Für Bereiche, auf denen das Parken erlaubt ist, ist ebenfalls eine Genehmigung zu beantragen.
- Angaben über die Art der gewünschten Ausnahmegenehmigung
- Angaben über die Dauer und den räuml. Umfang
- Angaben über Ort und Datum
- Kennzeichen des KFZ und zulässiges Gesamtgewicht (Kopie ZB I) bei selbstdurchgeführtem Umzug, ansonsten
- Name des beauftragten Umzugsunternehmens
- Name, Anschrift und Tel. Nr. des Antragstellers
- ggfs. Kopie des Kfz-Scheins/ZB I
Die Gebühren können nur mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden.
Ausnahmegenehmigung vom Haltverbot:
Sollten Sie im Bereich von absoluten Halteverbotszonen Be- und Entladetätigkeiten durchführen wollen, z. B. bei einem Umzug, so ist der Antrag ca. 14 Tage vor dem Umzug schriftlich beim
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Verkehrsmanagement
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg
zu stellen.
Dem Antrag ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen eine Kopie des Kfz-Scheins/ZB I, wenn der Umzug selbständig durchgeführt wird, oder der Name des beauftragten Umzugsunternehmens beizufügen.
Wird nach Erteilung der Sondererlaubnis für das Parken das Kennzeichen des Fahrzeugs geändert, kann die Erlaubnis unter Vorlage des Fahrzeugscheines /ZB I gegen eine Gebühr von 11,- Euro auf das neue Kennzeichen abgeändert werden.
