Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab dieser Woche besteht für die Kommunen die Möglichkeit, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September zu versenden. In vielen Städten wird dies im Laufe dieser Woche auch erfolgen. Hintergrund ist, dass bundesweit seit dem letzten Wochenende die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl erstellt werden können. Sie sind die Grundlage für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen.

Dienstag, 15. August 2017 | Stadt Duisburg - Da in Duisburg gleichzeitig die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister stattfindet, dieses Wählerverzeichnis aber erst am 20. August aufgestellt werden darf, ist in Duisburg der gemeinsame Versand der Wahlunterlagen am 24. August vorgesehen. Durch den gemeinsamen Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl einerseits und die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister andererseits werden über 100.000 Euro an Portokosten eingespart.

Die Wahlbenachrichtigungen werden daher rechtzeitig am 25. August in den Duisburger Briefkästen liegen. Durch den etwas späteren Versand der Bundeswahlunterlagen entstehen für die Wahlberechtigten keine Nachteile. Duisburgerinnen und Duisburger, die schon früher Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl anfordern wollen, können diese bereits jetzt formlos beantragen. Es besteht die Möglichkeit, sich im Internet unter www.duisburg.de einen Antragsvordruck aufzurufen und auszudrucken.

Ab dem 21. August können die Briefwahlunterlagen auch dem üblichen Weg elektronisch (briefwahl.duisburg.de) beantragt werden und ab dem 22. August sind zudem die Briefwahlstellen in den Bezirksämtern geöffnet.

Nähere Informationen zur Briefwahl stehen auf der städtischen Internetseite zur Verfügung: www.duisburg.de/wahlen_2017.php.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation