Bürger- und Ordnungsamt schließt Gaststättenbetriebe

Das Bürger- und Ordnungsamt hat am vergangenen Samstag mit zeitweiser Unterstützung der Duisburger Polizei zwei Gaststättenbetriebe in Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Homberg geschlossen.

Montag, 14. Oktober 2019 | Stadt Duisburg - Im Ortsteil Hochfeld hatte der Besitzer einer Werkstatt ohne die zum Betrieb erforderlichen bauordnungs- und gaststättenrechtlichen Erlaubnisse Veranstaltungen in seinem Ladenlokal durchgeführt und dabei auch alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr angeboten. Die Durchführung einer für den Abend geplanten Veranstaltung wurde dem Betreiber untersagt.

Ein weiterer Einsatz fand kurz nach Mitternacht in Duisburg-Homberg statt. Hier wurde eine Shisha-Bar kontrolliert, weil kurz zuvor eine Lärmbeschwerde einging. Dieser Gaststättenbetrieb wurde erst vor wenigen Wochen eröffnet, sodass noch keine endgültige, sondern erst eine vorläufige und befristete Gaststättenkonzession erteilt worden war. Die Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes sowie die beteiligten Polizeibeamten betraten den Gaststättenraum und befanden sich direkt in einer dichten Nebelwand aus Tabakqualm. Die mitgeführten Co-Warngeräte schlugen stark aus, weil sich deutlich zu wenig Sauerstoff in der Luft befand. Dies war auch deshalb erstaunlich, weil das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen mit Tabak auch in Shisha-Betrieben untersagt.

Die Einsatzkräfte wollten zur Durchlüftung des Raumes die geschlossenen Fenster der Gaststätte öffnen. Dabei mussten sie jedoch feststellen, dass alle Fenster fest verschlossen und mit Teppichen abgedichtet waren. Auch die Eingangstür zur Shisha-Bar war mit dickem Schaumstoff abgeklebt. Der vorhandene zweite Rettungsweg war zudem nicht ausgeschildert.

Nachdem die Einsatzkräfte für die notwendige Sauerstoffzufuhr gesorgt hatten, wurde dem Betreiber mitgeteilt, dass der Betrieb umgehend zu schließen ist und auch dauerhaft geschlossen bleiben wird. Grund hierfür waren nicht nur die bei Betreten der Räumlichkeiten vorgefundenen Rauchnebelschwaden. Der Betreiber ignorierte zuvor regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe. So kam es bis zum Einsatz am 13. Oktober an nahezu jedem Wochenende zu diversen Polizeieinsätzen wegen berechtigter Lärmbeschwerden. Die ermahnenden Gespräche der Polizisten wurden vom Gaststättenbetreiber ignoriert, sodass er nicht mehr mit Erteilung der endgültigen Gaststättenkonzession rechnen kann. Darüber hinaus erwartet ihn wegen der festgestellten Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße.

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