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Hygiene in öffentlichen Gebäuden

Wurde der Eigentümer bereits zur Mängelbeseitigung aufgefordert und ist zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit, kann die Hygiene in öffentlichen Gebäuden vom Inst. f. gesundheitlichen Verbraucherschutz überprüft werden.

  • Keine besonderen Anforderungen

Kosten fallen für eine Beratung nicht an. Untersuchungen sind nur extern durchführbar. Diese Kosten muss bei Bedarf voll der Auftraggeber tragen.

 


Hierbei muss es sich um gravierende Mängel und Missstände in öffentlichen Wohngebäuden oder  Wohnräumen handeln, wie z. B. bei 

  • Feuchtigkeit
  • Schimmelbildung in Folge

defekter wasserführender Rohre (Trinkwasser, Abfluss, Heizung) oder bei baulichen Mängel (undichte Dächer, Fenster usw.).

Für öffentliche Gebäude und Gebäude der Stadt Duisburg kann eine Begehung nach telefonischer Absprache (283 2749) kurzfristig erfolgen.

Für private Wohnungen kann ein Antragsformular (Antrag auf Überprüfung meiner Wohnung)  nach telefonischer Beratung vom Amt für Soziales und Wohnen zugeschickt werden oder ist per Download (s.u.) erhältlich.

Hinweis:

 

Sprech/Öffnungszeiten:

 

Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr gebeten.


Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:

 

Nach vorheriger Abklärung der Gegebenheiten erfolgt die Besichtigung der Wohnung innerhalb kürzester Zeit, meist wenigen Arbeitstagen.


E-Mailadresse als Grafik
 

Duisburgs Bezirke:

Hausschwamm an Wand
Bei Fragen zu Untersuchungsmöglichkeiten und Begutachtungen 0203 283-2749 ........................... Für Besichtigungen bei privaten Wohnungen