Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Aufgabe der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) ist die Heranbildung von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes.
Die Aufnahme eines Studiums an der FHöV
NRW setzt die Einstellung der Bewerber als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn
des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei einer Behörde
(Einstellungsbehörde) voraus.
Die Fachhochschule gliedert sich in die vier Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst, Staatlicher Verwaltungsdienst, Polizeivollzugsdienst, und Sozialer Verwaltungsdienst.
Grundlage für die Gliederung der Fachbereiche sind die Studiengänge für die verschiedenen Laufbahnen. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich richtet sich also nach den Einstellungsbehörden, von denen die Studierenden entsendet werden.
Die Fachhochschule gliedert sich in die vier Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst, Staatlicher Verwaltungsdienst, Polizeivollzugsdienst, und Sozialer Verwaltungsdienst.
Grundlage für die Gliederung der Fachbereiche sind die Studiengänge für die verschiedenen Laufbahnen. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich richtet sich also nach den Einstellungsbehörden, von denen die Studierenden entsendet werden.

