Haushaltsplanentwurf 2025/2026: Erneuter Haushaltsausgleich unter schwierigen Bedingungen

Oberbürgermeister Sören Link wird gemeinsam mit Stadtdirektor und Stadt-kämmerer Martin Murrack heute den Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2029 in den Rat der Stadt einbringen.

Montag, 23. September 2024 | Stadt Duisburg - Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2025/2026 schließt mit einem Jahresüber-schuss von rund 0,2 Millionen Euro ab. Auch in der mittelfristigen Finanzpla-nung bis 2029 sind vorerst positive Jahresergebnisse zu erwarten.

„Gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Bürgerschaft ist uns in den vergange-nen zehn Jahren die Trendwende gelungen und wir haben neben ausgegliche-nen Haushalten und positiven Jahresergebnissen wieder Eigenkapital aufge-baut. Da haben wir richtig was geschafft. So konnten wir Bürger und Unter-nehmen entlasten, indem wir Grund- und Gewerbesteuer sowie Beiträge für Kitas und den Offenen Ganztag gesenkt haben. Wir haben unsere Hausaufga-ben gemacht, jetzt müssen uns Bund und Land endlich finanziell vernünftig ausstatten, damit wir unsere Aufgaben auch in Zukunft ordentlich erfüllen zu können“, betont Oberbürgermeister Sören Link.

Vom Haushaltssicherungskonzept zur selbstbestimmten Haushaltswirt-schaft

Mit der Feststellung des positiven Jahresabschluss 2023 von 115,7 Millionen Euro in der Novembersitzung 2024, wird sich das positive Eigenkapital auf 315,9 Millionen Euro erhöhen. Auch die Liquiditätskredite konnten erheblich reduziert werden. Von annähernd 1,8 Milliarden Euro in 2014 um mehr als eine Milliarde Euro auf derzeit rund 800 Millionen Euro.

Somit muss die Haushaltssatzung nach der Beschlussfassung des Rates in der Novembersitzung der Aufsichtsbehörde nur noch angezeigt werden.

„Ich freue mich, dass ich auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen einen ausgeglichenen Doppelhaushalt vorlegen kann. Die steigenden Preise durch Inflation und allgemeiner Teuerung bei gleichzeitiger starker Abflachung der Steuereinnahmen auf Bundesebene haben es uns nicht einfach gemacht. Schon jetzt ist absehbar, dass wir mit dem finalen Beschluss des Haushalts im November dieses Jahres auf die Ausgleichsrücklage werden zurückgreifen müssen. Grund dafür sind Abweichungen beim Gemeindefinanzierungsgesetz, Steigerungen im Personalbereich und bei den Sozialausgaben“, so Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack.

Gemeindefinanzierungsgesetz und Personalkosten: Neue Herausforde-rungen

Gleichwohl zeichnen sich neue Herausforderungen durch das kommende Ge-meindefinanzierungsgesetz 2025 ab, aus dem sich die größte Einnahmequelle für den Duisburger Haushalt speist. Hier bleibt der Zuweisungsbetrag für die Schlüsselzuweisungen nach der ersten Berechnung mit 697,7 Millionen Euro und rund 14 Millionen Euro unter dem Ansatz im Haushaltsplanentwurf und so-mit deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Zum ersten Mal seit vielen Jahren wurde bei der Berechnung der Schlüsselzu-weisungen der sogenannte „Soziallastenansatz“ abgesenkt. Dies hat auch für Duisburg mit seiner Sozialstruktur unmittelbare Auswirkungen.

Diese Lücke zu schließen, wird eine Herausforderung in der kommenden Haushaltsberatung. Dass die durch den Zensus festgestellte höhere Einwohner-zahl beim Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 nicht berücksichtigt wurde, ver-schärft die Situation zudem. Darüber hinaus wirkt sich die gute Gewerbesteu-erentwicklung in den vergangenen Jahren negativ auf die Schlüsselzuweisun-gen aus.

Weitere Anpassungsbedarfe wird es vor dem Beschluss des Haushaltes im November insbesondere im Personaletat sowie im Sozial- und Jugendbereich geben. Diese werden seitens der Verwaltung noch mittels einer Veränderungs-nachweisung des Oberbürgermeisters zusammengefasst.

Es ist schon heute davon auszugehen, dass sich die Lücke zwischen Erträgen und Aufwänden nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (sprich das Eigenkapital) schließen lassen wird.

Wie schon im Vorjahr sind die Kommunen auch weiterhin von den durch den Ukraine-Krieg, aber auch durch die vorlaufende Corona-Pandemie getriebenen Preissteigerungen massiv betroffen. Die Baukosten sind weiterhin auf einem Rekordhoch, die Leitzinsen sind nicht in erheblichen Umfang gesenkt worden und die Soziallasten wie zum Beispiel die Kosten Unterkunft oder die Hilfe zur Erziehung steigen weiter an. Auch die Steigerungen im ÖPNV und Leistungen anderer Tochtergesellschaften wie dem Zoo sind eine zusätzliche Haushaltsbe-lastung. Viele dieser Leistungen können und sollen auch nicht kostendeckend angeboten werden, da sie ansonsten für die Großteil der Bürgerschaft einfach unerschwinglich wären.

„Auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen planen wir nicht, dass weder die Bürgerschaft noch die Wirtschaft, auf die in den letzten Jahren be-schlossenen Entlastungen verzichten muss. Wiederholt fordern wir als Stadt Duisburg und auch im Rahmen des Aktionsbündnisses ‘Für die Würde unserer Städte‘, dass Bund und Land ihrer Verantwortung endlich gerecht werden und die Kommunen mit hinreichenden Finanzmitteln ausstatten – und zwar dauer-haft und nicht nur einmalig“, ergänzt Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die mehr über die Finanzen ihrer Stadt erfahren möchten, steht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 in elektronischer Form auf der Internetseite der Stadt Duisburg zur Verfügung (ab der Ratssit-zung am 23. September 2024, 15 Uhr). Dabei besteht im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den Haushaltsplan aufbereitet einzusehen sowie sich per E-Mail an buergerreferatstadt-duisburgde zu äußern.

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 80 Abs. 3 GO NRW) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 mit ihren Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 23. September, 15 Uhr, bis zum 25. November in der Stadtkäm-merei, Alter Markt 23, Zimmer 207 in Duisburg-Mitte, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haus-haltssatzung 2025/2026 mit ihren Anlagen können Einwohnerinnen und Ein-wohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 18 Tagen ab dem Be-ginn der Auslegung am 23. September, 15 Uhr bis zum 11. Oktober, 24 Uhr erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an den Oberbürgermeister, Stadt-kämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden.

Stadt Duisburg
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