Aufstallungspflicht in den Risikogebieten aufgehoben

Die Stadt Duisburg hat mit Verfügung vom 17. März die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Risikogebieten im Norden der Stadt aufgehoben.

Montag, 20. März 2017 | Stadt Duisburg - Seit mehr als vier Wochen wurden keine Fälle von aviärer Influenza bei Hausgeflügel in NRW festgestellt. Bei Wildvögeln ist in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln und Münster seit mehr als einem Monat kein Influenzavirus sowie bei der wiederholten Untersuchung von Kotproben von Wildgänsen auf dem Gebiet der Stadt Duisburg keine hochpathogenen Influenzaviren nachgewiesen worden. Daher wird das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel als mäßig eingestuft.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hatte am 16. März seinen Erlass zur Aufstallungspflicht von Geflügel in Risikogebieten vom 2. Februar aufgehoben und die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, über die Aufrechterhaltung der Aufstallungsanordnung in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. In der Stadt Duisburg können somit derzeit ca. 20 Betriebe mit insgesamt ungefähr 700 Stück Geflügel zur Freilandhaltung zurückkehren.

Das Veterinäramt der Stadt Duisburg appelliert an die Geflügelhalter, auch nach der Aufhebung der Stallpflicht direkte und indirekte Kontakte von Hausgeflügel insbesondere zu Wildenten oder Wildgänsen möglichst zu vermeiden. Das Einhalten einfacher Hygieneregeln beim Betreten und Verlassen von Geflügelbeständen sowie bei der Versorgung der Tiere trägt maßgeblich zu einer Risikominimierung bei.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Veterinäramtes im Internet unter www.duisburg.de/vv/53-5/52/102010100000101803.php

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