Zufahrtsgenehmigung für gastronomische Betriebe in Fußgängerzonen

Nach der seit dem 2. November gültigen Coronaschutzverordnung ist es Gastronomiebetrieben derzeit nicht mehr gestattet, Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anzubieten.

Donnerstag, 12. November 2020 | Stadt Duisburg - Viele dieser Betriebe nutzen daher die Möglichkeit, Speisen und Getränke via Abhol- oder Lieferservice zu verkaufen. Um den in Fußgängerzonen ansässigen Betrieben im gesamten Duisburger Stadtgebiet ebenfalls diese Möglichkeit zu eröffnen, kann eine Zufahrtsgenehmigung beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement beantragt werden. Die Erlaubnis gilt zunächst bis zum 30. November.

Weitere Informationen sowie ein entsprechendes Onlineformular gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/poller.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation