History


Parkgenehmigung im Park- und Halteverbot beantragen

Für Bereiche, auf denen das Parken oder Halten verboten ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies gilt bei Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem.

Für Bereiche, auf denen das Parken erlaubt ist, ist ebenfalls eine Genehmigung zu beantragen.

  • Angaben über die Art der gewünschten Ausnahmegenehmigung
  • Angaben über die Dauer und den räuml. Umfang
  • Angaben über Ort und Datum
  • Kennzeichen des KFZ und zulässiges Gesamtgewicht (Kopie ZB I) bei selbstdurchgeführtem Umzug, ansonsten
  • Name des beauftragten Umzugsunternehmens
  • Name, Anschrift und Tel. Nr. des Antragstellers
  • ggfs. Kopie des Kfz-Scheins/ZB I

Die Gebühren können nur mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden.


Ausnahmegenehmigung vom Haltverbot:

 

Sollten Sie im Bereich von absoluten Halteverbotszonen Be- und Entladetätigkeiten durchführen wollen, z. B. bei einem Umzug, so ist der Antrag ca. 14 Tage vor dem Umzug schriftlich beim

 

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement

Verkehrsmanagement

Friedrich-Albert-Lange-Platz 7

47051 Duisburg

 

zu stellen.


Dem Antrag ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen eine Kopie des Kfz-Scheins/ZB I, wenn der Umzug selbständig durchgeführt wird, oder der Name des beauftragten Umzugsunternehmens beizufügen.

 

Wird nach Erteilung der Sondererlaubnis für das Parken das Kennzeichen des Fahrzeugs geändert, kann die Erlaubnis unter Vorlage des Fahrzeugscheines /ZB I gegen eine Gebühr von 11,- Euro auf das neue Kennzeichen abgeändert werden.

 

 


E-Mailadresse als Grafik