Bewerber für das Schöffenamt gesucht

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 werden bei den drei Duisburger Amtsgerichten sowie beim Landgericht Duisburg Schöffinnen und Schöffen berufen. Insgesamt sind den Duisburger Gerichten ca. 560 Vorschläge für die unterschiedlichsten Schöffengerichte zu machen. Derzeit liegen etwa 120 Bewerbungen vor. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende April 2018.

Dienstag, 27. Februar 2018 | Stadt Duisburg - Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann, die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben.

In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungstagen im Jahr, für die die Schöffinnen und Schöffen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, können sich schriftlich unter Angabe der Personalien und des Berufs oder telefonisch (0203/283-2892 und -4351) bis zum 30. April 2018 bei der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik am Bismarckplatz 1 in 47198 Duisburg melden.

Ausführliche Informationen und Bewerbungsvordrucke gibt es im Internet :

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation