Forderung nach solidarischer Unterstützung zur Verhinderung eines coronabedingten Kahlschlags

Die mittlerweile dritte Infektionswelle innerhalb der Corona-Pandemie hat im März 2021 begonnen und sorgt weiterhin für pandemiebedingte Einschränkungen. Nicht nur viele Menschen der Duisburger Stadtgesellschaft leiden darunter. Auch die Finanzen der Stadt werden durch die Eindämmungsmaßnahmen täglich mehr in Mitleidenschaft gezogen.

Donnerstag, 01. April 2021 | Stadt Duisburg - Der Rat der Stadt Duisburg hat daher in einer Resolution beschlossen, die Abgeordneten im Bundestag sowie die Entscheidungsträger auf Landesebene aufzufordern, die Kommunen mit ihren finanziellen Sorgen und Problemen nicht alleine zu lassen. Besonders Städte wie Duisburg, die schon in der Vergangenheit unverschuldet hohe Schuldenberge anhäufen mussten, drohen zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten aufgrund von coronabedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben zur Pandemiebekämpfung.

Wegbrechende Einnahmen aus Zuweisungen, kommunalen Steuern und Steuerbeteiligungen reißen ohne entsprechende Finanzhilfen große Löcher in den städtischen Haushalt. Gleichzeitig wird mehr Geld für den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Auswirkungen der Pandemie und eine wirksame Infrastruktur für flächendeckende Impfungen benötigt. Geld, das vor allem bei dem Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge, im Bereich der Kinderbetreuung und der immer wichtiger werdenden Klimaschutzmaßnahmen fehlt.

Die Forderungen an den Bundestag sowie an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen umfassen im Einzelnen:

• Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und der
Einkommensteuer bis 2024,
• Ganz oder teilweiser Erlass der coronabedingten Schulden für arme bzw.
einnahmeschwache Kommunen in 2025,
• Beteiligung an einem Altschuldenfonds, über den eine weitere Entschuldung
der Kommunen ohne zusätzliche Konsolidierungsauflagen erfolgen kann,
• Auflage eines Investitionsprogramms für Kommunen zur Wiederbelebung der
lokalen Wirtschaft, Stärkung der digitalen Infrastruktur des kommunalen
Aufgabenspektrums, Unterstützung des ökologischen Umbaus hin zu einer
klimaschützenden Wirtschafts- und Lebensweise sowie zum Ausgleich der
(coronabedingten) Defizite im Bildungsbereich,
• die Umwandlung der im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021
vorgesehenen – und später zurückzuzahlenden – Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um rund 943 Millionen Euro in einen Zuschuss und
• die Änderung der Verteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder und Kommunen, um ihre coronabedingten Verluste auszugleichen.

„Wir Kommunen brauchen schnellstmöglich klare Signale von Bund und Land, wie die absehbaren finanziellen Belastungen ausgeglichen werden. Gerade finanzschwache Gemeinden, aber auch alle anderen, benötigen kurzfristig verlässliche Unterstützungsangebote, um die nach wie vor großen Anstrengungen zur Pandemiebekämpfung auch weiterhin schultern und ohne zusätzliche Schulden die nächsten Jahre planen zu können“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack ergänzt: „Die Kommunen leisten in der Bekämpfung der Corona-Pandemie viel und müssen daher auch in den kommenden Jahren finanziell entlastet werden. Aus Duisburger Sicht hatten nur dann die Entbehrungen durch die Sparmaßnahmen des vergangenen Jahrzehnts einen Sinn. Die Forderung der Stadt Duisburg zusammen mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ nach einer Altschuldenlösung für hochverschuldete Kommunen ist daher aktueller denn je. Der Bund und vor allem das Land NRW sind jetzt am Zug, die Kommunen schnell und zielgerichtet zu entlasten und zu entschulden.“

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation