationen und Telefonnummern finden sich auf der städtischen Internetseite unter: www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ii/32/oeffnungszeiten_strassenverkehrsamt.php
Update, 03.04., 16:00 Uhr (Fallzahlen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit Sonderrufnummer)
Aktuelle Zahlen (Stand 3. April, 16.00 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 379 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Zwei Personen sind verstorben. 122 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 255 Infizierte in der Stadt gibt.
Zurzeit sind 39 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 1.090 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.792 Corona-Tests durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.686 Patienten untersucht.
Näher und Näherinnen gesucht
Die Feuerwehr sucht zur Herstellung von Behelfsmasken weitere Näher, Näherinnen, Schneider und Schneiderinnen, vorzugsweise mit eigener Nähmaschine. Sie werden gebeten, Behelfsmasken nach einem Schnittmuster zu nähen. Das dafür notwendige Material wird durch die Feuerwehr gestellt. Die Arbeiten werden in einer Einrichtung der Feuerwehr durchgeführt. Bitte melden Sie sich mit Name und Telefonnummer unter der E-Mail-Adresse: spontanhelferfeuerwehr.duisburgde, Stichwort: Behelfsmasken.
Öffnungszeiten der Sichtungszentren an den Wochenenden und Osterfeiertagen
An allen kommenden Wochenenden (Samstag/Sonntag) sowie an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) hat nur das medizinische Sichtungs- und Corona-Testzentrum im Duisburger Süden von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Sichtungszentrum Nord bleibt an diesen Tagen geschlossen! Über die Öffnungszeiten informiert die Webseite der Stadt Duisburg: www.duisburg.de.
Das Sichtungszentrum West bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
Testzentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Parkplatz), 47269 Duisburg-Großenbaum
Erreichbarkeit der Sonderrufnummer
Die Sonderrufnummer (940049) ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Ausgenommen hiervon sind Karfreitag und Ostermontag.
Update, 03.04., 13.52 Uhr (Was Gastronomiebetriebe wie Speiselokale, Imbisse und Eisdielen weiterhin beachten müssen)
Coronaschutzverordnung: Was Gastronomiebetriebe wie Speiselokale, Imbisse und Eisdielen weiterhin beachten müssen
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist noch einmal darauf hin, dass Gastronomiebetriebe weiterhin geschlossen bleiben müssen, um die Verbreitung des Coronavirus‘ zu verlangsamen. Betriebe wie zum Beispiel Speiselokale, Schnellimbisse oder auch Eisdielen dürfen ihre Speisen und Getränke jedoch außer Haus und per Lieferdienst verkaufen – sofern sie dabei die Vorgaben der geltenden Coronaschutzverordnung vom 31. März 2020 beachten.
Der Verkauf von Waren außer Haus ist erlaubt, wenn alle erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen eingehalten werden. Die Abholung der Ware muss kontaktfrei erfolgen, Speisen müssen verpackt sein. Für Eisdielen zum Beispiel bedeutet das, dass der Verkauf von Eis im „Waffelhörnchen in die Hand“ und unverpackten Bechern ausdrücklich nicht gestattet ist.
Besonders wichtig ist die unbedingte Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern in Warteschlangen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung streng verboten.
Die Stadt Duisburg bittet dringend darum, auch bei gutem Wetter diese Spielregeln einzuhalten. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro für die Kunden geahndet. Inhaber und Geschäftsführer der Betriebe werden mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro belangt. Das Bürger- und Ordnungsamt führt stadtweit Kontrollen durch.
Die Regeln der Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Update, 03.04., 7.30 Uhr (Testzentrum Nord heute geschlossen)
Testzentrum Nord bleibt heute (3. April) geschlossen
Aufgrund der gestrigen Bombenentschärfung mussten sehr viele ehrenamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsdienste bis spät in die Nacht im Einsatz bleiben.
Das Testzentrum Nord muss deswegen heute, 3. April, geschlossen bleiben.
Das Testzentrum im Süden bleibt ebenso geöffnet, wie die Sichtungsstellen Nord, Süd und West.
Oberbürgermeister Sören Link dankte allen Haupt- und Ehrenamtlichen Kräften, die im Einsatz waren: „Eine Bombenentschärfung ist immer eine Herausforderung. In diesem Fall kann man die Leistung all derer, die nun schon seit Wochen im Dauereinsatz sind, allerdings gar nicht hoch genug bewerten. Ich bin jedem Einzelnen dafür sehr dankbar!“
Update, 02.04.,15.45 Uhr (Beitragsrückerstattung)
Duisburg erleichtert Beitragsrückerstattung
Duisburg entspricht mit einer zeitnahen Rückerstattung der April-Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und des Offenen Ganztags an Grundschulen der landeseinheitlichen Regelung.
Oberbürgermeister Sören Link hatte sich schon zu Beginn der Schließzeit für die Rückerstattung der Beiträge stark gemacht, um die betroffenen Eltern zu entlasten. Vorgesehen war ursprünglich die Erstattung auf Antrag, der erst nach der Schließzeit der Einrichtungen hätte gestellt werden können. Die Erstattung sollte für die tatsächliche Schließzeit der oben genannten Einrichtungen vom 16. März. bis 19. April gelten.
Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich jedoch am 26. März auf eine landeseinheitliche Erstattung verständigt, die sich allerdings auf den Monat April beschränkt. Um die Sache jetzt für alle einfacher zu gestalten, sieht ein neuer Beschluss vor, die Beiträge für April automatisch zu erstatten. Eine Antragstellung entfällt. Diese Regelung gilt auch für das Verpflegungsentgelt.
„Damit verzichten wir wie ursprünglich vorgesehen auch auf die Erhebung eines kompletten Monatsbeitrags, ersparen aber den Eltern die Antragstellung und uns einen großen Teil Verwaltungsarbeit“, begründet Oberbürgermeister Sören Link die Entscheidung.
„Die Beitragsrückerstattung gilt für alle zahlungspflichtigen Eltern, auch für die, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben“, erklärt Familiendezernent Thomas Krützberg.
Update, 02.04., 15:30 Uhr (Fallzahlen, Öffnungszeiten Sichtungszentren, diverses)
Aktuelle Zahlen (Stand 2. April, 14:15 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 354 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 98 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 255 Infizierte in der Stadt gibt.
Aktuell sind 40 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 949 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.553 Corona-Tests durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.515 Patienten untersucht.
Spontanhelfer weiterhin gesucht
Die Stadt bittet an dieser Stelle nochmals Ärztinnen und Ärzte, die aktuell keine Beschäftigung haben, sich über die E-Mail-Adresse: spontanhelferfeuerwehr.duisburgde (Stichwort: Arzt) mit Qualifikationsnachweis und Telefonnummer zu melden. Die Feuerwehr wird jede Meldung aufnehmen und sich mit den Helferinnen und Helfern in Kontakt setzen.
Öffnungszeiten der Sichtungszentren an den Wochenenden und Osterfeiertagen
An allen kommenden Wochenenden (Samstag/Sonntag) sowie an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) hat nur das medizinische Sichtungs- und Corona-Testzentrum im Duisburger Süden von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Die Sichtungs- und Testzentren Nord und West bleiben an diesen Tagen geschlossen!
Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
Testzentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Parkplatz), 47269 Duisburg-Großenbaum
Erreichbarkeit der Sonderrufnummer
Die Sonderrufnummer (940049) ist ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Ausgenommen hiervon sind Karfreitag und Ostermontag.
Update, 01.04., 15.00 Uhr (Fallzahlen / Öffnungszeiten Sichtungszentren / Sonderrufnummer)
Aktuelle Zahlen (Stand 1. April, 15 Uhr)
Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 338 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 72 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 265 Infizierte in der Stadt gibt.
Aktuell sind 37 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem befinden sich derzeit 911 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.452 Corona-Tests durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.456 Patienten untersucht.
Öffnungszeiten der Sichtungszentren an den Wochenenden und Osterfeiertagen
An allen kommenden Wochenenden (Samstag/Sonntag) sowie an den Osterfeiertagen(Karfreitag bis Ostermontag) hat nur das medizinische Sichtungs- und Corona-Testzentrum im Duisburger Süden von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Die Sichtungs- und Testzentren Nord und West bleiben an diesen Tagen geschlossen!
Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
Testzentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Parkplatz), 47269 Duisburg-Großenbaum
Erreichbarkeit der Sonderrufnummer
Die Sonderrufnummer (940049) ist ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Ausgenommen hiervon sind Karfreitag und Ostermontag.
März 2020
Update, 31.03., 15.45 Uhr (behördenübergreifende Kontrollen/ Fallzahlen)
Coronaschutzverordnung: behördenübergreifende Kontrollen in Duisburg
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat gestern mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) kontrolliert. Das Fazit: Die Mehrzahl der Duisburgerinnen und Duisburger hält sich an die Vorgaben.
Vor allem in Hochfeld und in Marxloh waren der Sonderaußendienst sowie Beamte der Polizei unterwegs. Die meisten der 39 Verstöße gegen die CoronaSchVO stellten sie in Hochfeld (26) fest. Zudem wurden zehn Platzverweise ausgesprochen. Die 39 Bußgeldverfahren wurden jeweils wegen einer Ansammlung von mehr als zwei Personen eingeleitet. (§ 12 Abs.1 CoronaSchVO)
Alle festgestellten Verstöße gilt es zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus behördenübergreifend zu ahnden und die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen. Das Bürger- und Ordnungsamt sowie die Polizei werden auch zukünftig konsequent unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten Verstöße gegen die CoronaSchVO verfolgen.
Die aktuellen Fallzahlen:
Insgesamt haben sich in Duisburg (Stand 31.03., 15.45 Uhr) in der Summe 317 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Eine Person ist verstorben. 67 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 249 Infizierte in der Stadt gibt.
Aktuell sind 34 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus (Stand 31.03., 15.45 Uhr)
Zudem sind aktuell 893 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.253 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 31.03., 15.45 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.341 Patienten untersucht (Stand: 31.03., 15.45 Uhr).
Update, 30.03., 15.45 Uhr (Fallzahlen)
Die aktuellen Fallzahlen
Aktuell haben sich in Duisburg 231 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Person ist verstorben. 54 Personen sind wieder genesen.
32 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 840 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2129 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 30.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1262 Patienten untersucht (Stand: 30.03., 15 Uhr).
Update, 29.03., 15.00 Uhr (WarnApp Nina)
Hinweis Warn-App NINA:
Über die Warn-App NINA kam heute fälschlicherweise eine Entwarungsmeldung zu COVID-19.
Aufgrund der bundesweiten, in weiten Teilen gleichlautenden Gefahreninformation, hat sich Duisburg entschieden, die lokale Warnung aus NINA zu entfernen. Hierdurch soll eine überflüssige Informationsflut vermieden werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Meldung mit der "Entwarnung" daraufhin rein systembedingt durch die Warn-APP herausgegeben wurde. Eine tatsächliche Entwarnung kann aufgrund der unveränderten Lage derzeit noch nicht gegeben werden. Die ausgegebenen Verhaltensregeln sowie Maßnahmen gilt es unbedingt auch weiterhin zu befolgen.
Alle Informationen zur aktuellen Lage innerhalb der Stadt Duisburg sowie den derzeit gültigen Verhaltensregeln / Maßnahmen können über die Internetpräsenz der Stadt Duisburg www.duisburg.de abgerufen werden.
Update, 27.03., 15.13 Uhr (Eisdielen)
Zulassung von Lieferdiensten bei Eisdielen
Auch in Duisburg können die Eisdielen jetzt wieder aktiv werden.
Der Verkauf an der Theke ist zwar weiterhin verboten und bleibt bußgeldbewehrt. Aber als Lieferdienst auf Anforderung (telefonisch oder per Internet) dürfen die Speisen zum Kunden gebracht werden. Dieses Vorgehen begegnet zum einen den wirtschaftlichen Folgen und sichert aber weiterhin die nötige Corona-Vorsorge. Die Einrichtung von Lieferdiensten hatte sich ja auch bei den ebenfalls geschlossenen Restaurants bewährt.
Update, 27.03., 14.44 Uhr (Vorgaben zum Mindestabstand beim Einkauf und Untersagung von Hamsterkäufe)
Per weiterer Allgemeinverfügung erteilt die Stadt Duisburg ab 28. März bis einschließlich 19. April Vorgaben zum Mindestabstand beim Einkauf und untersagt Hamsterkäufe.
Gemäß der vom Land NRW erlassenen Corona-Schutzverordnung bleibt der Betrieb einzelner, dort genannter Geschäfte und Einrichtungen zulässig. Allerdings müssen alle Einrichtungen die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands zwischen den Kunden treffen. Das Ziel ist, die Ausbreitung des Corona-Virus durch konsequente soziale Distanzierung im täglichen Leben zu verlangsamen. Des Weiteren wird eine Abgabenbeschränkung eingeführt, um sicherzustellen, dass Kunden in den entsprechenden Geschäften alle Produkte finden, die sie für ihren Grundbedarf benötigen. So soll auch vermieden werden, dass die Kunden mehrere Geschäfte besuchen müssen, um alle benötigten Produkte zu erhalten. Außerdem treffen die Kunden so auf weniger Personen und die damit verbundenen Ansteckungsmöglichkeiten werden reduziert.
Im Einzelnen gilt:
1. Befindet sich die maximal zugelassene Anzahl von Personen in einem Verkaufsraum (die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen), dürfen in gleicher Zahl Personen nur eingelassen werden, wenn vorher eine entsprechende Anzahl von Personen den Verkaufsraum verlassen hat. Jede Kundin / jeder Kunde hat, sofern vorhanden, einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen. Die Verkaufsstelle kann auch andere gleich wirksame Maßnahmen ergreifen.
2. Wartende Personen vor der Verkaufsstelle sind zu veranlassen, einen angemessenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Alle vorstehenden Maßnahmen sind durch das Personal der Verkaufsstelle zu organisieren und deren Einhaltung ist durch diese sicherzustellen.
3. Es dürfen nur Waren in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werden.
4. Vorstehende Anordnungen gelten ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020 einschließlich.
Update, 27.03., 11.10 Uhr (Behelfs-Krankenhaus in Duisburg ist betriebsbereit)
Behelfs-Krankenhaus in Duisburg ist betriebsbereit
Duisburg bereitet sich weiter auf steigende Zahlen von COVID-19-Infektionen und einem damit verbundenen Anstieg von Patientenzahlen in den Krankenhäusern vor. Eine der Maßnahmen ist die Einrichtung eines Behelfs-Krankenhauses zur Aufnahme von Patienten aus den Regel-Krankenhäusern. Seit heute ist das Behelfs-Krankenhaus in der Helios „Rhein-Klinik“ in Duisburg-Beeckerwerth mit 50 Patientenbetten betriebsbereit.
„Durch eine Verlegung von unkritischen Patienten schaffen wir in den Regel-Kliniken Kapazitäten für Menschen, die an einer COVID-19-Infektion erkrankt sind und einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen“, erklärt der ärztliche Leiter der Feuerwehr Duisburg, Anästhesist Sascha Zeiger.
In das Behelfs-Krankenhaus werden Patienten verlegt, die keine COVID-19-Infektion haben, aber aufgrund ihres Krankheitsbildes einer stationären Versorgung bedürfen.
„Die Einrichtung eines Behelfs-Krankenhauses war auch für uns neu und eine große Herausforderung“, sagt Oliver Tittmann, Leiter der Feuerwehr Duisburg. „Durch die sehr enge Zusammenarbeit mit I.S.A.R. Germany e. V. und Action Medeor e. V. konnten wir auf die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen aus deren Hilfseinsätzen im Ausland zurückgreifen. Das war eine große Hilfe für mein Team. Beide Organisationen unterstützen uns aber nicht nur im Erfahrungsaustausch, sondern auch materiell. Für diese Hilfe sind wir sehr dankbar.“
Groß ist nach wie vor die Hilfsbereitschaft der Duisburgerinnen und Duisburger. Oliver Tittmann: „Wir haben speziell für Menschen, die uns unterstützen möchten, eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Seit Tagen sind zwei Kollegen mit der Bearbeitung der zahlreichen Anfragen befasst. Hier zeigt sich, dass Duisburg wirklich zusammensteht.“
Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die den medizinischen Sichtungsstellen oder das Behelfs-Krankenhaus unterstützen möchten, können sich über die Email-Adresse spontanhelferfeuerwehr.duisburgde melden. Die Feuerwehr wird sich mit den Helferinnen und Helfern in Kontakt setzen.
Update, 26.03., 14.18 Uhr (Frühe Hilfen)
Telefonische Beratung „Frühe Hilfen“ weiterhin möglich
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus haben auch die Frühen Hilfen Duisburg ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot für Familien angepasst. Die Beratungsstelle in der Stadtmitte der Zentralen Anlaufstelle ist zwar geschlossen, aber nach wie vor montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr telefonisch (0203) 34699816 erreichbar.
Darüber hinaus wurde mithilfe der Netzwerkpartner der Frühen Hilfen eine Übersicht mit weiterhin verfügbaren Beratungsangeboten erstellt. Schwangere und Familien, die sich überfordert fühlen, an ihre Grenzen stoßen oder Fragen haben, finden hier Kontakte zu Beratungs- und Hilfeangeboten.
Wer sich nicht sicher ist, welche Beratungsstelle die richtige ist, kann sich gerne erst bei der Zentralen Anlaufstelle melden. Dort vermitteln die Mitarbeitenden zum passenden Angebot weiter.
Das Duisburger Netzwerk Frühe Hilfen ist mit Vertretern der Jugend- und Gesundheitshilfe, der Schwangeren- und Erziehungsberatungsstellen sowie der Familienbildung, des Jobcenters, der Krankenkassen und vielen weiteren Angeboten sehr breit und qualitativ hochwertig aufgestellt. Eltern erhalten unkomplizierte Unterstützung in fast allen Belangen.
Die Liste und weitere Informationen finden Sie unter www.duisburg.de/fruehehilfen.
Update, 26.03., 14.18 Uhr (Sondernutzungsgebühren)
Stadt Duisburg setzt Sondernutzungsgebühren teilweise aus
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wird die Stadt Duisburg die von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden entlasten, indem die Gebühren für die Sondernutzungen bis auf weiteres nicht erhoben werden.
Darüber hinaus werden den Gastronomen, welche im ersten Quartal 2020 bereits Außengastronomie genutzt haben, die Gebühren für dieses erste Quartal nicht berechnet. Teilweise wurden bereits entsprechende Aufhebungsbescheide erlassen.
„Mit diesen Sofortmaßnahmen wollen wir dazu beitragen, die betroffenen Betriebe zu unterstützen und ihnen kurzfristig mehr Luft zum Atmen verschaffen“, erklärt Oberbürgermeister Sören Link.
Neue Bescheide und dementsprechend neue Berechnungen werden erst dann gefertigt, wenn absehbar ist, wie sich die derzeitige Situation entwickelt. Dabei gilt für alle Gewerbetreibenden der Grundsatz, dass nur die Monate voll berechnet werden, die auch entsprechend voll nutzbar sind. Somit wird für die im Monat März von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Unabhängig von den genannten Gebührenbefreiungen bleiben weiterhin alle sonstigen Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig.
Update, 25.03., 17.10 Uhr (Wartezeiten Sichtungszentren)
Wartezeiten Sichtungszentren
Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten in den drei medizinischen Sichtungszentren.
Um diese jeweils zu verringern, können alle Duisburgerinnen und Duisburger unabhängig von Ihrem Wohnort im Stadtbezirk, alle drei Standorte anfahren:
Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum, Waldstr. 50 (Anfahrt über die Straße "Beckersloh"), 47179 Duisburg-Walsum
Nochmals zur Beachtung: In den medizinischen Sichtungszentren finden keine Corona-Testungen statt und werden auch keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen ausgestellt.
Patienten mit einem Corona-Verdacht müssen weiterhin mit dem Pkw die Corona-Testzentren Süd (Gesamtschule Süd) oder Nord (Stadthalle Walsum) aufsuchen oder über den Hausarzt/ärztlichen Notdienst die mobile Testung veranlassen.
Update, 24.03., 15.50 Uhr (Sichtungszentren)
Stadt Duisburg nimmt drittes medizinisches Sichtungszentrum in Dienst
Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter zugenommen. Die Stadt Duisburg nimmt deswegen ab morgen 8 Uhr eine weitere medizinische Sichtungsstelle an der Glück-Auf-Halle im Duisburger Westen in den Dienst – zusätzlich zu den zwei bereits bestehenden Sichtungsstellen im Norden und Süden der Stadt. So sollen die Wartezeiten von Patienten verringert sowie Notaufnahmen und Arztpraxen entlastet werden.
Auch in dem neuen Sichtungszentrum sollen sich unabhängig von einem Corona-Verdacht alle Personen vorstellen, die sich krank fühlen und in der Lage sind, diese Sichtungsstelle selbstständig aufzusuchen. Dort werden sie durch einen Arzt untersucht. Stellt dieser eine Behandlungsbedürftigkeit fest, händigt er Patienten eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung stellen sich die betroffenen Patienten dann in einer Arztpraxis oder einer Notaufnahme vor.
Die medizinischen Sichtungszentren stellen keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen aus. Auch wird dort keine COVID-19-Testung durchgeführt. Hierzu müssen die Patienten weiterhin in die Corona-Testzentren an der Stadthalle Walsum oder an der Gesamtschule Süd fahren.
Standorte der medizinischen Sichtungszentren:
- Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
- Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172, 47269 Duisburg-Großenbaum
- Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum, Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh), 47179 Duisburg-Walsum
Alle drei medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Patienten, die sich dort vorstellen, benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zu Corona erhalten. Die Notrufnummern müssen für Notfälle freigehalten werden. Telefonische Auskünfte zu COVID-19 bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder außerhalb der Praxiszeiten beim Ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116117. Da viele Menschen großen Informationsbedarf haben, kann es am Telefon zu längeren Wartezeiten kommen.
Update, 23.03., 18:30 Uhr - Krankenhäuser/Behelfskrankenhaus
Stadt Duisburg unterstützt die Duisburger Krankenhäuser/Behelfskrankenhaus in Vorbereitung
Die Stadt bereitet sich weiter auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie vor. Um einer steigenden Anzahl von Patienten weiter die gewohnt gute medizinische Behandlung zukommen zu lassen, hat der Krisenstab der Stadt beschlossen, ein Behelfskrankenhaus in der ehemaligen Rhein Klinik in Duisburg-Beeckerwerth zu errichten. Dadurch wird den Kliniken ermöglicht, für COVID-19-Patienten ausreichende Kapazitäten zu schaffen. Dieses Krankenhaus ist nicht für die Aufnahme von COVID-19-Patienten vorgesehen, sondern wird Patienten aus den Duisburger Kliniken aufnehmen und versorgen, die zwar noch einer stationären, aber keiner intensivmedizinischen Pflege und Versorgung bedürfen.
Die Stadt bittet an dieser Stelle nochmals Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte, die aktuell keine Beschäftigung haben, sich über die Email-Adresse: spontanhelferfeuerwehr.duisburgde zu melden. Die Feuerwehr wird jede Meldung aufnehmen und sich mit den Helferinnen und Helfern in Kontakt setzen.
Update, 23.03., 12:24 Uhr -Ausweitung des Betreuungsangebot KiTa/ Schule
Ausweitung des Betreuungsangebots für Kinder an Schulen und Kitas
Ab heute, 23. März, wird die bestehende Regelung der Notbetreuung an Schulen und Kitas erweitert:
Für Schulen gilt dann:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab heute bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung bestand bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Zur kritischen Infrastruktur gehören die Versorgung mit Energie, Wasser und Lebensmitteln, das Gesundheitswesen, Telekommunikation, Finanzwesen, Transport und Verkehr, staatliche Verwaltung, die Schulen selbst und Einrichtungen der Kinder- Jugend und Behindertenhilfe.
Link zum Formular des Schulministeriuums: www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf.
Für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gilt:
Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass ab dem 23. März 2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt, es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.
Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt.
Wie bei den Schulen gilt: Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23. März 2020 sichergestellt.
Unabhängig davon appelliert das Ministerium in einem Elternbrief nochmals ausdrücklich an die Eltern, dass aus Infektionsschutzgründen die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderlichen Maß beschränkt bleiben muss. Die Kinder sollen nur dann in die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege, wenn die Betreuung wirklich nicht selbst oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisiert werden kann. In diesem Elternbrief macht das Ministerium weiterhin darauf aufmerksam, dass mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie ein steigendes Infektionsrisiko für das Kind und die Familie besteht.
Genauso sieht es auch die Stadt Duisburg und schließt sich diesem Appell, auch in Bezug auf die Notbetreuung in Schulen, an.
Wichtig:
Die Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, dürfen ihre Kinder nicht bringen, wenn sie selbst oder ihre Kinder
• Krankheitssymptome aufweisen,
• wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
• sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), es sei denn, dass seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden dürfen oder nicht.
Aktuelles Statement von Oberbürgermeister Sören Link zum Kontaktverbot
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab morgen, 23.03.2020 ein Kontaktverbot. Die Ausgangsbeschränkungen bedeuten, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind.
Ein aktuelles Statement von Oberbürgermeister Sören Link:
Update, 22.03., 17:46 Uhr - Kontaktverbote
Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab dem 23.03.2020 ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind.
„Die Kontaktsperre fordert nach allem, was wir in den vergangenen Wochen schon erlebt haben und aushalten mussten, ein weiteres großes Opfer. Unsere persönliche Freiheit wird dadurch massiv eingeschränkt und unsere Geduld auf eine harte Probe gestellt“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. „Allerdings ist dieses Kontaktverbot unvermeidlich für den Schutz der Bevölkerung, da sich nicht alle bislang an die Empfehlung gehalten haben, unnötige soziale Kontakte zu meiden. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger von Duisburg, sich solidarisch zu verhalten und möglichst zuhause zu bleiben.“
Versammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen. Ausnahmen sind außerdem: Beerdigungen im engsten Familienkreis oder auch Zusammenkünfte, die bei Besorgungen für den täglichen Bedarf oder im öffentlichen Personennahverkehr unvermeidbar sind.
Die von Bund und Ländern verfügte Kontaktsperre soll die Bevölkerung schützen und das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus weiter verlangsamen. Die Kontaktsperre, die Teil einer Rechtsverordnung ist, gilt bis zum 19. April. Zugleich wurde beschlossen, dass unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten schließen sollen. Ausgenommen davon ist die Belieferung, ein Außer-Haus-Verkauf sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken. Viele dieser Regelungen hatte die Stadt Duisburg bereits zuvor eigenverantwortlich umgesetzt, zum Beispiel auch die Schließung von Frisörgeschäften. MitarbeiterInnen, deren Betriebe nicht von diesen Schließungen betroffen sind können ihrer Arbeit weiter nachgehen.
Wichtig: Für alle gilt es dabei den nötigen Abstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Auch sollten weiterhin die Hygienehinweise wie das regelmäßige und gründliche Händewaschen berücksichtigt werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, kontrolliert, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Festgestellte Verstöße stellen einen Straftatbestand dar und können mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Risikogruppen bittet die Stadt Duisburg ihre Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich darum, sich solidarisch zu verhalten und die zwingend notwendigen Anordnungen zu befolgen.
Update, 22.03., 14:58 Uhr - Wartezeiten Sichtungszentrum Süd
Aktuell kommt es im medizinischen Sichtungszentrum Süd zu sehr langen Wartezeiten, während im medizinischen Sichtungszentrum Nord das Wartezimmer relativ leer ist. (Stand 13:00 Uhr warteten im Süden 20 Personen auf eine Behandlung, im Norden lediglich 5). Hier nochmals der Aufruf: Den Personen, denen es möglich ist, sollten sich zum medizinischen Sichtungszentrum Nord begeben, um sich dort untersuchen zu lassen.
Update, 22.03., 10:00 Uhr - Infos Untersuchungsstellen
Aktuelle Infos zu den Untersuchungsstellen:
Die Auslastung in den jeweiligen Untersuchungsstellen war in den letzten Tagen sehr unterschiedlich. So war die Auslastung der Corona-Testzentren (Fieberzentren) und Medizinischen Sichtungsstellen im Süden hoch und im Norden deutlich geringer. Um die Auslastungen möglichst gleich zu halten und um Wartezeiten zu verringern, sollen die Bürger aus dem Duisburger Süden, sofern es Ihnen möglich ist, bitte auch die Stellen im Duisburger Norden anfahren.
Zudem werden in den medizinischen Sichtungszentren keine Rezepte ausgestellt. Es wird nur eine Bescheinigung über eine weitere Behandlungsbedürftigkeit ausgestellt. Rezepte gibt es für die betreffenden Personen beim Hausarzt / ärztichen Notdienst.
Sie finden die medizinischen Sichtungszentren unter folgenden Anschriften:
· Medizinisches Sichtungszentrum Süd – Gesamtschule Süd
Großenbaumer Allee 168-172
47269 Duisburg
· Medizinisches Sichtungszentrum Nord – Stadthalle Walsum
Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh)
47179 Duisburg
Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Patienten, die sich dort vorstellen benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.
An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zum Thema "Corona" erhalten. Halten Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!
Update, 21.03., 16.30 Uhr - Öffnungszeiten Testzentren
Information zu den Öffnungszeiten der Corona-Testzentren und den medizinischen Sichtungsstellen in Duisburg
Die Corona-Testzentren sind ab morgen täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr im Dienst. Die Anmeldung in den Corona-Testzentren erfolgt weiterhin über den Hausarzt oder die medizinischen Sichtungszentren. Die medizinischen Sichtungsstellen sind ab morgen von 8 Uhr bis 18 Uhr im Dienst. Dort sollen sich alle Patienten vorstellen, die krank sind und ansonsten eine Ambulanz oder Praxis aufsuchen würden.
Aufgrund von Nachfragen: Das medizinische Sichtungszentrum Nord befindet sich in der Stadthalle
Walsum, Zugang im Bereich des Bühneneingangs (Rückseite der Stadthalle).
Update, 20.03., 19.20 Uhr 2. Sichtungszentrum Du-Nord
Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter zugenommen. Zur weiteren Entlastung insbesondere der Notaufnahmen nimmt die Stadt Duisburg ein zweites medizinisches Sichtungszentrum im Duisburger Norden in Dienst.Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter zugenommen. Zur weiteren Entlastung insbesondere der Notaufnahmen nimmt die Stadt Duisburg ein zweites medizinisches Sichtungszentrum im Duisburger Norden in Dienst.
In diesem Sichtungszentrum sollen sich, unabhängig von einem Corona-Verdacht, alle Personen vorstellen, die sich krank fühlen und in der Lage sind, diese Sichtungsstelle selbstständig aufzusuchen. Dort werden sie durch einen Arzt untersucht. Dieser stellt eine eventuelle Behandlungsbedürftigkeit fest und händigt dem betroffenen Patienten bzw. der betroffenen Patientin ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung stellen sich die betreffenden Patienten, sofern eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, in einer Arztpraxis oder einer Notaufnahme vor.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten der Notaufnahmen für Notfälle und Unfälle freizuhalten. Die Stadt bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger diese Sichtungszentren zu nutzen. Sie finden die medizinischen Sichtungszentren unter folgenden Anschriften:
- Medizinisches Sichtungszentrum Süd – Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172, 47269 Duisburg
- Medizinisches Sichtungszentrum Nord – Stadthalle Walsum, Waldstr. 50 (Anfahrt über Beckersloh), 47179 Duisburg
Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Patienten, die sich dort vorstellen benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.
An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zum Thema "Corona" bekommen. Halten Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!
Update, 20.03., 16.40 Uhr - Trauerfeiern
Trauerfeiern in einer städtischen oder privaten Trauerhalle sind leider ebenso wie Gottesdienste laut der Allgemeinverfügung untersagt. Für Angehörige Verstorbener sind lediglich Andachten im engsten (Familien-) Kreis sowie die Begleitung zur Beisetzung des Sarges oder der Urne erlaubt. Sofern es die Größe der Trauerhalle zulässt, darf der Kreis der Trauernden um wenige Personen erweitert werden. Die Stadt bedauert diese Maßnahme, jedoch ist die Untersagung großer Trauerfeiern notwendig, um das Infektionsgeschehen durch den neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Bestatter müssen eine Liste der beteiligten Personen einer Andacht vorhalten.
Update, 20.03., 10.31 Uhr - Sichtungszentrum Süd in Betrieb genommen
Stadt Duisburg nimmt medizinisches Sichtungszentrum in Dienst
Um die zentralen Notaufnahmen und hausärztlichen Praxen in Duisburg zu entlasten, steht für mobile Patienten ab sofort ein medizinisches Sichtungszentrum bereit. Kranke Menschen, die sich unschlüssig sind, ob sie einen Arzt aufsuchen müssen, stellen sich bitte zunächst im medizinischen Sichtungszentrum vor. Die neue Einrichtung an der Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168, kann in der Zeit von 8 bis 20 Uhr besucht werden. Patienten erreichen das Sichtungszentrum durch den Seiteneingang der Gesamtschule. Dabei folgen sie bitte der Beschilderung. Wichtig ist, dass Patienten ihre Versichertenkarte und ihren Personalausweis mitbringen.
Im medizinischen Sichtungszentrum werden Patienten zunächst von einem Arzt untersucht. Stellt dieser dann eine Behandlungsbedürftigkeit fest, so erhalten Patienten eine entsprechende Dokumentation. Mit dieser können sie im Anschluss ihren Hausarzt oder eine Notaufnahme aufsuchen. Sollte der Arzt im Sichtungszentrum bei Patienten die Notwendigkeit einer Testung auf den COVID-19-Virus (Corona) feststellen, so wird dieser Test durch das auf dem Schulgelände befindliche Corona-Testzentrum durchgeführt.
Feuerwehr und Polizei weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass über die Notrufnummern 112 und 110 keine Informationen zum Corona-Virus zu bekommen sind. Alle sollten den Notruf für Notfälle unbedingt freihalten.
Jeder kann helfen die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen. Halten Sie sich an die Hygieneempfehlungen und bleiben Sie möglichst zuhause.
Update, 19.03., 12.37 Uhr - Weiterfinanzierung Kita-Pflegestellen
Weiterfinanzierung der Kindertagespflegestellen gesichert
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt Duisburg vorschlagen, den Kindertagespflegepersonen unabhängig von der gegenwärtigen Anzahl der betreuten Kinder auf der Basis der bestehenden Betreuungsverträge das Entgelt für die Betreuung einschließlich der Betriebskostenpauschale, der bislang gewährten Mietkostenzuschüsse sowie der anteiligen Sozialversicherungsleistungen zunächst bis zum 30. April 2020 weiter auszuzahlen. Dies gilt vorbehaltlich eventueller Entschädigungsmöglichkeiten anderer Stellen, die ggf. verrechnet werden. „Unsere Kindertagespflegeeltern in Duisburg leisten hervorragende Arbeit. Ihre Existenz darf nicht gefährdet werden“, so Oberbürgermeister Sören Link.
Voraussetzung für die weitere Finanzierung ist, dass sich die Kindertagespflegepersonen grundsätzlich für die Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen zur Verfügung stellen.
„Uns ist es wichtig, dass die gute Infrastruktur der Kinderbetreuung in Duisburg trotz dieser Krise erhalten wird“, so Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Update, 18.03., 16.40 Uhr Allgemeinverfügung (Schließungen , Öffnen am Wochenende)
Corona: Hinweise zur neuesten Allgemeinverfügung zur Schließung/Öffnung sowie Zeiten an Wochenenden
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist unter Hinweis auf die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg sowie die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes darauf hin, dass die nachfolgend genannten Betriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten geschlossen haben müssen und der Betrieb somit verboten ist:
- Alle Restaurants, Speisegaststätten, Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen
- Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, „Spaßbäder“, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen
- Alle Spiel- und Bolzplätze
- Alle Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
- Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
- Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Alle Prostitutionsbetriebe, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Alle Reisebusreisen
- Alle Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
- Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
- Alle Geschäfte des Einzelhandels
- Alle Frisöre und ähnliche Dienstleistungen, die einen direkten Körperkontakt zum Kunden mit sich bringen.
Dies gilt nicht im Bereich des Einzelhandels für Lebensmittel, Kioske, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste (auch für Speisen) - soweit ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird - Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Der Zugang zu Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen kann gestattet werden, wenn sich dort Betriebe befinden, die laut der genannten Aufzählung nicht zu schließen sind und auch nur, um dort einzukaufen. Ein sonstiger Aufenthalt in der Mall ist nicht gestattet.
Geschäften, für die die Schließungsanordnung nicht gilt, ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Sämtliche Verkaufsstellen, die geöffnet haben dürfen, werden darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen sind.
Alle Veranstaltungen sind untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die jedoch nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).
Versammlungen auch zur Religionsausübung haben zu unterbleiben.
Der Zugang zu Mensen sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist nur unter den Auflagen gestattet, dass alle Besucher mit Kontaktdaten registriert werden, es maximal 50 Besucher gleichzeitig sind, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen existieren und eingehalten werden und Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern bestehen.
Die vorstehenden Anordnungen gelten bis zum 19. April 2020 einschließlich.
Update, 18.03., 16.29 Uhr - Ärzte im Ruhestand gesucht
Aufruf: Ärzte im Ruhestand gesucht
Die Stadt Duisburg sucht für ärztliche Tätigkeiten im ambulanten Bereich ehrenamtliche Ärzte, die nicht berufstätig oder im Ruhestand sind.
Bei den eingerichteten Testzentren im Norden und Süden Duisburgs sowie auch zur Unterstützung bei der Beratung von infizierten Patienten im Gesundheitsamt ist Hilfe gefragt.
Interessierte melden sich bitte mit ihren Kontaktdaten per E-Mail an spontanhelferfeuerwehr.duisburgde oder per Post an die Adresse der Feuerwehr Duisburg, Wintgensstr. 111, 47058 Duisburg.
Update 18.03., 16.14 Uhr - Statement Stadtdirektor Martin Murrack
Statement von Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack
"Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben teilweise existenzbedrohende Ausmaße für die lokale Wirtschaft erreicht. Diese Einschränkungen sind hart und zugleich unumgänglich, denn wir müssen jede Gelegenheit nutzen, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Nur so kann es uns gelingen, die vom Coronavirus besonders gefährdeten und betroffenen Menschen zu schützen.
Diese erheblichen Einschnitte haben schon jetzt zum Teil dramatische Folgen für den Wirtschaftsstandort Duisburg. Ob Messebauer, Caterer, Gastronom, Künstler, Klein- oder Mittelständler - von einem Tag auf den anderen Tag brechen Geschäftsgrundlagen zum Teil vollständig weg. Aber auch die nicht direkt betroffene Wirtschaft hat mit Lieferengpässen, abnehmender Nachfrage und Personalproblemen zu kämpfen. Auch das kann existenzbedrohend sein.
Die Stadt Duisburg, die nach wie vor eine Stärkungspaktkommune ist, wird alles Mögliche unternehmen, um die von der Krise Betroffenen zu stärken. Auf Antrag hin wird es möglich sein, die ausstehende kommunale Abgabe zu stunden, bei entsprechender Begründung auch zinsfrei. Zudem können Absenkungen der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer formlos beantragt werden. Nähere Informationen dazu und entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf dem beiliegenden Informationsblatt.
Dennoch ist schon jetzt klar, dass es deutlich weitreichendere finanzielle Unterstützung für die Betroffenen geben muss, die weit über die Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen hinausgeht. Erste mögliche Unterstützungsangebote durch die Bundesregierung scheinen zum jetzigen Zeitpunkt in die richtige Richtung zu gehen. Dazu sind wir bereits in Gesprächen mit dem Bund und den entsprechenden Verbänden.
Einige Bundesländer sind im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen jedoch schon jetzt einen großen Schritt voraus, sodass wir die Landesregierung deshalb dringend dazu auffordern, schon jetzt tragfähige Sofortlösungen zu etablieren. Finanzielle Unterstützung die erst in Wochen oder Monaten vor Ort ankommt, kommt für viele Unternehmen zu spät. Jeder weitere Tag, an dem es für die finanziell am stärksten Betroffenen keine Unterstützung gibt, bedeutet zugleich den Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Existenzen.
Die Stadt Duisburg steht Gewerbetreibenden sowie Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt für wirtschaftliche Fragen und Auswirkungen durch den Coronavirus als Ansprechpartner per E-Mail unter Stadtkassestadt-duisburgde oder telefonisch unter 0203-94000 zur Verfügung."
Update 18.03., 15.58 Uhr - Notfallnummer Bürgerservicestation
Corona: Notfallnummer für Bürgerservicestationen
Die Ausbreitung des Corona-Virus erfordert Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Seit heute, 18. März, sind alle Ämter mit Publikumsverkehr zunächst bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Hiervon sind auch die Bürgerservicestationen betroffen.
Um die Erreichbarkeit in dringenden und nicht aufschiebbaren Notfällen zu gewährleisten, ist ab sofort eine zentrale Rufnummer eingerichtet worden. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich mit ihrem dringenden Anliegen an die Notfallnummer 0203/283-90000 zu wenden.
Darüber hinaus ist eine Kontaktaufnahme per e-Mail unter buergerservicestadt-duisburgde sowie per Postanschrift unter Amt für bezirkliche Angelegenheiten, 47049 Duisburg möglich.
Persönliche Vorsprachen sind zum Schutz und der Gesundheit aller somit nicht mehr möglich.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 18.03., 14.45 Uhr - Erstattung Elternbeiträge
Erstattung der Elternbeiträge in der Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund Corona-Virus
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt Duisburg analog zu den Regelungen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen vorschlagen, allen Eltern, denen für den Zeitraum der Schließung von Kindertagespflegestellen kein Notbetreuungsplatz angeboten werden konnte, ebenfalls die gezahlten Elternbeiträge anteilig zurückzuerstatten.
„Auch für Eltern von Tagespflegekindern, die von der Schließung betroffenen sind, entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht daher auch in diesem Fall mehr als gerechtfertigt“, so Oberbürgermeister Sören Link.
„Uns ist es wichtig, dass alle Eltern den zu viel gezahlten Beitrag zurückerhalten. Dafür wird allerdings auch für die Kindertagespflege ein entsprechender Antrag erforderlich sein. Wir werden die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern entsprechend informieren“, so Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Die Erstattungen werden, sofern der Rat für die Erstattung auch der Kindertagespflege-Beiträge stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt im Moment abzusehen.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 18.03., 13.25 Uhr - Corona-Testzentrum Du-Nord
Stadt Duisburg richtet weiteres mobiles Corona-Testzentrum ein
Um den betroffenen Personen möglichst unnötige Wege zu ersparen und damit das Verbreitungsrisiko des COVID-19-Virus weiter zu minimieren, richtet die Stadt Duisburg im Duisburger Norden ein weiteres Corona-Testzentrum ein.
Durch das zweite Testzentrum wird das erste Zentrum entlastet. Hierdurch verkürzen sich auch eventuelle Wartezeiten auf ein Minimum. Das Corona-Testzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr, Personen bei begründetem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion testen können.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis zum Ablauf der Testung:
- Die betroffenen Personen nehmen telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt auf. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit einer Testung, meldet den Patienten bei Bedarf am Fieberzentrum an und teilt die Adresse mit.
- Zur Abklärung der persönlichen Daten muss die zu testende Person den Personalausweis mitführen.
- Am Testzentrum folgen die zu testenden Personen den Anweisungen des dort eingesetzten Personals.
- Nach erfolgter Testung begeben sich die Patientinnen und Patienten in häusliche Quarantäne bis das Testergebnis vorliegt. Über das Ergebnis werden die getesteten Personen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert.
Personen, die keinen eigenen PKW nutzen oder nicht selbstständig zum Testzentrum fahren können, teilen dies dem Hausarzt mit.
Der Hausarzt gibt diese Information an das Gesundheitsamt weiter, durch welches im Bedarfsfall ein mobiles Team zur Testung entsandt wird.
Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung durch einen Arzt werden vor Ort NICHT getestet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger über die Notrufnummern 112 und 110 keine Informationen zum Corona-Virus oder zur Testung erhalten.
Die Notrufnummern bitte nur im Notfall wählen. Für Informationen steht im Bedarfsfall auch das Servicecenter Call Duisburg unter 0203/940049 zur Verfügung.
Den aktuellen Sachstand zur Corona-Lage in Duisburg und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen finden sich auf der Internetseite der Stadt Duisburg (www.duisburg.de) und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 17.03., 17.28 Uhr - Verschärfung Allgemeinverfügung
Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern vereinbarten erweiterten einschränkenden Regelungen zu Corona gilt für die Stadt Duisburg ab morgen eine weitere Verschärfung.
Die Stadt Duisburg verfügt im Rahmen einer weiteren Allgemeinverfügung mit Wirkung ab morgen, dass alle Geschäfte geschlossen bleiben. Dazu gehören auch Frisöre und vergleichbare Dienstleistungen, die einen direkten Kundenkontakt mit sich bringen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Drogerien, Bäcker, Metzger, Apotheken, Banken und Tankstellen.
Ebenso werden alle Restaurants geschlossen. Dabei sind aber die Lieferdienste und die reine Abholung von Speisen ausgenommen, wenn bei der Auslieferung bzw. Abgabe entsprechend Abstand gehalten wird. Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt.
Weiterhin werden alle Spielplätze gesperrt, um sicherzustellen, dass nicht eine Übertragung von Kind zu Kind erfolgt.
Hotels und andere Unterkünfte sollen vorübergehend keine Übernachtungen mehr für Touristen anbieten. Es sind nur noch Übernachtungen zu notwendigen Zwecken erlaubt.
Ebenso werden alle Gottesdienste ausgesetzt, alle Treffen von Vereinen und auch Busreisen sollen nicht mehr durchgeführt werden. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften werden untersagt.
Update 17.03., 16.14 Uhr - Schließung Publikumsverkehr der städtischen Ämter
Da sich das Coronavirus auch in Duisburg immer weiter ausbreitet, werden ab Mittwoch, 18. März, alle städtischen Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle für die Zeit ab dem 18. März gebuchten Termine bei den städtischen Ämtern verfallen. Stattdessen werden für unaufschiebbare Angelegenheiten nur noch telefonische Notfalltermine vergeben.
Die Bürgerservicestationen sind für diese unaufschiebbaren Angelegenheiten unter der Rufnummer 0203/94000 und per Mail (bssstadt-duisburgde) erreichbar.
Das Amt für Soziales und Wohnen bittet die Bürgerinnen und Bürger, einzureichende Unterlagen per Post oder per E-Mail zu senden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Posteinwurfs in die vorhandenen Briefkästen. Dringende Rückfragen für Notfälle richten Sie bitte an die im Internet hinterlegten Telefonnummern der jeweiligen Fachbereiche.
Bereits vereinbarte Eheschließungen werden durchgeführt. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr und der räumlichen Enge werden Eheschließungen ab sofort nur noch mit dem Ehepaar - ohne Trauzeugen - durchgeführt. Wir bitten darum, keine Traugesellschaften zum Standesamt zu laden.
Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet. Die Sterbefallbeurkundung wird kurzfristig im Standesamt West zentralisiert und die Bestatter sind entsprechend informiert. Die Abklärung einer ordnungsbehördlichen Bestattung kann nach Terminabsprache erfolgen.
Bis auf weiteres können Anmeldungen bei der Ausländerbehörde nur schriftlich erfolgen. Die notwendigen Unterlagen können übersandt werde, danach erfolgt die Anmeldung und die Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Nur absolute Härtefälle können der Ausländerbehörde per Mail geschildert werden, nach deren Prüfung im Einzelfall eine Terminabsprache erfolgen kann.
Für Notfälle im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde (z.B. dringende Verlängerungen für abgelaufene Lkw-Fahrerlaubnisse, Fahrerkarten für Transportfahrer oder auch Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung) können telefonisch Termine über die Rufnummer 283 8441 vereinbart werden. Die Telefonnummer ist von Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar.
Notfälle im Bereich der Zulassung sind Fahrzeuge für von gewerblichen Betrieben, die für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und das Gemeinwesen notwendig sind.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 17.03., 09.50 Uhr - Statement OB Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link:
„Es ist allerhöchste Zeit, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Ernst der Lage erkennt. Die gefassten Entschlüsse sind Stückwerk und verspielen das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen. Unsere wichtigste Ressource im Kampf gegen das Virus ist Zeit!
Es geht im Moment schlicht nicht darum, durch ein Einkaufszentrum zu schlendern, sich die Haare schneiden zu lassen, dicht gedrängt in Eisdielen zu sitzen oder Kindertagesstätten de facto an öffentliche Spielplätze zu verlagern.
Der Handel – und das ist im Moment das Entscheidende - muss in dieser schwierigen Situation seiner Kernaufgabe gerecht werden und uns alle mit Lebensnotwendigem versorgen. Alles was darüber hinaus geht, fördert die Verbreitung.
Wir müssen Zeit gewinnen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um gerade die Menschen zu schützen, die besonders anfällig für das Virus sind. Das kann uns nur gelingen, wenn wir unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Ich appelliere an die Landesregierung, umgehend und entschieden zu reagieren, damit so viele Menschen wie möglich die Zeit bis zur Entwicklung einer Therapie und eines Impfstoffs sicher und gesund überstehen. Wo immer wir in Duisburg die rechtlichen Möglichkeiten haben, werden wir über die Landesvorgaben hinaus gehen und weiter reichend Schließungen veranlassen, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg bestmöglich zu schützen.“
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 17.03., 7:36 Uhr - Einrichtung Corona-Testzentrum
Corona - Stadt Duisburg richtet weitere Testmöglichkeiten bei Infektionsverdacht ein
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zur Entlastung der Krankenhäuser und Arztpraxen die Einrichtung eines „Coronatestzentrum“ zur mobilen Testung beschlossen. Bereits gestern wurde diese mobile Teststation durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und der Duisburger Hilfsorganisationen errichtet. Das Fieberzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr bereit sein, um Personen bei begründetem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion zu testen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen potentiell infizierte Personen zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 aufnehmen. Wichtig: nur der Arzt entscheidet, ob eine Testung erforderlich ist.
Ist dies der Fall, nimmt der Arzt die Daten des Patienten auf und übermittelt diese an das Testzentrum. Weiter teilt der Arzt dem Patienten mit, wo sich das mobile Testzentrum befindet. Dort müssen sie sich zwingend mit einem Personalausweis ausweisen. Getestet wird sitzend im PKW - der Patient muss und darf nicht aussteigen. Diese Vorgehensweise ist wichtig, um einer eventuellen Verbreitung des Virus vorzubeugen.
Nach erfolgter Testung begeben sich die Patienten in häusliche Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt. Über das Ergebnis werden die getesteten Personen über die Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert.
Für Patienten, die nicht selbst einen PKW fahren können, bietet die Stadt Duisburg nach wie vor die Möglichkeit des Testservice vor Ort an. Auch dieser kann nur durch den oben beschriebenen Mechanismus ausgelöst werden.
Oberbürgermeister Sören Link bittet die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin umsichtig zu bleiben: „Wir arbeiten in Duisburg weiter daran, unsere Stadt bestmöglich in dieser schwierigen Situation aufzustellen. Bitte helfen Sie sich und Schwächeren durch umsichtiges Verhalten. Zusammen sind wir stark im Team Duisburg.“
Achtung: Über die Notrufnummern 112 und 110 gibt es keine Informationen zum Corona-Virus oder zur Testung. Bitte wählen Sie die Notrufnummern nur im Notfall. Für allgemeine Fragen steht das städtische Servicecenter Call Duisburg unter (0203) 940049 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Duisburg und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 16.03., 17:46 Uhr - Wahlvorschläge Kommunalwahlen
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl 2020/Auswirkungen des Corona-Virus
Aufgrund der aktuellen Sachlage zum Corona-Virus wird für den Bereich der Wahlvorschlagsprüfung für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahlen folgendes festgelegt:
Es finden ab sofort keine Termine mit Parteien/Wählergruppen oder Einzelbewerber*innen vor Ort in der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, Außenstelle: Wahlamt, In den Haesen 84, 47198 Duisburg statt.
Alle Unterlagen können in den Briefkästen der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik In den Haesen 84, 47198 Duisburg oder Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg hinterlegt werden. Die Quittungen für diese Unterlagen können per Mail ausgestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Sammlungen der Unterstützungsunterschriften. Alle erforderlichen Informationen und Formulare (außer Formblätter für Unterstützungsunterschriften) sind auf der Seite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/wahlen_2020 zu finden.
Fehlerhafte und zu korrigierende Unterlagen können per Post oder nach vorheriger Terminabsprache mit den Parteien/Wählergruppen sowie Einzelbewerber*innen ausgetauscht werden.
Eine telefonische Beratung oder Kontaktaufnahme unter 0203/283-2892 (Frau Gläser) oder per Mail s.glaeserstadt-duisburgde sowie Wahlamtstadt-duisburgde ist unproblematisch.
Dieses Verfahren wird ab sofort bis vorläufig 19. April 2020 umgesetzt.
Update 16.03., 17.02 Uhr - Kontrolle Einhaltung Infektionsschutzsgesetz
Stadt Duisburg kontrolliert ab sofort die Einhaltung der Allgemeinverfügung sowie der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass die nachfolgend genannten Betriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg und der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, geschlossen sein müssen bzw. einzustellen sind und der Betrieb somit verboten ist:
Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunen, Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken, Volkshochschulen, Musikschulen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Prostitutionsbetriebe.
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten und Bewirtungseinrichtungen von Hotelbetrieben für ihre Übernachtungsgäste ist nur unter den nachfolgend genannten strengen Auflagen möglich: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgabe des Mindestabstands zwischen den Tischen von zwei Metern und Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.
Bei Einrichtungshäusern, Shopping-Malls und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, ist der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist hier nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt! Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die der Daseinsfür- und vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).
Von der Schließung nicht betroffen sind einzelne Gewerbebetriebe (z. B. Frisöre, Sonnenstudios, etc.), die aber die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes einzuhalten haben.
Das Bürger- und Ordnungsamt bittet um Beachtung der o. g. Vorgaben und weist darauf hin, dass ab sofort Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden. Alle betroffenen Gewerbebetriebe bzw. Veranstaltungsstätten werden über die in der o. g. Allgemeinverfügung genannten Verbote informiert und zur Einhaltung der Vorgaben aufgefordert
Nach dem Infektionsschutzgesetz stellen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder sogar einen Straftatbestand dar, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 16.03., 16.22 Uhr - Erstattung KiTa-Beiträge
Erstattung Kita-Beiträge wegen Schließung aufgrund Corona-Virus
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt Duisburg vorschlagen, allen Eltern, denen für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen kein Notbetreuungsplatz angeboten werden konnte, die gezahlten Elternbeiträge anteilig zurückzuerstatten.
„Für die von der Schließung betroffenen Eltern entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt“, so Link.
„Uns ist es wichtig, dass alle Eltern den zu viel gezahlten Beitrag zurückerhalten. Dafür wird allerdings ein entsprechender Antrag erforderlich sein. Wir werden die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern entsprechend informieren“, so Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Auch das Verpflegungsentgelt für Kinder, die nicht in einer Notgruppe verpflegt werden, wird erstattet. Das geschieht im Gegensatz zu den Beiträgen automatisch, ohne gesonderten Antrag.
Beide Erstattungen werden, so der Rat für die Erstattung der Kita-Beiträge stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt im Moment abzusehen.
Inwieweit nach der Schließung von Grundschulen auch eine Erstattung der Elternbeiträge für die nicht erfolgte Betreuung im offenen Ganztag möglich ist, wird derzeit vom Amt für Schulische Bildung geprüft.
Informationen darüber, wann der Rat und andere politische Gremien tagen, folgen.
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Update 16.03., 15.26 Uhr - Absage Info-Veranstaltung
Absage der Informationsveranstaltungen für Eltern vierjähriger Kinder
Die Stadt sagt die zwischen dem 23. März und 22. April geplanten sechs Informationsveranstaltungen zur vorschulischen Beratung für Eltern vierjähriger Kinder vorerst ab.
Die zunehmende Anzahl der Covid-19-Infektionen und der damit verbundene allgemeine Gefährdungsanstieg führen dazu, dass diese nach § 36 Schulgesetz des Landes NRW von der Stadt durchzuführenden Veranstaltungen verschoben werden. Dadurch sollen die Bestrebungen unterstützt werden, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen.
Betroffen sind die Veranstaltungen an den Grundschulstandorten in Hamborn (GGS Am Mattlerbusch, 23. März), GGS Sandstraße in Marxloh (24. März), Gerhart-Hauptmann-Schule in Rumeln-Kaldenhausen (25. März), Gesamtschule Süd in Großenbaum (31. März), GGS Lange Kamp in Beeck (21. April) und GGS Tonstraße (22. April).
Die gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen, der Schulaufsicht und den Grundschulen geplanten Veranstaltungen werden nachgeholt, sobald der gewohnte Umgang im öffentlichen Raum wieder möglich ist. Eine Einladung der Eltern mit Bekanntgabe der neuen Termine erfolgt dann per Post.
Für Rückfragen steht das Büro Bildungsregion Duisburg unter 0203/283-8877 zur Verfügung.
Update 16.03., 11:45 Uhr - Notbetreuung
Das Schulministerium hat aktuell die Rahmenbedingungen für eine Notbetreuung veröffentlicht
Schulen in Duisburg halten zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (s. PM der Landesregierung NRW) eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 vor. Dabei werden die Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband für Schüler/innen der eigenen Schule eingerichtet und sollen nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen. Die Betreuungszeiten erstrecken sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule einschließlich einer Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die Eltern sind verpflichtet, für die Verpflegung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Der Transport zu den Schulen muss ebenfalls von den Eltern selbstständig übernommen werden.
Die Notbetreuung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Eine entsprechende Bescheinigung auf Unabkömmlichkeit des Elternteils in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion muss der Schulleitung vorliegen, damit
der Schüler/die Schülerin in eine Notgruppe aufgenommen werden kann.
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen.
Dem Anhang entnehmen Sie bitte die neue Leitlinie für sogenannte Schlüsselpersonen für die Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Oberbürgermeister Sören Link zu den neuen Restriktionen in Zusammenhang mit dem Corona Virus:
„Ich weiß, dass die neu getroffenen Maßnahmen das Leben von fast allen Duisburgerinnen und Duisburgern auf ganz unterschiedliche Weise betreffen. Ich kann den Impuls eines jeden verstehen, der sich jetzt wünscht, die getroffenen Maßnahmen seien eigentlich gar nicht nötig, seien übertrieben.
Ich muss Ihnen jedoch sagen: jede einzelne Maßnahe ist nötig und sinnvoll, um den Virus so schnell es geht auszuhungern. Bleiben Sie zuhause, schützen Sie so alte und kranke Mitmenschen.
Lassen Sie uns für das Gemeinwohl einstehen und unsere eigenen Probleme für eine Weile zurück stellen. Schwache Mitbürger und das medizinische Personal, Alten- und Krankenpfleger, die Feuerwehrleute, Rettungsdienste und die Polizei brauchen unsere uneingeschränkte Solidarität.
Wer heute und in den nächsten Tagen zuhause bleibt, sich an alle Hygieneregeln hält trägt einen Stück dazu bei, dass sich die Lage schneller wieder normalisieren kann. Bislang sind alle Corona Erkrankungen in Duisburg mild verlaufen und unser Gesundheitssystem arbeitet gewohnt professionell für die Bürger unserer Stadt.
Jeder kann durch sein Verhalten ein Stück dazu beitragen, das dies so bleibt. Im Team schaffen wir das. Ich bitte Sie deswegen herzlich: Arbeiten Sie mit im Team Duisburg - gemeinsam sind wir stark.“
Update 15.03., 09:00 Uhr - Absage aller Veranstaltungen
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Die Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen.Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.
Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus "massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich". Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Update 14.03., 19:48 Uhr - reglementierter Zugang beim StVA
Bis zur Einrichtung eines geregelten Terminsystems mit Onlinebuchungen hat das Straßenverkehrsamt ab Montagmorgen einen reglementierten Zugang über die Haupteingangstüre. Es werden vier Sicherheitsleute vor Ort sein, die den Zugang regeln.
Die bisherigen Öffnungszeiten bleiben bestehen: Das Straßenverkehrsamt öffnet um 7:30 Uhr. Führerscheinangelegenheiten Mo, Mi, Fr: 8 bis 13 Uhr (Annahmeschluss 12 Uhr)
Di, Do: geschlossen!
Fahrzeugzulassung
Mo, Mi, Do: 7:30 bis 16 Uhr (Annahmeschluss 14:00 Uhr)
Di, Fr: 7:30 bis 13 Uhr (Annahmeschluss 11:30 Uhr)
Es werden am Anfang 20 Personen für die Zulassungsbehörde und zehn Personen für die Fahrerlaubnisbehörde hoch gelassen. Der Sicherheitsdienst wird dann wieder die Menge an Leuten neu rein lassen, die ihr Geschäft im Haus beendet haben. Das Verfahren kann noch anhand der Lage vor Ort angepasst werden. Es wird empfohlen, nicht dringende Anliegen zunächst zu verschieben. Details werden auch am Montagmorgen per Aushang vor Ort kommuniziert.
Sonderausgabe Amtsblatt
Update 13.03., 18:54 Uhr - Schließung KiTa (Beschluss NRW)
Schließung der Kindertagespflegen ab 16.3.2020 nach Beschluss der Landesregierung NRW
Die Landesregierung hat heute entschieden, dass die kommunalen Kindertagesstätten und alle Kindertagespflegen ab Montag, 16. März, bis zum 19. April, die Betreuung einstellen müssen.
Eine Notbetreuung ist frühestens ab Mittwoch, 18. März, vorgesehen. Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten und in stationären Jugendeinrichtungen).
Dieses Angebot kann lediglich in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile den oben genannten Berufsgruppen angehören, beziehungsweise von Alleinerziehenden, die in oben genannten Berufsgruppen tätig sind.
Betroffene Eltern dieser Berufsgruppen, die die Betreuung nicht anderweitig organisieren können, müssen das unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen lassen und über ihre Kindertagespflegeperson an die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Duisburg weiterleiten.
Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen.
Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufsgruppen wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Update 13.03., 18:35 Uhr - Schulschließungen
Schul-Schließungen ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung
Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag bis zum Beginn der Osterferien (6. April) alle Schulen geschlossen bleiben. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
Sofern betroffene Eltern danach zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben, bietet die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung für den Zeitraum von Mittwoch, 18. März, bis Freitag, 3. April, an. Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie berufstätige Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten, in stationären Jugendeinrichtungen oder Betreuungsangeboten für Schulkinder).
Die Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgänge 1-6 in allen 63 städtischen Offenen Ganztagsgrundschulen angeboten (siehe beigefügte Liste). Eltern von Kindern mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf der weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 und 6), von Förderschulen (Jahrgänge 1-6, bzw. Alter von 6-12 Jahre), sowie von Grundschulen, an denen keine Offene Ganztagsgrundschule angeboten wird, wenden sich bitte am Montag, 16. März, oder Dienstag, 17. März, direkt an die nächstgelegene Offene Ganztagsgrundschule.
Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird pro Standort nur eine Gruppe mit maximal 10 Kindern betreut. Betreuungszeitraum ist Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 16 Uhr. Während der Betreuung wird keine Verpflegung angeboten. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihren Kindern entsprechend ausreichend Essen und Getränke mitzugeben.
Wir bitten alle betroffenen Eltern, das unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei ihrer bzw. bei der nächstgelegenen Grundschule abzugeben. Die Offenen Ganztagsgrundschulen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufgruppen, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Formular: Erklärung des Arbeitgebers
Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Stand 13.03., 15:46 Uhr - KiTa-Schließungen
Kita-Schließungen ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung
Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag bis zunächst 19. April (Ende Osterferien) alle Kitas geschlossen bleiben. Sofern betroffene Eltern zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben bietet die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung an. Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten und in stationären Jugendeinrichtungen).
Aufgrund notwendiger, umfangreicher Organisationsarbeiten zur Erfassung des tatsächlichen Bedarfes, Umstrukturierung der Dienstpläne und Einrichtung der Notgruppen findet in den städtischen Kindertageseinrichtungen am Montag, 16. März sowie Dienstag, 17. März keine Betreuung statt. Die Mitarbeiter werden jedoch vor Ort sein, um von den Eltern Arbeitgebernachweise (aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber den Eltern kein Home Office bzw. Mobiles Arbeiten oder einen Sonderurlaub ermöglichen kann) entgegen zu nehmen.
Wir bitten alle betroffenen Eltern, dass unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei ihrer Kindertageseinrichtung abzugeben. Die Kindertageseinrichtungen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufsgruppen, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Update 13.03., 10.25 Uhr - Absage Veranstaltungen (über 200 Leute)
Coronavirus - Stadt Duisburg erlässt neue Regelungen
Die Stadt Duisburg wird dem Appell der Bundeskanzlerin Angela Merkel folgen und alle eigenen Veranstaltungen - unabhängig von der Besucherzahl - absagen. Diese Maßnahme ist wichtig, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund werden auch Fremdveranstaltungen oberhalb von 200 Besuchern untersagt.
