- Keine besonderen Anforderungen
Kosten fallen für eine Beratung nicht an. Untersuchungen sind nur extern durchführbar. Diese Kosten muss bei Bedarf voll der Auftraggeber tragen.
Hierbei muss es sich um gravierende Mängel und Missstände in öffentlichen Wohngebäuden oder Wohnräumen handeln, wie z. B. bei
- Feuchtigkeit
- Schimmelbildung in Folge
defekter wasserführender Rohre (Trinkwasser, Abfluss, Heizung) oder bei baulichen Mängel (undichte Dächer, Fenster usw.).
Für öffentliche Gebäude und Gebäude der Stadt Duisburg kann eine Begehung nach telefonischer Absprache (283 2749) kurzfristig erfolgen.
Für private Wohnungen kann ein Antragsformular (Antrag auf Überprüfung meiner Wohnung) nach telefonischer Beratung vom Amt für Soziales und Wohnen zugeschickt werden oder ist per Download (s.u.) erhältlich.
Hinweis:
Sprech/Öffnungszeiten:
Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr gebeten.
Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:
Nach vorheriger Abklärung der Gegebenheiten erfolgt die Besichtigung der Wohnung innerhalb kürzester Zeit, meist wenigen Arbeitstagen.
Downloads:
-
Informationen zu Schimmel
(pdf, 117,96 KB) -
Antrag auf Überprüfung einer privaten Wohnung
(pdf, 172,5 KB)
