Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in diesem Bereich beantragen.
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugschein
120,- € für ein Jahr
Bei Verlust des Ausweises, Kennzeichenwechsel oder Wechsel der Bewohnerzone ist eine Gebühr in Höhe von 11,00 € zu entrichten.
Eine Barzahlung ist NICHT möglich!
Die Regelung gilt für Inhaber von Handwerksbetrieben oder Einzelhandelsgeschäften, die in Bewohnerparkbereichen ihren Betrieb haben. Sie dürfen jedoch nicht Bewohner sein oder über einen eigenen Stellplatz verfügen.
Hinweis:
Die Genehmigung kann für den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsbetrieb für ein Fahrzeug erteilt werden.
