Änderung der Verordnung über Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Aufgrund der Änderung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielVO) weist das Bürger- und Ordnungsamt darauf hin, dass zum 10. November nur noch maximal zwei Geldspielgeräte in konzessionierten Schankwirtschaften/Gaststätten aufgestellt werden dürfen.
Montag, 04. November 2019 | Stadt Duisburg - Verstöße gegen die SpielVO stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet. Um entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden bittet das Bürger- und Ordnungsamt um Beachtung dieser Vorschrift.
Der städtische Außendienst wird ab dem 10. November Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen und etwaige Verstöße konsequent ahnden.
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