Oberbürgermeister Sören Link appelliert eindringlich an die Landesregierung, den Kommunen eindeutige rechtliche Vorgaben zu machen. Dies gilt insbesondere für die Kinderbetreuunggsangebote und Schulen. „Mich erreichen zahlreiche Fragen von besorgten Eltern. Den Menschen fehlen klare Entscheidungen. Nur, wenn wir diese haben, können wir alle damit beginnen, den Alltag neu zu organisieren“, so Link.
Update 12.03.2020, 17.54 Uhr - Theatertreffen abgesagt
THEATERTREFFEN: Absage aller Veranstaltungen im Großen Haus –
Vorstellungen im FOYER III und Opernfoyer weiterhin geplantAuf Grund der Corona-Krise entfallen alle Gastspiele im Großen Haus im Rahmen des THEATERTREFFENS der 41. Duisburger Akzente: im Einzelnen sind dies „Panikherz“ des Berliner Ensembles am 14. und 15. März, „Ein Sommernachtstraum“ des Staatstheaters Dresden am 21. und 22. März sowie die Koproduktion mit Theater Strahl Berlin, „KLASSE GLÜCK“, am 26. und 27. März. Die Vorstellungen in den kleinen Spielstätten mit deutlich unter 100 Plätzen sind hingegen bis auf Weiteres geplant. Dies betrifft in den kommenden zehn Tagen: „Der Weg zum Glück“ im FOYER III am morgigen Freitag, 13. März, „Einer und Eine“ im FOYER III am 19. März, die Premiere von „Bunny“ im Opernfoyer am 20. März und „Name: Sophie Scholl“ am 23. März.
Die Karten aller Vorstellungen im Großen Haus werden automatisch storniert und das Eintrittsgeld erstattet. Falls von Seiten des Theaters aus Rückfragen zur Rückzahlung bestehen, meldet sich die Theaterkasse bei den betreffenden Kundinnen und Kunden. Anonymkäufer am Schalter bittet das Theater Duisburg, mit der Theaterkasse Kontakt aufzunehmen. Abonnentinnen und Abonnenten erhalten eine automatische Rücküberweisung in Höhe des anteiligen rabattierten Vorstellungswertes. Bei der Bearbeitung und Rücküberweisung bittet das Theater Duisburg die Kundinnen und Kunden um Geduld.
Update 12.03.2020, 14.45 Uhr - Aussetzung Spielbetrieb Oper
Spielbetrieb DOR ausgesetzt/Regelung für Duisburg
Die Geschäftsführung der Deutschen Oper am Rhein hat entschieden, den Spielbetrieb vorerst bis zum 2. April 2020 auszusetzen. Das gilt für beide Häuser, also auch für die Vorstellungen der Deutschen Oper am Rhein im Theater Duisburg.
Die Deutsche Oper am Rhein setzt sich mit den betroffenen Karteninhabern in Verbindung, um eine Umbuchung oder eine Stornierung anzubieten. Sie hofft auf eine schnellstmögliche Normalisierung der Lage und möchte mit dieser Entscheidung dazu beitragen.
Nähere, laufend aktualisierte Informationen gibt es unter www.operamrhein.de oder telefonisch unter (0203) 283623100 (Theaterkasse Duisburg, Mo-Fr 10.00 – 18.30 Uhr und So 10.00 – 18.00 Uhr, kartentheater-duisburgde)
Update 12.03.2020, 14.15 Uhr - weitere Maßnahmen Stadt (Absage Veranstaltungen)
Stadt ergreift weitere Maßnahmen
Zum Schutz der Duisburger Bevölkerung sowie zur Minimierung des Übertragungs- und Verbreitungsrisikos werden alle städtischen Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmer/innen abgesagt. Veranstaltungen unter 200 Teilnehmer/innen werden nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) beurteilt und im Einzelfall entschieden.
Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums sind alle Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmer/innen abzusagen. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 1.000 sind die Veranstalter bzw. die Verantwortlichen verpflichtet, nach den RKI-Kriterien zu verfahren. Dabei sind im Zuge einer Risikoanalyse entsprechende und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Unter Umständen müssen die Zahl und die Identität der Personen festgehalten werden.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit medizinischem Personal und bei kritischer Infrastruktur wird ein strenger Maßstab empfohlen. Zur Reduzierung der Ausbreitung des Virus wird privaten Veranstaltern daher empfohlen, sich der städtischen Regelung anzuschließen und Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmer/innen ebenfalls abzusagen.
Update 12.03., 11:56 Uhr - Absage TANZtage
Absage der TANZtage Duisburg 2020 ab heute
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus in Deutschland wurde heute im Rahmen der täglichen Risikoabwägung entschieden, die TANZtage Duisburg 2020 nicht mehr fortzuführen. Das gilt schon für die Show heute (12.3.) Nachmittag. Aus logistischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Shows nachzuholen.
Bereits gekaufte Tickets für die TANZtage Duisburg 2020 können in den Vorverkaufsstellen, in denen sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Das Geld wird Ihnen erstattet.
Online gekaufte Tickets für die TANZtage Duisburg 2020 können bei der Firma ADticket unter der Telefonnummer 01806/050 400 oder per E-Mail: kundenadticketde zurückgegeben werden. Das Geld wird Ihnen erstattet.
Update 11.03., 17:21 Uhr - Entwarnung KiTa In den Haesen
Entwarnung Kindertageseinrichtung In den Haesen
Wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion bei einer Erzieherin der städtischen Kindertageseinrichtung In den Haesen musste die Einrichtung am 11.03.2020 vorsorglich geschlossen werden.
Der Verdacht hat sich nicht bestätigt . Er konnte durch einen Test ausgeräumt werden. Die Kindertageseinrichtung nimmt daher ab morgen, 12.03.2020, ihren Betrieb wieder auf.
Update 11.03., 17:00 Uhr
Absage Gastspiel "Panikherz" für das kommende Wochenende
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus in Deutschland haben das Theater Duisburg und das Berliner Ensemble in enger Abstimmung entschieden, das für den 14. und 15. März im Großen Haus geplante Gastspiel „Panikherz“ in die nächste Spielzeit zu verschieben.
„Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so Intendant Michael Steindl. „Vor dem Hintergrund, dass die großen Theater in Berlin bereits geschlossen sind und von Reisen nach NRW abgeraten wird, stand das Gastspiel aber zunehmend unter einem schlechten Stern. Wir sind wild entschlossen einen Ersatztermin in der nächsten Spielzeit zu finden, damit dieser besondere Theaterabend, auf den wir uns und viele andere sich gefreut haben, hier nach Duisburg kommt..“Die Karten der „Panikherz“-Vorstellungen werden automatisch storniert und das Eintrittsgeld erstattet. Falls von Seiten des Theaters aus Rückfragen zur Rückzahlung bestehen, meldet sich die Theaterkasse bei den betreffenden Kundinnen und Kunden. Anonymkäufer am Schalter bittet das Theater Duisburg, mit der Theaterkasse Kontakt aufzunehmen. Abonnentinnen und Abonnenten erhalten eine automatische Rücküberweisung in Höhe des anteiligen rabattierten Vorstellungswertes. Bei der Bearbeitung und Rücküberweisung bittet das Theater Duisburg die Kundinnen und Kunden um Geduld.
Update 11.03., 12:07 Uhr - Einberufung Krisenstab
Stadt Duisburg beruft Krisenstab ein
Nachdem das Land NRW einen Erlass bezüglich des Umgangs mit Großveranstaltungen herausgegeben hat, hat sich die Stadt Duisburg heute dazu entschlossen, den Krisenstab einzuberufen.
Alle Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von über 1000 Personen werden gemäß dem Erlass des Landes NRW auf Basis einer Allgemeinverfügung abgesagt. Diese gilt bis auf weiteres.
Für Veranstaltungen mit Besucherzahlen unter 1000 erarbeitet die Stadt Duisburg derzeit eine Matrix zur Gefährdungsanalyse, nach welcher Risikobewertungen vorgenommen werden können, um einzelne Veranstaltungen schneller bewerten zu können.
Die Zahl der Infizierten ist indes auf 7 Personen angestiegen.
Update 10.3., 18:00 Uhr - Schließung KiTa in den Haesen
Kindertageseinrichtung In den Haesen muss morgen, 11. März vorsorglich schließen
Eine Mitarbeiterin der Einrichtung hatte einen Erstkontakt mit einer positiv getesteten Person. Das Gesundheitsamt klärt zurzeit den Sachverhalt.
Die Kindertageseinrichtung In den Haesen muss deswegen morgen vorsorglich schließen. Die Stadt Duisburg betont, dass dies ist eine rein prophylaktische Maßnahme ist. Es gibt derzeit noch keinen bestätigten Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung.
Update, 10.03., 16:21
Erlass des MAGS zur Durchführung von Großveranstaltungen - SARS-CoV-2
Wir haben inzwischen über den Städtetag den Erlass des MAGS zur Durchführung von Großveranstaltungen erhalten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land den Kommunen nun klare Vorgaben macht, wie mit Großveranstaltungen umgegangen wird. Wir werden den Erlass nun prüfen und bewerten, welche Duisburger Veranstaltungen betroffen sind. Weitere Informationen werden wir im Laufe des morgigen Tages senden.
Update 10.3., 13:48 Uhr - Mobile Teams Feuerwehr
Mobile Teams der Feuerwehr zur Probenentnahme stehen bereit
Test nur auf Anforderung der Gesundheitsamtes in einem konkreten Verdachtsfall
Die Stadt Duisburg hat zur Abklärung von Verdachtsfällen auf eine Infektion mit dem Covid-19 Virus im häuslichen Bereich nun ein Konzept mit mobilen Einsatzteams installiert und sich damit gegen sogenannte Diagnosezentren entschieden. Speziell ausgestattete Mitarbeiter der Feuerwehr Duisburg entnehmen direkt vor Ort die Probe und bringen diese anschließend zum Labor.
Hierzu wurde eine Fahrbereitschaft mit Rettungswagen (RTW) eingerichtet, welche die Proben nehmen. Jeder RTW der Feuerwehr Duisburg und der mitwirkenden Hilfsorganisationen wurde mit Proben-Sets und entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.
Wichtig: Den Auftrag zur Entnahme einer Probe löst ausschließlich das städtische Gesundheitsamt aus, wenn es einen konkreten Verdachtsfall gibt. Fragen können gerne an Call Duisburg unter der Sondernummer 0203 / 940049 gerichtet werden.
Die Probe wird selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften genommen. Dabei erfolgt ein Abstrich im Mund-/Rachenraum. Der Fahrdienst bringt die Probe dann zum Labor.
Updates vom 02. März bis 08. März 2020
Update 6.3., 14.10 Uhr
Wegen eines Verdachtsfalls im Umfeld der Hermann Grothe Schule musste die Schule und eine Kita gestern geschlossen werden. Nach den aktuellen Ergebnissen des durchgeführten Test und den Ermittlungen des Gesundheitsamtes konnte der Verdacht ausgeräumt werden. Somit können Schule und Kita ihren Betrieb am Montag wieder aufnehmen.
Update 5.3., 16:30 Uhr
Die Schülerin, die die Rizzi Schule besucht, ist negativ getestet. Der Unterricht kann am Montag wieder aufgenommen werden.
Die GGS Hermann-Grothe-Straße musste heute vorbeugend für zwei Tage geschlossen werden, bis abgeklärt ist, ob und in welchem Umfang eine Schülerin Kontakt zu einer infizierten Person gehabt hat. Das Gesundheitsamt ist bereits in der Abklärung des Sachverhaltes tätig.
Da sich die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße direkt im Schulgebäude befindet und es einige Geschwisterkinder gibt, gibt es räumlich wie familiär eine „Nähe“ zwischen den Schul- und KiTa-Besuchern.
Deswegen muss auch die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße bis zum 9. März schließen. Wir betonen noch einmal, dass dies eine rein prophylaktische Maßnahme ist Es gibt aktuell keinen Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung.
Da die Kinder der Dependance Hermann-Grothe-Straße heute Morgen in der Kindertageseinrichtung Märchenweg waren, wird die Kindertageseinrichtung Märchenweg ebenfalls vorsichtshalber für den gleichen Zeitraum geschlossen.
Update 5.3., 15:31 Uhr - Präventionsmaßnahmen KiTas
Coronavirus: Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten in Duisburg
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gelten aktuell folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- Hygienevorschriften werden wie sonst auch bei Viruserkrankungen eingehalten.
- Die Kinder waschen entsprechend der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes regelmäßig die Hände.
- Bei der Benutzung der Taschentücher wird darauf geachtet, dass diese nach einmaliger Benutzung entsorgt werden.
- Veranstaltungen wie Elternversammlungen und Elternabende werden ggf. durch die Einrichtungsleitung abgesagt. Sie können Ihre Anliegen jedoch weiterhin direkt bzw. über den Elternrat an die Leiter*in der Kindertageseinrichtung richten.
- Öffentliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Zusatzangebote der Familienzentren und vergleichbare Spezialangebote, Ausflüge) mit vielen Fremden in den Einrichtungsräumen bzw. Verkehrsmitteln werden abgesagt, um große Menschenansammlungen zu vermeiden.
Kinder, die deutliche Erkältungssymptome (Fieber, anhaltender Schnupfen und Husten, Müdigkeit, Schmerzen) aufweisen, werden – wie bisher auch – nach Hause geschickt, bis eine deutliche Besserung eingetreten ist. Dies gilt auch für städtische und externe Mitarbeiter, zum Beispiel Reinigungskräfte.
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei deutlichen Erkältungsanzeichen nicht in die Einrichtung bringen und die Einrichtungsleitung sofort über die Erkrankung informieren. Je nach Stärke der Erkrankung kann es sinnvoll sein, mit Hilfe eines Attestes die Gesundung des Kindes bestätigen zu lassen.
Sollte es notwendig werden, eine Einrichtung zu schließen, gilt dies immer für die gesamte Einrichtung, da die Kinder sich im Kita-Alltag gruppenübergreifend z.B. in der Turnhalle oder auf dem Außengelände frei bewegen.
Falls eine Kita geschlossen werden muss, werden den Eltern Ansprechpartner des Jugendamtes mit deren Telefonnummern benannt, an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.
Update 5.3., 14.16 Uhr - Sensibilisierung Schulen
Wir haben heute bereits kommuniziert, dass Kinder, die Anzeichen eines grippalen Infektes zeigen, dem Unterricht fernbleiben sollen.
Da grundsätzlich Schulpflicht besteht, bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler nicht rein vorsorglich, also ohne dass eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht, dem Unterricht fernbleiben dürfen.
Kinder, die Symptome einer Virus-Erkrankung aufweisen, sollten grundsätzlich nicht am Schulunterricht teilnehmen. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Wir bitten darum, die Schule im Krankheitsfall umgehend zu informieren. Wer sich bezüglich der Symptome unsicher ist, sollte mit dem Hausarzt sprechen.
Alle an Schulen tätigen Personen sind sensibilisiert und über die entsprechenden Hygiene- Maßnahmen informiert. Auch mit den Schülerinnen und Schülern werden die schützenden Verhaltensweisen thematisiert und umgesetzt. Unter den anhängenden Links des Bildungsportals finden Sie die wichtigsten Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
Sollte tatsächlich eine begründete Ansteckungsgefahr bestehen, haben die zuständigen Gesundheitsbehörden außerdem die Möglichkeit, eine Schule vorübergehend zu schließen.
Update 5.3., 9:24 Uhr - Verhalten Verdachtsfälle Schule
Als Sofortmaßnahme beim Verdacht auf eine Corona Infektion haben sich die Schulformsprecher zusammen mit dem kommunalen Schulverwaltungsamt gestern auf folgendes Verfahren verständigt:
Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen. Alle Eltern werden gebeten, diese Regelung zu befolgen, da ein krankes Kind derzeit nicht beschult werden kann. Es gilt davon ab der Grundsatz, der immer gelten sollte: ein krankes Kind gehört nicht in die Schule.
In einem Elternbrief wurden darüber hinaus noch einmal Informationen zusammen gefasst, wie bei Verdacht auf eine Coronainfektion vorgegangen werden soll und Präventionsmaßnahmen beschrieben.
Aktuelle Informationen, Stand 5.3., 9:10 Uhr - Schließung Grundschule Hermann-Grothe-Straße
Vorbeugende Schließung der Gemeinschaftsgrundschule Hermann-Grothe-Straße: Da im Umfeld der Gemeinschaftsgrundschule Hermann Grothe Straße derzeit abgeklärt wird, ob und in welchem Umfang eine Schülerin Kontakt zu einer infizierten Person gehabt hat, hat die Stadt Duisburg beschlossen, die Schule vorsorglich für zwei Tage (bis Freitag, den 6.3.) zu schließen, um durch das Gesundheitsamt den Sachverhalt abzuklären.
Update 04.03., 17:40 Uhr - bestätigter Fall
Aktuell gibt es einen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Corona Virus. Betroffen ist eine Frau, die sich in Düsseldorf bei einem Seminar angesteckt hat. An dem Seminar hat auch eine Person aus Heinsberg teilgenommen.
Die Frau hat lediglich leichte Krankheitssymptome, ihr gesundheitlicher Zustand ist stabil. Der Lebenspartner der Frau wurde negativ getestet.
Es wurde häusliche Quarantäne angeordnet.
Die Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt.
Update 03.03., 16.00 Uhr - James-Rizzi-Schule geschlossen
Schüler einer Klasse der James-Rizzi-Schule in Meiderich müssen sicherheitshalber bis Ende der Woche zu Hause bleiben. Sie waren zuvor gemeinsam mit einer Schulkasse aus Berlin in Italien untergebracht und kehrten am 22.2.2020 von ihrer Klassenfahrt zurück. Ein Lehrer der Berliner Klasse wurde nun positiv getestet. Da die 14-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist, sollen die Kinder nun vorsichtshalber bis Ende der Woche nicht zur Schule gehen. Betroffen sind 14 Schüler im Alter zwischen 12 und 16 Jahren und vier Betreuer. Das Gesundheitsamt nimmt aktuell Kontakt zu den betroffenen Eltern auf, um das weitere Prozedere abzustimmen.
Update 01.03., 14.30 Uhr
Das gestern noch ausstehende Testergebniss in einem Fall war negativ. Somit gab es in Duisburg bisher 9 begründete Verdachtsfälle, von denen 7 negativ, 2 positiv getestet wurden.
Die beiden gestern positiv getesteten Frauen sind mittlerweile in häuslicher Quarantäne am Heimatort einer der Betroffenen, also nicht mehr in Duisburg. Neue begründete Verdachtsfälle liegen aktuell nicht vor.
Noch ein Hinweis:
Sollte jemand entsprechende Symptome haben und aus einem besonders betroffenen Gebiet kommen oder Kontakt zu einem bereits Infizierten gehabt haben, sollte er sich zuerst umgehend telefonisch an den jeweiligen Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter 116117 wenden.
Februar 2020
Update 29.2.2020, 20:30 Uhr
Mittlerweile liegen drei weitere Testerebnisse vor.
Zwei Frauen (Mitte 20), die nur geringe Symptome zeigen und in häuslicher Quarantäne sind, wurden positiv getestet. Beide hatten bei einer Karnevalsfeier in Geilenkirchen direkten Kontakt zu einem Infizierten. Eine der beiden wohnt in Geilenkirchen und ist zur Zeit zu Besuch in Duisburg, die andere Frau wohnt in Duisburg. Beide arbeiten in Viersen. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die entsprechenden Kontaktpersonen, die Gesundheitsämter in Geilenkirchen und Viersen sind informiert. Nach jetzigem Stand sind lediglich vier potentielle Kontaktpersonen in Duisburg betroffen.
Ein weiteres Testergebnis ist negativ, ein Ergebnis steht noch aus. Bereits am frühen Abend war bereits ein Verdachtsfall negativ getestet.
Update 29.2.2020, 18:45 Uhr
Im Laufe des Tages ist ein weiterer begründeter Verdachtsfall hinzugekommen, der ebenfalls im Bethesdakrankenhaus betreut wird. Ein Patient, der sich bereits im Bethesda befindet, wurde mittlerweile negativ gestestet. Die übrigen vier Testergebnisse stehen noch aus.
Update 29.2.2020, 11 Uhr
In Duisburg gibt es vier neue begründete Verdachtsfälle. Drei Personen sind in häuslicher Quarantäne, ein Patient wird im Bethesda-Krankenhaus behandelt. Drei Betroffene haben sich in einem der besonders betroffenen Gebiete in Italien aufgehalten, einer hatte Kontakt zu einem Infizierten im Zusammenhang mit den Fällen in Heinsberg. Mit den Testergebnissen wird im Laufe des späten Nachmittags gerechnet.
Update 28.2.2020, 15 Uhr
Alle bisherigen vier Verdachtsfälle wurden negativ getestet, es hat sich also kein Verdachtsfall bestätigt.
Neue Verdachtsfälle gibt es aktuell nicht.
Update 28.2.2020, 10 Uhr
Die beiden Verdachtsfälle von gestern haben sich erst einmal nicht bestätigt, die Testergebnisse waren negativ. Sicherheitshalber wird ein zweiter Test durchgeführt. Bis das Ergebnis vorliegt, befindet sich das Paar in häuslicher Quarantäne.
Es gibt darüber hinaus zwei neue Verdachtsfälle. Es handelt sich um ein italienisches Paar, das zu Gast in Duisburg ist.
27.2.2020: Erster Verdachtsfall im Klinikum Niederrhein
Heute Vormittag wurden die ersten beiden Verdachtsfälle ins Klinikum Niederrhein, Standort evangelisches Klinikum Duisburg Nord, eingeliefert. Es handelt es sich um ein Ehepaar, das zuvor in Italien war. Einer der beiden zeigt leichte Symptome, sicherheitshalber wurden beide Patienten isoliert. Mit dem Testergebnis wird spätestens morgen früh gerechnet.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, ermittelt das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg weitere enge Kontaktpersonen und überwacht sie über 14 Tage auf Krankheitszeichen hin.