Prostituiertenschutzgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft

Am 1. Juli 2017 tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden alle Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im diesem Bereich eingeführt. Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, hierzu können zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort-Services gehören.

Freitag, 30. Juni 2017 | Stadt Duisburg - Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt ab 1. Juli eine Erlaubnis. Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzepts, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen. Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Gesetz.

Wer vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, muss dies bis zum 1. Oktober anzeigen und bis Ende 2017 einen Antrag auf Erlaubnis vorlegen. Für Neueröffnungen nach dem 1. Juli 2017 müssen Betreiberinnen und Betreiber das Gewerbe vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen und einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen. Die Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe ist gebührenpflichtig.

Die Anmeldung und Erlaubnis erfolgt beim Bürger- und Ordnungsamt, Königstraße 63-65, 47051 Duisburg (im Averdunk Einkaufszentrum), Zimmer 433 (4. OG). Die Sprechzeiten für diesen Bereich sind montags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Es sind auch Terminabsprache außerhalb dieser Zeiten möglich.

Die gesundheitliche Beratung und Anmeldung erfolgt beim Gesundheitsamt. Bei der Anmeldung werden Informationen zur Rechtslage, zur Absicherung im Krankheitsfall, zur sozialen Absicherung und Information zur Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen und über die bestehende Steuerpflicht der aufgenommenen Tätigkeiten gegeben.

Bei der gesundheitlichen Beratung werden sie über Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und die Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs informiert. Für die Beratung und Anmeldung ist ein vorheriger schriftlicher Antrag erforderlich (Gesundheitsamt der Stadt Duisburg, Ruhrorter Straße 195, 47119 Duisburg).

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