Antragstellung

Die Beantragung von Beihilfen ist, neben dem postalischen Weg an die Scanstelle in Detmold, über eine App per Smartphone möglich.

Nähere Informationen über die Beantragung über die APP finden Sie unter dem folgenden Link: https://beihilfeappinfo.nrw.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)


Was wird bei Antragstellung benötigt?

Beihilfen können nur auf Antrag der Beihilfenberechtigten (Beamte) gewährt werden. Tarifbeschäftigte können Beihilfen nur erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.1999 begründet wurde und seitdem ununterbrochen fortbesteht. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte besteht im Wesentlichen nur ein Beihilfeanspruch zu Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen) nach Anrechnung des maximal möglichen Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse sowie auf einen Zuschuss zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung. 

Für die Antragstellung sind Formulare vorgeschrieben, die in den Beihilfefestsetzungsstellen oder im Internet erhältlich sind. Die Anträge sind von den Beihilfeberechtigten selbst zu unterschreiben. Die vollständige und eindeutige Beantwortung aller Fragen bei der Antragstellung ist unerlässlich und erspart arbeits- und zeitaufwendige Rückfragen. 

Auf die Vorlage von Originalbelegen wird verzichtet, d. h. es reichen Durchschriften oder Fotokopien aus.


Warum ist die Angabe der Beihilfenummer wichtig?

In allen Schreiben und Beihilfeanträgen geben Sie bitte die Beihilfenummer an. Durch die Angabe der Beihilfenummer können die Belege den richtigen Beihilfeberechtigten unkompliziert zugeordnet werden.


Bitte die Belege nicht klammern oder kleben!!!

Die Beihilfeanträge werden in der zentralen Scanstelle in Detmold gescannt. Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien gut leserlich sind.

Aufgrund der technischen Abwicklung ist es notwendig, dass die Belege nicht geklammert und/oder aufgeklebt werden.