Kältemaßnahmen – Schutz vor Wind und Wetter

Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse weist Sozialdezernentin Astrid Neese darauf hin, dass wohnungslose Personen nicht ungeschützt den Einflüssen des winterlichen Wetters ausgesetzt sein müssen.

Dienstag, 17. November 2020 | Stadt Duisburg - Im Rahmen des präventiven Ansatzes im Hilfesystem ist generell die wohnraummäßige Versorgung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, erklärtes Ziel aller Aktivitäten.

Es kann allen bedarfsweise ein beheizter Schlafplatz angeboten werden. Anlaufstelle für die Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle (ZABV) auf der Beekstraße 45 in der Duisburger Innenstadt.

Über diesen Zeitraum hinaus sind jederzeit Vorsprachen in den entsprechenden Notübernachtungsstellen möglich. Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus auf der Ruhrorter Straße 124-126 (47059 Duisburg) sowie für Frauen im Haus auf der Pappenstraße 19 (47057 Duisburg).

Daneben gibt es insbesondere für die Nachtstunden eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit. Diese steht mit der geöffneten U-Bahn Station am Hauptbahnhof (Ostseite / Mülheimer Straße / Ecke Neudorfer Straße) zur Verfügung.

Hinweise auf obdachlose Personen in unserer Stadt nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern (0203) 283-8870, (0203) 283-8885 oder über Call Duisburg unter (0203) 94000 entgegen. Weitergehende Informationen können auch in der ZABV (0203) 9313100, der Notübernachtungsstelle für Männer (0203) 992990 oder der Notübernachtungsstelle für Frauen (0203) 609680 eingeholt werden.

Wer einen Obdachlosen kaum geschützt in der Kälte schlafen sieht, sollte ihn ansprechen und fragen, ob er Hilfe benötigt. Bei unklarem Gesundheitszustand sollte man in jedem Fall einen Krankenwagen rufen.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation