Haltverbote zu den Karnevalsumzügen

Im Zusammenhang mit den Duisburger Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Neudorf und Stadtmitte, gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).

Freitag, 02. Februar 2018 | Stadt Duisburg - Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass alle Haltverbotsbereiche freizuhalten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern oder Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu bezahlen.

Der Meidericher Karnevalszug findet bereits am kommenden Sonntag, 4. Februar, statt. Alle anderen Züge werden am darauffolgenden Karnevalwochenende vom 10. bis 12. Februar veranstaltet.

In Neumühl beginnt der Viertelzug am Rosenmontag um 9.45 Uhr. Daher werden die städtischen Einsatzkräfte dort bereits ab 5.30 Uhr mit der Kontrolle und Räumung der Haltverbote beginnen.

Stadt Duisburg
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