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Denkmalförderung beantragen

Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz NW wird die Pflege von Denkmalen gefördert.

  • Sie benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese kann mit dem Antrag auf Denkmalförderung erfolgen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachamt einzureichen.

Dies ist eine kostenloser Service der Stadt Duisburg

Für größere Maßnahmen können über die Untere Denkmalbehörde Anträge für das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW gestellt werden. Stichtag für den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde ist der 1. September d. J. für das Folgejahr.

Hinweis:

Für die Bereitstellung der Fördermittel durch das Land NW besteht keine Rechtspflicht. Es besteht somit auch kein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Förderung.