Mehrweg statt Einweg – Das neue Verpackungsgesetz

Informationsveranstaltung zum Thema Mehrweg

Donnerstag, 06. Oktober 2022 | Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Mit der Änderung im Verpackungsgesetz sind Gastronomen ab dem 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Diese Regelung betrifft Betriebe über 80 Quadratmeter mit mehr als fünf Beschäftigten. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich für Rückfragen der Kundschaft rechtzeitig informieren. Handeln müssen Betriebe, die Verpackungen im „Take-Away“- oder „To-Go“-Geschäft nutzen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht wieder einsetzbar sind. Diese müssen nach der neuen Regelung Verpackungen anbieten, die nach einer Reinigung mehrfach nutzbar sind. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), der Niederrheinischen IHK, dem Umweltamt der Stadt Duisburg und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg werden Fragen beantwortet, die den Betrieb auf dem „Mehrweg“ begleiten.

Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 18. Oktober 2022 von 11.00 bis 12.30 Uhr in der Niederrheinischen IHK wird über das neue Gesetz und die Vorschriften berichtet. Im Anschluss stehen zwei Duisburger Unternehmen, die bereits erfolgreich Mehrwegsysteme etabliert haben, sowie die einladenden Akteure, für einen Erfahrungsaustausch gerne zur Verfügung.

Diese kostenfreie Veranstaltung wird auch als hybrides Format angeboten. Bitte geben Sie uns bis zum 14. Oktober 2022 eine Rückmeldung per Mail an schmetterniederrhein.ihkde, ob und in welcher Form Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Wirtschaftsbetriebe Duisburg