Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Restaurationsbereiche, Straßenfeste, etc.
Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Restaurationsbereiche, Straßenfeste, etc.
Die Gebührenhöhe (Mindestgebühr 70,00 EUR) richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung. In bestimmten Fällen (z.B. bei Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung möglich.
Was wird benötigt?
- Angaben zur Person des Antragstellers
- Name
- Anschrift
- Telefon
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- Angaben über die Sondernutzung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sondernutzung
- eine Skizze oder Verkehrszeichenplan
Hinweis:
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

