Die Anmeldetermine liegen in der Regel im Oktober des Jahres, das der Einschulung vorangeht.
In dem Anschreiben werden die zu Ihrem Schuleinzugsbereich gehörenden Grundschulen (eine Gemeinschaftsschule und alternativ dazu zwei Bekenntnisschulen - römisch-katholisch und evangelisch) und die Anmeldetermine genannt.
Eltern, die im Laufe eines Schuljahres neu hinzuziehen, werden in der Regel ebenfalls vom Amt für Schulische Bildung informiert. Damit keine zeitlichen Verzögerungen eintreten, wird empfohlen vorab bereits fernmündliche Informationen beim zuständigen Ansprechpartner einzuholen.
- Zur Schulanmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind, sowie das Anmeldeschreiben und die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) des Kindes mit.
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. In Duisburg gelten Schuleinzugsbereiche für alle Duisburger Grundschulen. Damit entfällt der gesetzliche Aufnahmeanspruch in der dem Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Es steht Ihnen frei, Ihr Kind an einer anderen Grundschule anzumelden.
Sofern Sie nicht die für Sie zuständige Grundschule wählen, sollten
Sie bei Ihrer Wahl die nachfolgenden Punkte in Ihre Überlegungen
einbeziehen, um die für Ihr Kind am besten geeignete Grundschule
aussuchen zu können.
Ihr Kind sollte den Schulweg sicher und alleine zu Fuß bewältigen können.
- Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl auch die Schulwahl für Geschwisterkinder (sofern diese noch die Grundschule besuchen) und Freundinnen oder Freunden aus dem Kindergarten, damit Ihr Kind sich mit bekannten Gesichtern optimal in das neue Umfeld "Schule" integrieren kann.
- Konfessionelle Grundschulen erziehen die Kinder im Glaubensbekenntnis der jeweiligen Konfession.
In eine Bekenntnisschule darf ein Kind nur aufgenommen werden, wenn es dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder die Eltern ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet werden soll.
Hinweis:
Sollte die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigen, führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch. Hierbei werden Härtefälle und weitere Kriterien wie z. B. Geschwisterkinder oder Schulwege berücksichtigt.
Da grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass Ihr Kind aus Kapazitätsgründen nicht an der von Ihnen gewünschten Schule aufgenommen werden könnte, bitten wir Sie auf jeden Fall zusätzlich einen Zweitwunsch anzugeben!
Schülerfahrtkosten zur nächstgelegenen Grundschule (siehe oben)
können nur dann übernommen werden, wenn der kürzeste Fußweg von der
Wohnung bis zur Grundschule der gewünschten Schulart länger als 2 km
ist.
Soweit Sie an den Anmeldetagen aus wichtigem Grund verhindert sind, nehmen Sie bitte vorher mit der Schule Kontakt auf.
Der Termin für die schulärztliche Untersuchung wird Ihnen direkt vom Gesundheitsamt mitgeteilt.
Betreuungsangebote an der Grundschule
Ihnen stehen an bestimmten Grundschulen verschiedene Betreuungsangebote zur Verfügung.
- Offene Ganztagsgrundschulen bieten neben der verlässlichen Betreuung (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr) ein pädagogisches Angebot, an dem Ihr Kind im Falle einer Anmeldung regelmäßig teilnehmen muss. Außerdem wird ein Mittagessen angeboten.
- Verlässliche Halbtagsgrundschulen bieten Ihrem Kind eine Betreuung nach dem Unterricht an, in der Regel bis 13.00 Uhr.
Die Teilnahme an beiden Angeboten ist freiwillig, jedoch werden Beiträge erhoben.
Sprachstandsfeststellung
Im Zusammenhang mit
der Anmeldung an der Schule wird gegebenenfalls ein Sprachtest
durchgeführt, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Kind die
deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht. Erforderlichenfalls wird
Ihr Kind je nach Ergebnis zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
verpflichtet. Dieser findet ein halbes Jahr vor der Einschulung statt
(Januar bis Juni).
Vorzeitige Einschulung
Sofern Sie
beabsichtigen, Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, können Sie den
entsprechenden Antrag jederzeit bei einer Grundschule Ihrer Wahl
stellen. Es empfiehlt sich jedoch, die allgemeinen Anmeldetermine (s.o.)
zu wählen. Kinder können dann vorzeitig in die Grundschule aufgenommen
werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und
geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten
ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Zurückstellungen
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur in besonderen Einzelfällen aus medizinischen Gründen möglich.

