Offenlage der Planunterlagen zum Ausbau der A 40 zwischen AS DU-Homberg und DU-Häfen einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp

Die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH - hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden u. a. Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Duisburg beansprucht. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp im Zuge der A 40 durch.

Dienstag, 27. Februar 2018 | Stadt Duisburg - Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28. Februar bis 27. März öffentlich zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr aus:

Stadt Duisburg, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg, Zimmer 215
sowie in der
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg, Zimmer 108

Eine Erläuterung der Planunterlagen kann ausschließlich im Stadthaus angeboten werden.

Die Unterlagen sind auch über die Internetseite der Stadt Duisburg, „Planen, Bauen, Verkehr“ (http://www2.duisburg.de/micro2/pbv) sowie die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ zugänglich.

Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 27.04.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35,
40474 Düsseldorf oder bei der bei der Stadt Duisburg, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation