Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in Duisburg-Friemersheim: Ergebnisse liegen vor
Zur Meldekontrolle am Erlinghagenplatz in Duisburg-Friemersheim im vergangenen Jahr durch die Stabstelle Sozialleistungsbetrug liegen nun weitere Ergebnisse vor.
Freitag, 03. Mai 2024 | Stadt Duisburg - Am 15. August 2023 hatte eine Kontrollaktion an der Adresse Erlinghagenplatz 4-5b in Duisburg-Friemersheim stattgefunden. Der Gebäudekomplex umfasst 140 Wohneinheiten, in denen seit Jahren eine hohe Fluktuation hinsichtlich der Mieterinnen und Mieter festzustellen ist. Ziel der Maßnahme war es deshalb, den aktuellen Meldebestand mit dem tatsächlichen Bewohnerbestand abzugleichen.
Die Meldekontrolle unter Federführung der Stabstelle Sozialleistungsbetrug wurde neben städtischen Akteuren auch durch nichtstädtische Leistungsträger wie die Familienkasse begleitet und mit maßgeblicher Unterstützung der Duisburger Polizei im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt.
Seitens der Stadt Duisburg wurden aufgrund der Meldekontrolle und den umfangreichen Nachermittlungen insgesamt 98 Personen von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Bei den übrigen damals als abwesend festgestellten 160 Personen konnten neue Anschriften ermittelt werden bzw. haben sich diese Personen zwischenzeitlich eigenständig ab- oder umgemeldet.
Von der Familienkasse West wurde im Rahmen der Nachermittlungen bei 51 Kindern überprüft, ob die Voraussetzungen für die (Weiter-) Zahlung des Kindergeldes vorlagen. Als Ergebnis konnte die Familienkasse nun mitteilen, dass insgesamt 13.320 Euro Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt wurden und diese Summe daher von den betroffenen Kindergeldempfängern zurückzufordern ist.
Da einmal gewährtes Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich ohne strengen Prüfungsmaßstab weitergezahlt wird, konnte durch die Maßnahme am Erlinghagenplatz laut der Familienkasse zudem die Auszahlung von bis zu weiteren rund 584.000 Euro Kindergeld verhindert werden.
Oberbürgermeister Sören Link lobt die gemeinsame Zusammenarbeit: „Das Ergebnis der Aktion verdeutlicht, dass auch die Überprüfung von Meldepflichten effektiv dazu beiträgt, geltendes Recht durchzusetzen. Diese Null-Toleranz-Strategie werden wir weiterverfolgen, um den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen auf Kosten der Allgemeinheit zu verhindern.“
Aufgabe der Stabsstelle Sozialleistungsbetrug ist es, den ungerechtfertigten und missbräuchlichen Sozialleistungsbezug zu bekämpfen und dadurch die finanzielle Belastung für den kommunalen Träger zu senken. Sowohl durch die Initiierung struktureller Veränderungen als auch durch die Durchführung von (Präventions-) Maßnahmen soll die gezielte Ausnutzung der Sozialsysteme durch organisierte Formen und Strukturen bekämpft und das Ausmaß des Sozialleistungsbetrugs sowie die mit jeglicher Art von Missbrauch zusammenhängenden sozialen Ungerechtigkeiten reduziert werden.