Abgabe der Grundsteuererklärung

Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform ist es erforderlich auch die Duisburger Immobilien neu zu bewerten. Hierzu müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz bis zum 31.10.2022 Grundsteuererklärungen bei den Duisburger Finanzämtern einreichen.

Donnerstag, 22. September 2022 | Stadt Duisburg - Der Anteil der abgegebenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) ist bisher noch relativ gering und liegt nach Angaben der Finanzverwaltung deutlich unter den Erwartungen. Die Stadt Duisburg bittet deshalb die Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer die Abgabefrist nicht zu verpassen.

Die Grundsteuer zählt zu den bedeutsamsten Einnahmequellen der Stadt. Hiermit werden wichtige öffentliche Leistungen finanziert wie etwa die Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie sportliche und kulturelle Einrichtungen.

Nutzen Sie für die Erklärungsabgabe die durch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen angebotenen Hilfestellungen auf der digitalen Informations-Plattform www.grundsteuer.nrw.de. Für individuelle Rückfragen stehen zudem die Hotlines der örtlich zuständigen Finanzämter zur Verfügung:

Finanzamt Duisburg-Hamborn: 0203/5445-1959

Finanzamt Duisburg-Süd: 0203/3001-1959

Finanzamt Duisburg-West: 02065/307-1959

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation