Offenlage der Planunterlagen zum Streckenausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Duisburg

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt ein Planfeststellungsverfahren zum Streckenausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) durch. Der Planfeststellungsabschnitt verläuft auf dem Gebiet der Stadt Duisburg. Er beginnt an der Stadtgrenze zu Düsseldorf und endet auf Höhe des S-Bahn-Haltepunktes Duisburg-Schlenk. Ziel des Vorhabens ist es, Engpässe im Streckennetz der Bahn zu beseitigen und die Strecke für den RRX-Einsatz auszubauen.

Montag, 16. September 2019 | Stadt Duisburg - Die Planentwürfe werden in der Zeit von Montag, 16. September, bis einschließlich Dienstag, 15. Oktober, öffentlich ausgelegt. Interessierte können die Pläne an folgenden Orten einsehen:

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße)
47051 Duisburg
Zimmer 221
Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr,

und

Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73 – 75
47051 Duisburg
Zimmer 417
Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr,

sowie in der

Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 14
47249 Duisburg
Zimmer 103
Montags bis freitags 8 bis 16 Uhr.

Zu den Unterlagen gelangt man für die Dauer der Offenlage auch im Internet unter http://www.duisburg.de/stadtentwicklung in der Rubrik „Aktuelles“ sowie unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“.

Wer Bedenken gegen die Planung hat, kann bis einschließlich 29. Oktober 2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, oder bei der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies ist auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Dienstgebäude Am Bonneshof 35 in 40474 Düsseldorf möglich.

Die Einwendungen können auch durch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: post-stellebrd.sec.nrwde.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Einwendungen durch De-Mail in der Sendervariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz zu übermitteln. Die De-Mail-Adresse lautet: post-stellebrd-nrw.de-mailde. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation