Allgemeine Infos zum Coronavirus
Infektionsschutz
Die Infektionen mit dem neuen Coronavirus nehmen in Deutschland deutlich zu. Das Gesundheitsamt empfiehlt sich generell an grundlegende Hygieneregeln zu halten, um sich selbst zu schützen und eine Verbreitung von Coronaviren zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Infektionsschutz gibt es auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.Infektionsschutz.de.
www. Infektionsschutz.de
Wichtig zu wissen...
Sollten Sie entsprechende Symptome haben und aus einem besonders betroffenen Gebiet kommen oder Kontakt zu einem bereits Infizierten gehabt haben, wenden Sie sich zuerst umgehend telefonisch an Ihren Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter 116117. Weitere Informationen, z.B. zu den Symptomen oder Risikogebieten, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Es kann zu Wartezeiten bis zu 30 min kommen.
Sonderrufnummer rund um das Thema Corona in Duisburg
Die Stadt Duisburg hat eine Sonderrufnummer für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Allgemeine Fragen rund um das Thema werden unter 940049 beantwortet.
Die Servicenummer ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Achtung: Ab Montag 10.8. ist die Sonderrufnummer 940049 nur noch Mo. - Fr. von 8 - 16 Uhr besetzt.
Sofern eine gesundheitliche Einschätzung zu einer akuten persönlichen Erkrankung erfolgen soll, sollte der Hausarzt angerufen werden.
Außerdem steht die Arztrufzentrale unter 116 117 zur Verfügung.
Bürgertelefon
0211 - 9119 1001
Sie erreichen das ServiceCenter der Landesregierung montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden kann. Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Wie können wir uns vor dem Coronavirus schützen?
Handhygiene:
- Waschen Sie sich regelmäßig und sorgfältig die Hände, mindestens 20, besser 30 Sekunden lang mit Seife bis zum Handgelenk.
- Vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmungen.
- Nutzen Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie benutzte Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer mit Deckel.
Maskenpflicht:
Nach wie vor gilt in allen städtischen Gebäuden die Maskenpflicht, genauso an Orten, wo der Abstand zueinander nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Kaufhäusern, auf Super- und Wochenmärkten.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nun auch:
- in allen geschlossenen Räumlichkeiten des öffentlichen Raums (= außerhalb des eigenen Wohnraums), soweit Kunden oder Besucher Zutritt haben,
- auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
- bei Bildungsveranstaltungen nach §§ 6 und 7 in Gebäuden und geschlossen Räumen,
- bei allen Zusammenkünften, Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, und bei mehr als 25 Personen unter freiem Himmel,
- auf Spielplätzen und
- in Büroräumen ohne Einhaltung des Abstandes.
- Parkplatzflächen von Einzelhandelsgeschäften sowie im unmittelbaren Umfeld
- Bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen z.B. bei Friseuren
Ab dem 25.01.2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske -sogenannte OP-Masken, FFP2 Masken oder vergleichbare Masken ( KN95/N95) nun auch:
- in allen Handelseinrichtungen,
- in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen,
- bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen (z.B. Haltestellen),
- während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Seit dem 22.10.2020 gilt auch in den städtischen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Sie gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr bis 20.00 Uhr. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind nur aus medizinischen Gründen (Attestpflicht) zulässig. Mit dieser Regelung sollen Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig Abstand gehalten werden kann. Die betreffenden Bereiche werden nachfolgend aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass das Geschehen dynamisch ist, weswegen es zu Anpassungen bei den Straßen kommen kann, hier der aktuelle Stand:
Die Stadt Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Gerade aber hier, direkt außerhalb des Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng zusammen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins Gespräch kommen.
Für die Nutzer dieser Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten Einzugsbereich von 150 Meterfestgelegt und über die Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert.
Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.
Mit der Maske schützen Sie nicht nur andere, sondern auch sich selbst. Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird durch die Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Verstöße gegen die Maskenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bzw. 150 Euro geahndet.
Husten- und Nies-Etikette:
- Halten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge! vor Mund und Nase, wenn Sie gerade kein Taschentuch zur Hand haben.
- Drehen Sie sich am besten weg, wenn Sie husten oder niesen müssen. Mindestens ein bis zwei Meter Abstand sollten zwischen Ihnen und anderen Personen sein.
- Waschen Sie sich nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände, entweder mit einem Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis oder mit Wasser und Seife.
Abstand zu Erkrankten:
- Sollten Sie mit Erkrankten in Kontakt kommen, versuchen Sie einen Meter Abstand zu halten und berühren Sie mit ungewaschenen Händen nicht die Schleimhäute im Gesicht.
ACHTUNG!
Es gibt jetzt eine neue Krankheit.
Die Krankheit kommt vom Corona-Virus.
So schützen Sie sich vor dem Corona-Virus:
Halten Sie Abstand von kranken Menschen:
Halten Sie einen Meter Abstand.
Besser sind zwei Meter Abstand.
Umarmen Sie keine Menschen.
Geben Sie zur Begrüßung keine Hand.
Waschen Sie sich oft die Hände mit Seife.
Wenn Sie sich die Hände nicht so oft waschen können:
Fassen Sie Ihr Gesicht nicht an.
Sie können dann auch ein Desinfektions-Mittel benutzen.
Husten Sie nicht in die Richtung von Menschen.
Husten Sie in ein Taschen-Tuch.
Und benutzen Sie das Taschen-Tuch nur einmal.
Danach werfen Sie es weg.
Oder husten Sie in Ihren Ärmel:
Wenn Sie kein Taschen-Tuch haben.
Die Regeln für das Husten gelten auch für das Niesen.
Video: Hinweise in Gebärdensprache
Im Video wird in deutscher Gebärdensprache folgendes erklärt:
„Richtiges Verhalten im Ernstfall
Im Dezember 2019 ist das neuartige Coronavirus Covid-19 in China erstmals entdeckt worden. Durch den weltweiten Reiseverkehr hat das Virus die Chance, sich auf alle Kontinente auszubreiten.
Zum richtigen Verhalten: Personen, die Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und innerhalb von 14 Tagen Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder Arzt aufsuchen.
Wichtig ist: Vorher anrufen! Der Besuch in Praxis oder Krankenhaus sollte angekündigt werden. Und dabei können zugleich Hinweise auf Kontakte und Krankheitszeichen gegeben werden.
Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln
Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.“
zum Video
Welche Krankheitszeichen werden durch das Coronavirus ausgelöst?
Betroffen sind bei der Krankheit Covid-19, die durch das Corona-Virus ausgelöst, vor allem die unteren Atemwege. Symptome sind:
- Fieber
- Husten
- Atemnot/Atembeschwerden
- Muskelschmerzen
- Müdigkeit
- Halsschmerzen
- laufende Nase
- allgemeine Schwäche
- Durchfall
- seltenere Symptome: Auswurf, Kopfschmerzen, Bluthusten
www.rki.de
Allgemeine Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Allgemeine Informationen gibt es außerdem auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de) sowie über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
Mo- Do 8:00 – 18:00
Fr 8:00 – 12:00
Tel: 030 / 346465100.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Allgemeine Informationen des Landeszentrums Gesundheit NRW
Allgemeine Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Merkblätter und Hinweise in anderen Sprachen:
Allgemeines zu Corona:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html (Öffnet in einem neuen Tab)