Änderung der Verordnung über Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Aufgrund der Änderung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielVO) weist das Bürger- und Ordnungsamt darauf hin, dass zum 10. November nur noch maximal zwei Geldspielgeräte in konzessionierten Schankwirtschaften/Gaststätten aufgestellt werden dürfen.

Montag, 04. November 2019 | Stadt Duisburg - Verstöße gegen die SpielVO stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet. Um entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden bittet das Bürger- und Ordnungsamt um Beachtung dieser Vorschrift.

Der städtische Außendienst wird ab dem 10. November Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen und etwaige Verstöße konsequent ahnden.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation