Grundsteuerbescheide werden Ende Januar versendet
Die Stadt Duisburg wird ab Donnerstag, 30. Januar, die ersten rund 25.000 von etwa 125.000 Grundsteuerbescheiden an Mehrfacheigentümer mit
sieben oder mehr Grundstücken verschicken. Die Versendung der weiteren Bescheide wird sich bis Ende Februar erstrecken. Der Großteil der Grund-steuerbescheide wird aufgrund des hohen Druck-, Kuvertier- und Postauf-kommens im Zuge der Bundestagswahl erst ab der letzten Februarwoche versendet. Jedem Bescheid wird auch ein Hinweisblatt mit weiteren Erläute-rungen beigefügt.
Dienstag, 28. Januar 2025 | Stadt Duisburg - Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die
bisherigen gesetzlichen Regelungen für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig, da die Bewertung noch auf Basis der Grundbesitzwerte von 1964 erfolgte und zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehand-lungen von Grundvermögen führte. Mit der Grundsteuerreform erfolgte eine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen. Das neue Grundsteuerrecht gilt seit dem 1. Januar 2025.
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wurden. Die hierauf basieren-den Zahlungsverpflichtungen sind seit dem 1. Januar 2025 entfallen.
Zahlungsrückstände bleiben hiervon jedoch unberührt und müssen weiter beglichen werden.
Vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides sind keine Grundsteuer-
zahlungen für 2025 zu leisten. Sofern Steuerpflichtige ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, wird gebeten,
diesen zu stornieren. Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung eine Last-schrifteinzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen nichts
weiter veranlassen.
Die fälligen Beträge sowie deren Zahlungstermine können dem neuen
Bescheid entnommen werden. Für Grundsteuerbescheide, die nach dem
15. Februar verschickt werden, wird die Grundsteuer für das 1. Quartal –
soweit es sich um Quartalszahler handelt – einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Sollte dem Amt für Rechnungswesen und Steuern ein SEPA-Mandat vorliegen, werden die Abbuchungen zu den im Grundsteuerbescheid ge-nannten Fälligkeitsterminen automatisch vorgenommen. Daueraufträge müssen aufgrund des neuen Grundsteuerbescheides von den Steuerpflichti-gen selbstständig neu eingerichtet bzw. angepasst werden.
Nach dem Versand der Grundsteuerbescheide wird mit einem hohen Auf-kommen von telefonischen Anfragen gerechnet. Die telefonische
Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Duisburg kann dadurch nicht immer sofort gewährleistet sein. Diese können aber auch per
E-Mail, per Telefax oder Brief kontaktiert werden. Die entsprechenden
Kontaktmöglichkeiten sind dem jeweiligen Grundsteuerbescheid zu
entnehmen. Allerdings ist auch bei schriftlichen Anfragen davon auszuge-hen, dass aufgrund der hohen Zahl zu erwartender Eingaben eine Rückmel-dung nicht immer zeitnah erfolgen kann.