Organisatorische Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 24. September

Am Sonntag, 24. September 2017, finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister statt. Parallel wird ein Bürgerentscheid zur Realisierung eines Designer Outlet Centers (DOC) auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände „Duisburger Freiheit“ durchgeführt.

Dienstag, 08. August 2017 | Stadt Duisburg - Die Doppelwahl plus Bürgerentscheid sind einerseits eine organisatorisch anspruchsvolle Aufgabenstellung, andererseits gewährleistet die gemeinsame Wahlhandlung einen ressourcenschonenden Umgang mit Finanzmitteln und Personal und die Bürgerinnen und Bürger werden nicht mehrfach an die Wahlurnen gerufen.

Eine separate Bundestags- oder Kommunalwahl verursacht erfahrungsgemäß jeweils Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro, für einen Bürgerentscheid wären im Normalfall rund 300.000 Euro zu veranschlagen, insgesamt also rund 1,3 Mio. Euro. Für die gemeinsame Wahlorganisation am 24. September 2017 wird derzeit hingegen mit Gesamtkosten in Höhe von 910.000 Euro gerechnet. Nach Abzug der Wahlkostenerstattung, die für eine Bundestagswahl geltend gemacht werden kann, rechnet die Stadt daher derzeit mit Kosten in Höhe von rund 460.000 Euro.

Die Unterstützung der Duisburger und Duisburgerinnen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen wird darüber hinaus nur einmal in Anspruch genommen. Die Abstimmung zum Bürgerentscheid wird in den ohnehin eingerichteten Wahllokalen mit erledigt. Hierfür war es lediglich erforderlich, eine formale Anpassung in der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt vorzunehmen, die zwischenzeitlich per Dringlichkeitsbeschluss umgesetzt wurde. So wird vermieden, dass die Duisburger und Duisburgerinnen am 24.9. für die Wahlen und den Bürgerentscheid zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen müssen. Nach der alten Regelung wäre eine Abstimmung über den Bürgerentscheid nur in 36 statt in den aktuell geplanten 323 Wahllokalen möglich gewesen.

Auch die sonstigen organisatorischen Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 24.9. sowie eine etwaige Stichwahl am 8. Oktober sind in vollem Gange.

Aktuell endete gestern am 7.8.2017, 18 Uhr, die Frist für Wahlvorschläge für die Wahl zur/zum Oberbürgermeister/in. Eingereicht wurden sechs Vorschläge:

Herr Link, Sören - SPD

Herr Meyer, Gerhard - CDU, GRÜNE, JUDU, BL

Herr Kocalar Erkan - DIE LINKE

Herr Wolters, Thomas - FDP

Frau Händelkes, Melanie - NPD

Herr Durmus, Yasar - Wir sind Duisburg, Einzelbewerber

Die Wahlvorschläge werden nun durch die Stabsstelle Wahlen geprüft. Am Donnerstag, 10. August, entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der vorgenannten Wahlvorschläge zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters.

Im Rahmen der Wahlorganisation sind darüber hinaus folgende Eckpunkte für die Wählerinnen und Wähler bedeutsam:

Zur Bundestagswahl sind voraussichtlich 328.000 Duisburger und Duisburgerinnen wahlberechtigt. Bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister sowie beim Bürgerentscheid beträgt der Kreis der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten ca. 370.000 Personen und ist damit größer. Das liegt daran, dass hier auch Personen wählen bzw. abstimmen können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie EU-Bürgerinnen und Bürger, die mind. 16 Tage vor der Wahl im Duisburger Stadtgebiet ihre Hauptwohnung aufgenommen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

In der 34. Kalenderwoche am 24.8.2017 erfolgt der gemeinsame Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl sowie für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeisterin. Trotz unterschiedlicher gesetzlicher Anforderungen ist es gelungen, ein Zeitfenster für den gemeinsamen Versand und die Zustellung zu finden. Zur besseren Handhabung ist den Wahlbenachrichtigungen, die übrigens farblich unterschieden sind (Bundestagswahl: weiß; OB-Wahl gelb), zusätzlich ein Informationsblatt beigefügt.

Der Versand der Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid zum DOC erfolgt eine Woche später, am 31.8.2017. Der Grund hierfür ist einfach: Die Bürgerentscheid-Satzung sieht vor, zeitgleich mit der Benachrichtigung die Stimmberechtigten in geeigneter Weise über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen zu informieren. Zur Wahrung der für Wahlen geltenden Neutralitätspflicht war daher die separate Zustellung geboten. Mit dieser Post werden die Stimmberechtigten neben der Abstimmungsbenachrichtigung ein entsprechendes zweiseitiges Informationsblatt erhalten. Gewählt bzw. abgestimmt werden kann dann am 24.09.2017 in 323 Wahllokalen an 250 Standorten.

Um Verwechselungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden, werden die Stimmzettel in unterschiedlichen Farben gehalten (Bundestagswahl: grau, OB-Wahl: gelb, Bürgerentscheid: blau). Darüber hinaus sind unterschiedliche und eindeutig gekennzeichnete Urnen vorgesehen.

Selbstverständlich ist neben der Stimmabgabe im Wahllokal auch die Teilnahme an allen drei Wahlhandlungen per Briefwahl möglich. Die Briefwahl ist ab 22.8.2017 an folgenden acht Standorten möglich:

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Str. 152, 47179 Duisburg
Mo.,Mi.,Do. 08.00-16.00 Uhr, Di. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 08.00-14.00 Uhr

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Str. 213, 47166 Duisburg
Mo.,Di.,Mi. 08.00-16.00 Uhr, Do. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 08.00-14.00 Uhr

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 36, 47137 Duisburg
Mo.,Di.,Do. 08.00-16.00 Uhr, Mi. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 08.00-14.00 Uhr

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg
Di.,Mi.,Do. 08.00-16.00 Uhr, Mo. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 08.00-14.00Uhr

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 1, 47226 Duisburg
Mo.,Di.,Mi. 08.00-16.00 Uhr, Do. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 8.00-14.00 Uhr

Amt für bezirkliche Angelegenheiten - Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Mo.,Mi.,Do. 08.00-16.00 Uhr, Di. 08.00-18.00 Uhr, Fr. 08.00-14.00 Uhr

Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten
und Informationslogistik (Wahlprojekt)
In den Haesen 84, 47198 Duisburg (Homberg)
Mo.-Fr. 08.00-16.00 Uhr

Rathaus Duisburg
Burgplatz 19, 47051 Duisburg
Mo.,Di.,Mi., Fr. 08.00-16.00 Uhr, Do. 08.00-18.00 Uhr,

Am Freitag, 22.9.2017, haben alle Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation