Landtagswahl am 15. Mai 2022 – Zahlen, Daten, Fakten

Am Sonntag, 15. Mai, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Landtag NRW statt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist dazu in 323 Stimmbezirke (an 159 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Landtagswahl 105 Briefwahlbezirke eingerichtet (60 mehr als zur Landtagswahl 2017).

Montag, 09. Mai 2022 | Stadt Duisburg - Die Stimmabgabe ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich (vorausgesetzt der/die Wähler/in ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt den entsprechenden Wahlschein vor).

141 Standorte sind barrierearm erreichbar, 17 davon wurden gezielt für die Wahl mit mobilen Rampen ausgestattet.

Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter https://wahlergebnis.duisburg.de/.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.200 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer berufen. (Der älteste Wahlhelfer ist 86 Jahre alt und hat sich wieder freiwillig gemeldet. Der jüngste Wahlhelfer wird erst Anfang Mai 18 Jahre alt und hat sich ebenfalls freiwillig gemeldet.)

Insgesamt sind 317.358 Duisburgerinnen und Duisburger für die Landtagswahl wahlberechtigt (Stand: 3. Mai 2022). Hiervon sind 164.373 Frauen und 152.985 Männer wahlberechtigt. Erstmalig wählen dürfen bei der Landtagswahl 9.352 Bürgerinnen und 9.644 Bürger (gegenüber Landtagswahl 2017).

Wahlberechtigung für die Landtagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(Man muss in der Regel also seit dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.)

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen

Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 3. April 2022 erstellt, sodass ab dem 11. April die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten.

Personen, die in der Zeit ab dem 3. April 2022 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.

Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb NRW nach Duisburg gezogen sind, wurden von Amts wegen bis zum 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Bürgerinnen und Bürger, die von innerhalb NRW nach Duisburg gezogen sind, mussten einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl

Seit dem 11. April gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können persönlich in einer der Briefwahlstellen (nicht telefonisch), schriftlich, per Mail oder elektronisch (Internet: https://briefwahl.duisburg.de bzw. per QR- Code) beantragt werden.

Darüber hinaus wurden - erstmalig regionalisiert - in drei Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:
- Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
- Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
- Bezirksrathaus Süd, Zimmer 10

Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 13. Mai, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend zu den regulären Öffnungszeiten (am Freitag, 13. Mai, zusätzlich bis 18 Uhr) geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Online ist die Briefwahlbeantragung bis Donnerstag, 12. Mai, möglich.

Es wird dringend empfohlen, die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln ab Donnerstag nicht mehr per Post zurückzuschicken, sondern direkt im Wahlzentrum, In den Haesen 84, Homberg abzugeben oder in den Briefkasten des Bezirksrathauses Homberg einzuwerfen. Diese werden zuletzt am Wahltag um 18 Uhr geleert. Danach eintreffende Briefwahlunterlagen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
- Falls beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht bei den Wahlberechtigten ankommen sind, ist unbedingt mit der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik Kontakt aufzunehmen. Ohne Wahlschein ist die Teilnahme an der Wahl nicht möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Ersatz für einen nicht erhaltenen Wahlschein. Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können ausschließlich gegen schriftliche Erklärung bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr in den drei Briefwahlstellen und danach nur bis einschließlich Samstag, 14. Mai, 12 Uhr, durch die Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik am Standort In den Haesen 84, Duisburg-Homberg ersetzt werden.
- In Fällen plötzlicher Erkrankung oder bei angeordneter Quarantäne kann noch am Wahltag bis 15 Uhr in der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik ein Wahlschein durch eine dritte Person beantragt werden. Dazu sind zwingend eine Vollmacht zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten und eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die Ausübung des Wahlrechts durch Vertretung ist unzulässig. (Bitte nehmen Sie in diesem Fall vor einer Vorsprache unbedingt telefonisch Kontakt mit der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik auf.)

Die Telefonhotline der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik ist unter der Rufnummer (0203) 283 3333 am Freitag erreichbar von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag während der Öffnungszeiten der Wahlräume von 8 bis 18 Uhr.

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und diese nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Briefwahlinteresse zur Landtagswahl 2022 ist bis zum Stichtag 8. Mai 2022 mit 70.841 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber 2017 (39.738) deutlich angewachsen.

Stimmabgabe und Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Das Wahlrecht ausüben zu können ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt zu sein, ist die Maxime bei den Vorbereitungen auch für diese Wahl. Dies gilt nicht nur für die Wählenden sondern natürlich auch für die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Der Hygiene-Standard in den Wahllokalen entspricht den aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. So werden für die Wählenden neben der Möglichkeit, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe zu nutzen, auch Schreibstifte bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine Handdesinfektion angeboten und eine Zutrittsregelung wird gewährleistet. Die Wahlhelfer*innen werden sowohl durch eine Sichtscheibe als auch durch Masken geschützt.

Wählende werden dringend gebeten, im Wahllokal und auf den Zuwegen eine Maske zutragen.

Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen.

Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Wahltag/Ergebnisse

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd, Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule, Homberg.

Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.

Am 20. Mai 2022 tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich im Rathaus Duisburg und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Landtagswahl sowie die in den Wahlkreisen 61 Duisburg I, 62 Duisburg II und 63 Duisburg III gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation