Badeverbot an Duisburger Seen

Vor dem Hintergrund der inzwischen sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach dem Besuch eines Badesees weist das Bürger- und Ordnungsamt darauf hin, dass das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern mit Ausnahme der drei Freibäder verboten ist.

Donnerstag, 25. Juni 2020 | Stadt Duisburg - Schon häufig haben sich in den Seen in Duisburg und Umgebung Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen. Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur.

Damit Badegäste ein ungefährdetes Badevergnügen genießen können, verweist das Bürger- und Ordnungsamt auf die öffentlichen Freibäder im gesamten Stadtgebiet. Die städtischen Freibäder sind, wenn zunächst auch nur eingeschränkt, für die Besucher ab dem 27. Juni wieder geöffnet.

Außerdem sind in Duisburg drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee, den Wolfssee und den Großenbaumer See. Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.

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