Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in Bezug auf Straßenausbaubeiträge

Ministerin Ina Scharrenbach hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes veröffentlicht. Demnach ist ein Förderprogramm zur finanziellen Entlastung der Bürger vorgesehen, das rund 65 Millionen Euro umfassen soll.

Dienstag, 20. August 2019 | Stadt Duisburg - Für welchen Zeitraum das Millionenpaket geschnürt werden soll, ob es überhaupt ausreicht und unter welchen Voraussetzungen Kommunen an dem Förderprogramm teilnehmen können, ist dem Gesetzentwurf allerdings nicht zu entnehmen.

Das neue Regelwerk gibt vor, dass zukünftig vor der Umsetzung entsprechender Straßenbaumaßnahmen verpflichtende Anliegerversammlungen durchgeführt werden. Auch soll den Städten ein weiter Spielraum eingeräumt werden, den Beitragspflichtigen auf Antrag eine Ratenzahlung in zwanzig Jahresraten mit Bindung an den Bundesbank-Basis-Zinssatz zu gewähren.

Das wiederum birgt neue Probleme für die Stadt, denn für die Durchführung von Anliegerversammlungen würde ein erheblich höherer Personalaufwand entstehen. Auch die Auswirkungen der Förderabwicklungen sind noch nicht abzuschätzen, da das Gesetz hierzu keine genauen Angaben enthält. Es ist fraglich, ob die restlichen Beiträge mit Blick auf den erhöhten Personal- und Organisationsaufwand noch sinnvoll zu vereinnahmen sind.

Oberbürgermeister Sören Link erklärt: „Ich begrüße es grundsätzlich, die Anliegerbeiträge bürgerfreundlicher zu gestalten und betroffene Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die dadurch sinkenden Einnahmen der Kommunen vollständig und dauerhaft durch das Land kompensiert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die vorgesehene Entlastung erneut zu Lasten der Kommunen geht. Städte wie Duisburg brauchen mehr Sicherheit, da sie nicht in der Lage sind, Mehrkosten über den eigenen Haushalt zu stemmen.“

Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, ergänzt: „Der jetzige Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen und ist so nicht praktikabel. Fest steht allerdings, dass die Änderungen zu einer erhöhten Belastung meiner Mitarbeiter führen würde. Ohne deutliche Personalverstärkung können also weniger Projekte geplant und umgesetzt werden.“

Eine abschließende Beurteilung wird erst möglich sein, wenn alle Einzelheiten bekannt sind. Nach ersten Einschätzungen geht die Stadt Duisburg allerdings davon aus, dass der eigentlich positive Ansatz, eine Entlastung der Bürger herbeizuführen, mit diesem Gesetzentwurf zu Lasten der Kommunen umgesetzt würde.

Stadt Duisburg
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